Sehr geehrte Frau Fröhlich,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Bisher hat es für die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat keine Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten gegeben. Die Europäische Kommission wird deshalb einen neuen Vorschlag unterbreiten. Die Bundesregierung prüft anschließend den Vorschlag und nimmt dazu Stellung. Grundsätzlich gilt: Von einem Mittel dürfen weder Gefahren für die Gesundheit noch Risiken für die biologische Vielfalt ausgehen.
Glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel und andere Herbizide werden in der Tat von Privatpersonen häufig falsch angewendet. Das Bundeslandwirtschaftsministerium prüft deshalb ebenfalls, inwieweit die Abgabe dieser Mittel an Privatpersonen begrenzt oder verboten werden sollte.
Weitere Informationen unter dem Stichwort Glyphosat:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 14. März 2016
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am 04. April 2016
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