Sehr geehrte Frau Rumpf,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Ihr Engagement für die Flüchtlinge in Ihrer Heimatstadt ist vorbildlich. Die Bundeskanzlerin hat allen Flüchtlingshelferinnen und -helfern wiederholt Ihren besonderen Dank ausgesprochen.
Sie haben Recht: Wir müssen die Integration schaffen! Deshalb hat die Bundesregierung Eckpunkte eines neuen Integrationsgesetzes beschlossen. Das Gesetz orientiert sich an den Grundsätzen des Förderns und Forderns. Ziel ist es, die Integration in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt durch staatliche Maßnahmen zu fördern und zugleich von den Migranten Eigenbemühungen einzufordern.
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/04...
Die Bundesregierung hat bereits zahlreiche Integrationsprogramme gestartet. Einen kleinen Überblick finden Sie unter
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Die wichtigste Voraussetzung für Integration ist die Sprache. Wer dauerhaft in Deutschland lebt und nicht ausreichend Deutsch spricht, muss daher einen Integrationskurs besuchen. Das gilt auch für Asylberechtigte und Bürgerkriegsflüchtlinge. Ein Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs (600 Stunden) und einem Orientierungskurs (60 Stunden) zur deutschen Rechtsordnung, Geschichte, Kultur und Gesellschaft. Die Bundesregierung hat die Mittel für Integrationskurse 2016 mehr als verdoppelt.
Wer in Deutschland bleiben kann, muss auch in den Arbeitsmarkt integriert werden. Die Bundesagentur für Arbeit will Flüchtlinge daher schnell in geeignete Sprachkurse und Arbeitsstellen vermitteln.
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Sie stellen auch die Frage, warum es kein Burka-Verbot gibt. Basis aller Integration sind die Rechtsordnung des Grundgesetzes und die Werte der freiheitlichen Demokratie, auf denen es beruht. So garantiert das Grundgesetz die Freiheit zu persönlicher Entfaltung, die Gewissens- und Glaubensfreiheit und regelt die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Zum Burka-Verbot in Deutschland haben wir auf dieser Plattform schon mehrfach Stellung genommen:
http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/ist-die-gleichs...
Außerdem fragen Sie nach dem Taschengeld, das die Flüchtlinge für ihren täglichen Bedarf erhalten. Die Höhe der Zahlungen ist genau festgelegt: Asylbewerber bekommen deutlich geringere Geldleistungen als Menschen, die Grundsicherung (Hartz IV) beziehen. Mit dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Februar 2016 sind die Bargeldleistungen für den persönlichen Bedarf („Taschengeld“) nochmals abgesenkt worden. Alleinstehende Erwachsene erhalten nun maximal 135 Euro.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 21. März 2016
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am 22. März 2016
2.
am 16. April 2016
3.
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