Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Peter Heinze am 07. November 2017
10692 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

709 Abeordnete im Bundestag

Sehr geehrte Frau Kanzlerin,
ich würde Ihnen gerne einige Fragen stellen.

Warum werden es immer mehr Abgeordnete (derzeit 709) innerhalb einer Legislaturperiode?

Die Grundsatzzahl beträgt 598 Abgeordnete. Warum kann man diese Zahl nicht "deckeln" und prozentual die Wahlauszählung, Sitzverteilung nach unten rechnen und somit eine kosteneffizente Wirtschaftlichkeit für den Bundestag erwirken.
Diese immerwährende steigende Kosten des Bundestages sind für den Staat Deutschland nicht erträglich sondern schädlich!
Wie können Sie etwas dagegen unternehmen und werden Sie es tun?

Mit freundlichen Grüßen
Peter Heinze

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. Dezember 2017
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Heinze,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Generell möchte die Bundesregierung das in Deutschland bewährte personalisierte Verhältniswahlrecht beibehalten. Die Bundesregierung wird im Wahlrecht üblicherweise aber nicht initiativ tätig. Denn das Wahlrecht ist traditionell eine Angelegenheit des Parlaments.

Das bedeutet, dass der Deutsche Bundestag in eigener Zuständigkeit entscheidet, wie eine neue gesetzliche Regelung ausgestaltet wird. Vorschläge hierzu erfolgen direkt aus der Mitte des Parlaments. Zur konstituierenden Sitzung des Bundestages:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2017/kw43-k...

Als grundlegende Richtschnur für eine Wahlrechtsreform dient die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 29. November 2017
    1.

    Hierzu müßte das Wahlgesetz geändert werden. Das dürfte aber
    kein Problem sein. Schließlich würden die Wähler bzw.
    die Steuerzahlen davon profitieren.

    Auch die Beschränkung des Kanzlers auf zwei Wahlperioden
    wird alle Jahre wieder debattiert. Was hier dagegen spricht,
    kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen?

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.