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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Mirko Huster am 17. März 2016
10955 Leser · 7 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Gleichberechtigung der Väter

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

in der heutigen Zeit müssen sich die Gesetze schneller ändern! Mal ein Anliegen von mir im folgenden:

Gleichberechtigung für Väter
Mitentscheidung von Vätern bei Abtreibung: Väter haben keine Rechte, wenn es um die Schwangerschaft der Frau geht. Eine Abtreibung oder die Entscheidung zur Austragung ist das Privileg der Frau. Der Vater muss sich diesem Privileg beugen und im Notfall bei Trennung gegen seinen Willen bis zu 25 Jahre Unterhalt an die Frau und an das Kind zahlen. Ich stelle daher die Mitentscheidung zur Abtreibung in den Raum, bei der ein werdender Vater die Abtreibung offiziell verlangen (nicht erzwingen) darf. Sollte dieser bitte von seiten der Frau nicht nachgekommen werden, muss die Frau bei Austragung des Kindes auf eine Unterhaltszahlung für sich und das Kind verzichten. Dasselbe soll auch gelten, wenn die Frau eine Schwangerschaft vor dem Mann verheimlicht.

MFG
Mirko Huster

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. April 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Huster,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In einem haben Sie völlig Recht: Die Entscheidung für ein gemeinsames Kind sollte ein Paar gemeinsam treffen. Denn kaum eine Entscheidung beeinflusst den weiteren Verlauf des Lebens so wie die für ein Kind. Schwierig wird es, wenn sich die beiden Partner nicht einigen können.

Nach geltender Rechtslage hat die Frau das alleinige Recht, über ihre Schwangerschaft zu entscheiden. Sie kann das Kind zur Welt bringen oder entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen eine Abtreibung durchführen – jeweils ohne Mitspracherecht des Partners. Das mag für einen Partner, der eine andere Meinung hat, schwer zu akzeptieren sein, da die Entscheidung auch sein künftiges Leben maßgeblich beeinflusst.

Dennoch sollte aus Sicht der Bundesregierung jede Frau selbst entscheiden, was mit ihrem Körper passiert, denn sie muss auch die Verantwortung und alle gesundheitlichen Risiken einer Schwangerschaft tragen. Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist. Er bleibt allerdings unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Dafür muss die betroffene Frau vor dem Eingriff an einem Beratungsgespräch in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle teilnehmen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__218.html).

Keinesfalls akzeptabel wäre es, dem werdenden Vater die Möglichkeit einzuräumen, eine Abtreibung einzufordern und sich, wenn die Partnerin dieser Forderung nicht nachkommt, allen Unterhaltspflichten für das Kind und die Frau zu entziehen. Abgesehen von allen ethischen Bedenken würden damit die Kosten der Allgemeinheit der Steuerzahler aufgebürdet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor Oliver Meineke
    am 20. März 2016
    1.

    Vielen Dank Frau Steffens für Ihre wohlgewählten Worte, die Vernunft, Verantwortungsgefühl und Verstand widerspiegeln. Ich hätte härtere Worte gewählt, die aber vermutlich weniger überzeugend gewesen wären.

  2. Autor Mirko Huster
    am 14. April 2016
    2.

    Hallo,

    @ Frau Steffens: ...ihre Antwort hat das Thema verfehlt, evtl. sind sie als Frau auch kein passender loyaler Kritiknehmer in dieser Sache.

    MFG
    Mirko Huster

  3. Autor Erhard Jakob
    am 15. April 2016
    3.

    Mirko, wer hier das Thema verfehlt hat, müssen Sie schon
    unparteiischen und unbefangenen Personen überlassen!
    .
    Besser, wie Frau Rosi Steffens, hätte ich
    das Thema auch nicht abhandeln können!

  4. Autor Wolfgang Mücke
    am 17. April 2016
    4.

    Das Thema "uneheliche Kinder" und "eheliche Kinder Geschiedener" ist bisher nicht gleichberechtigt gelöst. Das hier angesprochene Problem ist nur eines unter vielen. Angenommen ein Vater wünschte sich die Geburt des unehelichen Kindes. Er will es nehmen und 25 Jahre für es aufkommen. Er will auch keinen Kinderunterhalt von der Mutter. Trotzdem kann die Mutter das Kind abtreiben. (Mein Bauch gehört mir.)
    Bei 2 Partnern ist die einvernehmliche Lösung schwierig. Wenn die sich nicht einigen wollen, kann man sie nicht dazu zwingen. Bisher springen nur wenige Richter dem Vater bei. Beispiel: Das Aufenthaltsrecht liegt meistens bei der Mutter, aber es gibt ein Besuchsrecht des Vaters. Die Mutter hintertreibt das Besuchsrecht regelmäßig. Wenn manche Väter dann gegen ihre Ex-Frauen klagen, wird ihnen auch noch von manchen Richtern das Besuchsrecht entzogen, weil das Kind in Frieden leben soll. Manche Richter übertragen heute in diesem Fall das Aufenthaltsrecht an den Vater, weil sie im Sinne des Kindes eine gemeinsame Betreuung des Kindes im Vordergrund sehen.
    Ich finde es gut, dass das Thema auf Platz 1 landete, auch wenn es nur ein Problem beim gleichberechtigten Umgang mit Kindern (oder ungeborenen Kindern) anspricht.

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