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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Hanne Wenzel am 22. Februar 2016
9437 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Doppelte Forderung der Krankenkasse

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gern eine Frage stellen.

Wann wird das Sozialgesetz, das den Krankenkassen ermöglicht, von seine Mitgliedern doppelte Beiträge zu verlangen, endlich refomiert?

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Wolfgang Denzin
    am 22. Februar 2016
    1.

    Wann werden wir endlich nur noch 7% Krankenkasse zahlen, wie privatversicherte, passive Altersteilzeit und freiwillig Versicherte!!!!

  2. Autor angelika maria bruder
    am 25. Februar 2016
    2.

    Warum müssen sie doppelte Beiträge zahlen? das habe ich noch nie gehört. Alle Leute die ich kenne zahlen nur einen Beitrag!

  3. Autor Joachim Ehrich
    Kommentar zu Kommentar 2 am 26. Februar 2016
    3.

    Hallo, Frau Bruder, solange man arbeitet, zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge jeweils zur Hälfte. Wenn man dann in Rente geht, darf der Rentner den Anteil des Arbeitgebers mitbezahlen. Und das empfinden viele Betroffene als doppelte Belastung.

  4. Autor Jo Dollert
    Kommentar zu Kommentar 2 am 26. Februar 2016
    4.

    ...spätestens, wenn Sie Rentnerin sind und eine selbstfinanzierte Direktversicherung ausbezahlt bekommen, dann wissen Sie, dass Sie nocheinmal zahlen müssen: 18 %

  5. Autor Peter Robitzsch
    am 27. Februar 2016
    5.

    Zum Kommentar 2. von Angelika Bruder

    dies ist leicht zu erklären, bei Altverträgen wurde während der Einzahlungsphase Krankenversicherung abgeführt (meist sogar über der Beitragsbemessungsgrenze). Für die Auszahlung (als Einmalzahlung erfolgt) müssen dann für 10 Jahre KV-Beiträge und zwar Arbeitnehmer und Arbeitgeberbeiträge bezahlt werden. Das gleiche Einkommen wird also ca. dem 3-fachen Arbeitnehmerbeitrag für die KV unterworfen!
    Wer nicht per Direktversicherung vorgesorgt hat, hat 1 x seinen Arbeitnehmerbeitrag bezahlt (teilweise ohne Pflege-Versicherung-das gab es anfänglich nicht) und gut war es. Oft hat die Einzahlung in die Direktversicherung auch noch weniger Rentenansprüche zur Folge. Wer nicht vorgesorgt hat, wird auch nicht mit steigenden KV-/Pflegebeiträgen belastet - das passiert nur den "vorsorgenden Bürgern". Wer übrigens, statt in die Direktsicherung zu investieren, Aktien oder ähnliches gekauft wird nicht belastet. Viele Politiker von CDU/CSU/Grünen/SPD halten das für gerecht!

  6. Autor Bernhard Krüger
    am 03. März 2016
    6.

    Die genannten doppelten Beiträge sind leider nur die Spitze des Eisberges. (siehe dazu auch Kommentar 5 zu Direktversicherungen)

    Aufgrund einer nachträglichen Gesetzesänderung (Enteignungsgesetz zum Missbrauch § 229 SGB V) werden betroffene Direktversicherte teilweise dreifach belastet.
    Doppelte Beiträge für die Krankenkassen (GKV) gelten jetzt generell für sogenannte Versorgungsbezüge!
    Falls der Arbeitgeber weniger als 25% zuzahlt, führen alle staatlich beworbenen Vorsorge-Produkte ins Minus und sind eine staatlich geförderte Abzocke der Versicherungswirtschaft.

    Konsequenz für Arbeitnehmer:
    Nur privat fürs Alter vorsorgen!

    Keine neuen Versicherungen abschließen und bestehende beitragsfrei stellen – auch Riester und Rürup.

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