Sehr geehrter Herr Lundelius,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die von Ihnen angesprochene Bundesimmissionsschutzverordnung 2 (BImSchV 2) regelt seit 1. Januar 2015 den zulässigen Schadstoffausstoß von Feuerungsanlagen. Sie verschärft nochmals die bereits seit dem 22. März 2010 geltende BImSchV 1. Danach dürfen kleine und mittlere Anlagen festgelegte Emissionsgrenzwerte für Staub und Kohlenstoff-Monoxid (CO) nicht überschreiten.
Die Verordnung legt fest, bis zu welchen Grenzwerten man bestehende Einzelraum-Feuerungsanlagen wie beispielsweise Kamine, Pellet- oder Kachelöfen weiter betreiben darf. Im Ratgeber "Energie" weist die Bundesregierung mehrfach auf Vorteile und Fördermöglichkeiten von Biomasseheizungen und modernen Brennwertkesseln hin.
Sollten daher Medienberichte generell einen Verzicht auf Festbrennstoff-Öfen fordern, entspricht das nicht der Rechtslage. Die Bundesregierung kann allerdings wegen der Pressefreiheit auf solche Berichte nicht unmittelbar Einfluss nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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