Sehr geehrte Frau Spies,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Sie haben Recht: Asyl- und Schutzsuchende müssen schnell und identitätssichernd registriert werden. Das gilt auch für Personen, die unerlaubt nach Deutschland einreisen oder sich unerlaubt hier aufhalten. Und tatsächlich sind die Zeiten von Doppel- oder gar Mehrfacherfassungen vorbei.
Grundsätzlich gilt erst einmal, dass einreisende Flüchtlinge bei ihrer Ankunft in Deutschland registriert werden. Dazu gehört, Namen und Fingerabdrücke in eine europaweite Datenbank einzugeben. Anschließend wird ein Asylsuchender in einer Erstaufnahme-Einrichtung untergebracht und versorgt. Die informiert die nächstgelegene Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Auch diese Außenstelle kann den Bewerber registrieren, wenn das noch nicht geschehen ist.
Um die Erfassung von Flüchtlingen weiter zu beschleunigen und Doppelregistrierungen zu vermeiden, trat am 5. Februar 2016 das neue „Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken“ – kurz „Datenaustauschverbesserungsgesetz“– in Kraft.
Es regelt, dass Asylbewerber früher als bisher registriert werden und die erfassten Informationen allen berechtigten öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen. Um Asylsuchende besser identifizieren zu können, erhalten sie künftig eine fälschungssichere Bescheinigung. Der Ankunftsnachweis ist auch Voraussetzung für weitere Leistungen.
Das Gesetz ist wichtig, um Schutzsuchende bei jedem weiteren Behördenkontakt wiederzuerkennen und Missbrauch zu verhindern. Nur wer ordnungsgemäß registriert ist und einen gültigen Ankunftsnachweis vorweisen kann, erhält künftig ein Asylverfahren und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Unsere Behörden können dann schnell und zweifelsfrei überprüfen, ob und seit wann jemand als Flüchtling erfasst ist.
Das neue Gesetz sorgt auch für mehr Sicherheit. Unmittelbar nach dem Speichern der persönlichen Daten im Kerndatensystem können die Sicherheitsbehörden Daten abgleichen und prüfen, ob terrorismusrelevante oder sonstige schwerwiegenden Sicherheitsbedenken bestehen.
Weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/12...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Reden/DE/2016/01/minist...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2016/03/i...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Interviews/DE/2016/02/i...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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