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Abstimmungszeit beendet
Autor H. Book am 21. März 2016
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Soziales

Hartz 4 ohne PKH oder Beratungsschein ?

Sehr geehrte Kanzlerin und Abgeordnete,

Eigentlich dachte ich,dass Deutschland ein sozial Staat ist, dass jedem das gleiche Recht zu steht.....aber spätestens,wenn man ungerecht behandelt wird und anwaltliche Beratung oder einen PKH braucht hört es doch aus.

Es werden vor allem die bestraft, die versuchen doch etwas zu erwirtschaften ,es nicht langt und Hartz IV Aufstocker wird. Oder sogar noch ein wenig Aufwandsentschädigung von der Pflegekasse erhält, der errechnete Stundenlohn würde hier sogar gerade mal bei 50 Cent die Stunde liegen, wenn überhaupt. Und weil man so lieb ist und anderen helfen möchte ist dies der Dank.

Hilfe holen oder klagen, dürfen nun nur noch die,die es sich leisten können,dass bedeutet: Man Verdient genug oder gar nichts. Ich verstehe nicht,warum ALG II Empfänger nicht automatisch diese Hilfen erhalten um gegen Ungerechtigkeit ihnen gegenüber vor zu gehen. Alleine wer den Aufstockung Freibetrag voll ausnutzen kann, fällt bei den Beratungsschein und PKH raus, dann werden noch zusätzlich das Geld aus der Pflegeversicherung voll mit berechnet.

Immerhin langte vor Gesetzesänderung der Hartz IV Bescheid um diese Hilfen beantragen zu können.

Nun frage ich Sie, ist dies mit Absicht so berechnet oder nicht wirklich gut überdacht worden?