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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Manfred Petry am 22. Februar 2016
20457 Leser · 26 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

versicherungsfremde Leistungen der GKK

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
50 Mio. beitragszahlende gesetzlich Versicherte zahlen für 20 Mio. mitversicherte Angehörige, die keine Beiträge leisten. Die sogenannten versicherungsfremden Leistungen betragen etwa 30 Milliarden Euro jährlich. Der Staat schieß nur ca. 10 Milliarden zu. Per Saldo zahlen damit die gesetzlich Versicherten 20 Milliarden in den Staatshaushalt. Würden diese durch den Steuerzahler finanziert, könnten die Krankenkassenbeiträge um 2% Punkte gesenkt werden. Dies käme den 50 Mio. Versicherten und den Unternehmen zu Gute, deren Lohnnebenkosten ebenfalls reduziert würden. Die Partei mit dem „S“ schaut zu und freut sich, dass Politiker, Beamte und freiwillig Versicherte keine höheren Steuern zahlen müssen, das nennt man dann „sozial“.

Wie findet das die Bundesregierung?

Ist das sozial, wenn 50 Mio. Krankenversicherte den Bundeshauhalt finanzieren?

Vielen Dank

M. Petry

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 24. März 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Petry,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Ihrer Argumentation, dass Millionen Krankenversicherte den Bundeshaushalt finanzieren, können wir nicht folgen. Mit dem Bundeszuschuss an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) werden vom Bund pauschal die Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen abgegolten.

Dazu zählen im Wesentlichen die familienbezogenen Leistungen. Der Bundeszuschuss ist am 1. Januar 2004 mit dem GKV-Modernisierungsgesetz eingeführt worden und betrug 2004 eine Milliarde Euro.

Seither ist der Zuschuss schrittweise auf 14 Milliarden Euro in diesem Jahr und 14,5 Milliarden Euro für 2017 gestiegen. Insofern beteiligen sich die Steuerzahler seit 2004 zunehmend an der Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen.

Wollte man die Steuerfinanzierung der GKV massiv ausweiten, so sind immer auch die begrenzten haushaltspolitischen Spielräume des Bundes zu beachten. Der Bund muss die Grenzen des europäischen Fiskalpakts und der nationalen Schuldenbremse berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (26)Schließen

  1. Autor Jessika Brinkmann
    am 23. Februar 2016
    1.

    Sind Sie der Mann von der Frauke?

    Sie wissen schon, dass Beiträge hier von Beamten beantwortet werden?

  2. Autor Bernd Leberzam
    am 24. Februar 2016
    2.

    Die Direktversicherten Altersvorsorge wurden per Gesetz von SPD und Grünen, mit Segen der CDU zu Betriebsrentnern gemacht um sie mit 18,5 % Beiträgen zu GKV, abzocken zu können.
    Wohlgemerkt, Beiträge wurden vom Gehallt bezahlt und vom AG an die Versicherung überwiesen.
    Das wäre so, als wenn der Staat auch die Sparbücher der Menschen mit GKV-Beiträgen, belasten würde.
    Vielleicht kommt es noch?
    Die Altersvorsorger sind die Dummen!!
    Dank dieser genannten Parteien!

  3. Autor Elke Görtz
    am 24. Februar 2016
    3.

    "Rekordplus in Staatskasse" eine Überschrift in der heutigen Tageszeitung. Darin wird erwähnt, die Sozialversicherung verzeichnet einen Überschuss von 4,8 Milliarden Euro, trotzdem wird bereits mit Beitragserhöhung gedroht. Am 01.01.20014 trat rückwirkend für alle Direktversicherungen das GKV-Modernisierungsgesetz in Kraft, da die Kassen leer waren. Seitdem zahlten die Geschädigten ca. 2 - 3 Milliarden jährlich seit 2004 in die gesetzliche Krankenkassen zwangsweise zusätzlich und müssen es noch weiter tun.
    Seit 50 Jahren sind nach dem "Deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommen", das am 30.04.1964 in Kraft getreten ist, in der Türkei lebende Angehörige von hier lebenden krankenversicherten Türken kostenlos mitversichert, auch die Eltern? Bisher wurde das Abkommen nicht verändert oder außer Kraft gesetzt. Auch Bosnien, Herzegowina, Serbien und Montenegro sind dem Abkommen beigetreten (deutsch-jugoslawisches Abkommen vom 12.10.1968). Mitversichert sind Ehefrau, Kinder u. Eltern, die noch nie den deutschen Boden betreten haben. Seit 2003 wird nachgefragt, es ändert sich aber nichts ... warum nicht ? Sind diese Angehörigen in den 20 Mio., die keinen Beitrag zahlen, bereits enthalten? Die Kostenerstattung mit den Krankenkassen der Ländern erfolgt pauschal. Allein für die Türkei betraf dies für das Jahr 1998 ca. 35 450 Familien und für 1999 ca. 33 630. Wieviele Familien betrifft dies heute? Es wird Zeit, über dieses Abkommen seitens der Politik nachzudenken.

  4. Autor Elke Görtz
    am 24. Februar 2016
    4.

    bitte korrigieren, das GKV-Modernisierungsgesetz trat am 01.01.2004 in Kraft !!

  5. Autor Peter Robitzsch
    am 26. Februar 2016
    5.

    Lt. Information in der Südwest Presse, Ulm beträgt der Staatzuschuss zur ges. Krankenversicherung für Hartz IV Empfänger rund 90€ monatlich - es ist kaum anzunehmen, dass dieser Betrag auch nur 50% der tatsächlichen Kosten deckt - den genauen Kostendeckungsanteil kennen angeblich weder die KV's noch die Bundesregierung. Das glaube ich sogar - bei dem Chaos. Die offizielle Begründung ist "Datenschutz".
    Deshalb wirbt die Gesundheitsministerin für "betriebliche Vorsorge/Deutschlandrente" - denn es muss ja eine nächste Generation geben, die dann per "GMG 2" die Finanzlücke der KV zwangsweise schließen kann. Auch das wird dann recht heimlich durchgezogen, damit es die Betroffenen möglichst spät merken und die Versicherungen keinen Schaden leiden.
    Wahlmüdigkeit und extreme Parteien hängen nicht nur mit Flüchtlingen zusammen, sondern wesentlich mit allgemeinem Vertrauensverlust in die Politik.

  6. Autor Wolfgang Schwarz
    am 29. Februar 2016
    6.

    Lt. Peter Weiß(Sozialexperte der CDU) könnte bei einer Rücknahme der Doppelverbeitragung für Neuverträge, eine Rückzahlung der ab 2004 zu Unrecht doppelverbeitragten Verträge nicht ´von den KK gestemmt´ werden. D.h., Unrecht soll mit weiterem Unrecht zu Recht werden und dieses obwohl offensichtlich für alle anderen Gelegenheiten momentan Unsummen zur Verfügung stehen, die Rentner aber wieder weiterhin abgezockt werden.Sie können sich angeblich ja nicht wehren. Diese hierfür verantwortlichen Parteien sind einfach nicht mehr wählbar.

  7. Autor Bernhard Krüger
    am 03. März 2016
    7.

    Die sogenannten versicherungsfremden Leistungen werden u.a. zu einem großen Teil durch Doppelverbeitragungen aus der Altersvorsorge finanziert.

    Aufgrund einer nachträglichen Gesetzesänderung (Enteignungsgesetz zum Missbrauch § 229 SGB V) werden betroffene Direktversicherte teilweise dreifach belastet.
    Doppelte Beiträge für die Krankenkassen (GKV) gelten jetzt generell für sogenannte Versorgungsbezüge!
    Falls der Arbeitgeber weniger als 25% zuzahlt, führen alle staatlich beworbenen Vorsorge-Produkte ins Minus und sind eine staatlich geförderte Abzocke der Versicherungswirtschaft.
    Konsequenz für Arbeitnehmer:
    Nur privat fürs Alter vorsorgen!
    Keine neuen Versicherungen abschließen und bestehende beitragsfrei stellen – auch Riester und Rürup.

  8. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 1 am 11. März 2016
    8.

    Ja ich bin der Mann von einer "Frauke"
    was machen sie hier?

  9. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 2 am 11. März 2016
    9.

    oh...Mann, ich könnte noch Stunden weitermachen..
    aber hier noch ein letzter Kommentar für heute:
    ...Die Gesetzlichen Krankenkassen schulden den ca. 6 Mill. Betroffenen Rentnern über 33 Milliarden € Beitrags-Rückerstattung!!!
    Die Frage darf gestellt werden, warum nicht alle 6 Millionen Betroffenen Rentner die Gesetzlichen Krankenkassen verklagen?!!
    (Dann wär was los im Lande)
    - Ein Großteil der Betroffenen weiß nicht mal, dass Sie betrogen werden, denn keine GKK macht darauf aufmerksam, die Versicherungen ebenso wenig.
    - Ein Teil ist zu träge und akzeptiert mit der Faust in der Tasche?!!!
    - Ein Teil ist vermutlich blind und überzeugt, dass alles was die GKK bzw. die Politiker und Richter sagen, Rechtens ist???
    - Es fehlen bei vielen die Eigenverantwortung, und der Mut, zu seinem Recht zu stehen.
    Deshalb ...Info unter www.dvg-ev.org/ ...wer du auch bist... unternimm was !!

  10. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 3 am 11. März 2016
    10.

    und noch ein Hinweis... (man könnte Bücher schreiben)
    Es ist immerzu die Rede von der drohenden Pleite der Rentenkasse wegen der
    demografischer Entwicklung. Solche Schlagworte der Meinungsmanipulation dienen der
    gezielter Irreführung der Versicherten und der Öffentlichkeit.
    Tatsache ist, bei den Finanzierungsproblemen der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich nachweislich nicht um die Folgen „langfristiger demografischer Veränderungen“, sondern um die Auswirkungen der Eingriffe des Gesetzgebers in die Rentenkasse.
    Wir leiden nicht unter einem demografischen Problem, wir haben kein Rentnerproblem, wir haben ein Verteilungsproblem.
    Jede Rentenreform hat einschneidende Verschlechterungen für die Arbeiter und Angestellten sowie den Rentnern der Gesetzlichen Rentenversicherung gebracht.
    Die Reformen 1978, Helmut Schmidt, brachte damals schon Nullrunden, 1996, Helmut Kohl, brachten große Eingriffe, z.T. bis zu einem viertel der Rentenansprüche wurden gekürzt.
    Siehe: Die Umverteilung
    Fakt: Rentenversicherungsfremde Leistungen, z.B.
    Kriegsfolgekosten, Anrechnungszeiten, Zwangs Arbeiterrenten, Aus- /Umsiedler Renten, Entschädigung für NS Unrecht, Entschädigung für SED Unrecht und nicht zuletzt die Wiedervereinigung DDR/BRD, …sollten solidarisch von allen, d.h. aus Steuermitteln finanziert werden. Diese versicherungsfremden Leistungen, erfüllen gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Tatsache ist aber, dass sie systematisch der Rentenkasse zur Zahlung aufgebürdet werden. Also von Angestellten, Arbeitern und Rentnern bezahlt werden. Das hat mit Solidarität nichts zu tun.
    Weder die Politikerklasse, noch Selbstständige noch die Beamte leisten dazu einen Solidarität Beitrag.
    http://www.wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuern-und-rec...

  11. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 4 am 11. März 2016
    11.

    ...das ist ok, trotzdem ist es Gesetzeswidrig

  12. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 5 am 11. März 2016
    12.

    Wer ist verantwortlich..?
    Leider gibt es noch Mio. von betroffenen AN, die noch gar nicht wissen, dass sie bei Auszahlung ihrer vor vielen Jahren abgeschlossen LV dann derzeit 17,85% als AN- u. zusätzlich noch als AG-Anteil eindeutig rechtswidrig und nach der schon vorgelagerten Verbeitragung mit dem ausgezahlten Gehalt nun auch noch nachgelagert 2-fach, also insgesamt 3-fach (!) abgezockt diese KV- u. PV-Beiträge an die KK rechtswidrig abführen müssen.
    Dieser unsägliche Betrug an den für das Alter aus dem privaten Vermögen aus nichtselbständiger Arbeit vorsorgenden AN - als sog. 3. Säule der Alterssicherung - mittels einer reinen LV ist vermutlich der größte Milliardenbetrug und die größte private Vermögensvernichtung der bundesdeutschen Geschichte nach dem Krieg.

  13. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 6 am 11. März 2016
    13.

    Wer ist verantwortlich..?
    und nochmal.. man muss es betonen:
    ..."Anders ist es bei einer "echten" privaten Altersvorsorge. Sie liegt vor, wenn nur der Versicherte diese Altersvorsorge in einer Versorgungseinrichtung aufbaut. Das bedeutet: Der Arbeitgeber hat keine Zuschüsse oder Aufwendungen für die Altersvorsorge des Versicherten getragen. Auszahlungen aus diesen privaten Altersvorsorgeverträgen unterliegen daher nicht der Beitragspflicht."...?? Was jetzt...
    Trotzdem werden von den Sozialgerichten die Klagen abgewiesen,
    nach der Aussage von:
    ..SG Itzehoe: „Der Richter hat unumwunden zugegeben, dass er kein Urteil fällen wird, was dem Landessozialgericht sowie in der Folge dann dem Bundessozialgericht nicht gefallen wird. Er äußerte sich dahingehend, dass wohl das Landessozialgericht sich in anderen Fällen schon diverse Male eine „blutige Nase“ geholt hätte. Inhaltlich können wir zwar alles Mögliche argumentieren, es wird alles abgebügelt werden mit dem Hinweis darauf, dass es sich lt. Urteil des Bundessozialgerichtes um eine „betriebliche Altersvorsorge“ handelt“...
    Frau Merkel: bitte um eine Klarstellung…
    Herr Maas, bitte um eine Klarstellung…

  14. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 7 am 11. März 2016
    14.

    zur Riester und Rürup Vorsorge empfehle ich ein Insider Buch,
    #Garantiert Beschissen#, von Holger Balodis (Monitor Sendung)
    und das Buch #Stresstest Deutschland#, von Jens Berger.
    vorsicht, nach dem lesen seid ihr nicht mehr dieselben Menschen.

  15. Autor Edgar krieger
    Kommentar zu Kommentar 7 am 11. März 2016
    15.

    ...Ich kann mich einem Kommentar voll anschließen.... Und die Alten haben dabei auch die Jüngeren im Auge, deren Verträge noch nicht ausgezahlt wurden. Denn vielleicht wissen diese noch gar nicht, dass sie darauf auch Krankenkassenbeiträge zahlen müssen und ihre betriebliche Altersvorsorge (Private Vorsorge) zum 100% Verlustgeschäft werden kann.
    Wer das feststellt und einmal scharf rechnet hat nur die Chance, den Vertrag beitragsfrei zu stellen, denn gekündigt werden kann er nicht. Doch wichtig:
    Bevor jemand vorschnell handelt, sollte man Expertenrat einholen zum Beispiel bei den Altersvorsorgespezialisten der Verbraucherzentralen. Hinweis, auch hier wird man manchmal falsch (durch Unkenntnis der Situation) beraten.
    Weitere Selbstinfo unter, Buch "Garantiert beschissen" von MONITOR Redakteur Holger Balodis,
    Bis zur Wahl ist es zu lange, wir müssen jetzt handeln, wendet Euch an die Presse, die Medien, es darf kein nachlassen stattfinden, wir müssen uns wehren, mit allen Demokratischen Mitteln.

  16. Autor Erhard Jakob
    am 12. März 2016
    16.

    *Ok* und *Gesetzeswidrig* steht aus meiner
    Sicht im Widerspruch. Edgar, kläre
    uns bitte auf.

  17. Autor Rosmaria Gnädinger
    am 13. März 2016
    17.

    Guten Tag Frau Merkel,
    Zum Thema GMG 2004 nachträgliche Erhebung von Krankenversicherungs-und Pflegeversicherungsbeiträgen.
    Durch dieses Gesetz wurden die Vertragsbedingungen für die Verträge die vor 2004 abgeschlossen wurden aufgehoben. Finden Sie es für richtig, dass sich der Staat an abgeschlossene Vertragsbedignungen nicht mehr hält und somit vertragsbrüchig wird? Sie verlangen doch auch, dass die Bürger sind an die Gesetze und abgeschlossene Verträge halten, wieso der Staat nicht?
    Die Konsequenz darauf ist, dass aus meiner privaten Altersversorgung ich nun nachträglich Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge an die Krankenkasse zu entrichten habe, nicht nur den Arbeitnehmeranteil, sondern auch den ArbeitGEBERanteil. Die ganzen Beiträge in die DV habe ich aus MEINEM Einkommen aufgebracht, der AG hat keine zusätzlichen Leistungen gegeben. Außerdem habe ich noch einen Teil aus meinem Nettolohn in die DV eingezahlt. Nettolohn heißt, dass bereits KV und PV Beiträge bereits schon bezahlt wurden. Aus diesem "Nettolohn Anteil" muss ich jetzt nochmals KV und PV Beiträge entrichten. Finden Sie es für richtig, dass mir jetzt bis zu 35% KV und PV Beiträge abgezogen werden, und das für eine von mir vorgenommene und vom Staat gewünschte Altersvorsorge abgeschlossen habe?
    Sie bestrafen die Menschen die für Ihre Rentenzeit Vorsorge getroffen haben. Das finde ich absolut Inakzeptabel.
    Für mich ist und wird der "Wahltag" auch "Zahltag" werden.

  18. Autor Edgar krieger
    am 13. März 2016
    18.

    An die CDU Verantwortlichen, ich weiß nicht, ob das unsere Kanzlerin ist ?
    Wenn man die Wahlen verfolgt hat und die nichtssagenden Parolen vor der Wahl gehöhrt hat, fällt es schwer, von Verantwortung der CDU gegenüber der BRD zu sprechen. Die Themen der Bürger und für die Bürger wurden in den letzten Jahren nicht wargenommen.Man hat die Bürger ignoriert. Man kann alle "Baustellen" in der Politik aufzählen, nichts wurde verbessert, ausser der Lobbyarbeit und den Schulden, die hat zugenommen. Seit 10 Jahren werden Rentner, und deren Familien von der Politik enteignet, durch das GMG von 2004.Rechtsbeugung, Grundgesetz MIssachtung und legaler Betrug durch die GKK sind das Ergebnis Politischer Arbeit.
    Wann tun Sie das, wofür Sie gewählt wurden? Siehe Amtseid.
    Schaden vom Deutschen Volk abwenden!

  19. Autor Ursula Petry
    am 14. März 2016
    19.

    Den Bundeshaushalt finanzieren geht am einfachsten über die Sozialsysteme (Renten und Krankenversicherung). Das wurde schon bei Wiedervereinigung so gemacht. Und weil das so gut funktionierte, ist es zu einer Dauereinrichtung geworden.
    Der Trick dabei ist:
    Bei den Kassenbeiträgen gibt es keinen Grundfreibetrag, vom ersten Euro
    Einkommen an zahlen alle ArbeitnehmerInnen, auch die Geringverdiener!
    Die Kassen können die Beiträge anheben, ganz einfach mit der Begründung einer Deckungslücke und keiner kann es kontrollieren, es gibt keine Transparenz!
    Bei der Steuer gibt es einen Grundfreibetrag von aktuell 8.652/17.304 € p.a. d.h. Geringverdiener zahlen doch bei einer Steuererhöhung eigentlich nix!
    Das ist dann sozial, wenn man den Staatshaushalt über die 50 Mio. krankenkassenbeitragszahlenden Mitglieder löst!
    Der Mittelstand ( Politiker, Beamte und freiwillig Versicherte) bleib dabei verschont.
    Die „Kleinen“ sind die Dummen.
    Und die 6 Mio. Direktversicherten werden von ihrem privat fürs Alter angesparten Vermögen mit ca. 18% enteignet. Die Beträge belaufen sich jährlich auf ca. 3 bis 4 Milliarden Euro. Kumuliert dürften es bereits 40 Milliarden Euro sein, die die Krankenkassen so abgeschöpft haben. Das ist dann auch ein Beitrag zum Staatshaushalt!

    U. Petry

  20. Autor Norbert Wichmann
    am 18. März 2016
    20.

    Den 8 Mil. GMG Geschädigten vor 2002 bleibt nichts anderes übrig als Wechselwähler an die Urnen zu gehen! Da finden die Betrogenen Gehör, bei den Regierungsparteien sehen sie keine Akzeptanz das Gesetz aus 2004 zu ändern!

  21. Autor Alfred Kolb
    am 18. März 2016
    21.

    Eigentlich müsste man die Standhaftigkeit unserer Politik bzw. unserer PolitikerInnen bewundern, mit der die hier vorliegende - von den Betroffenen als betrügerisch angesehene - Handlung verteidigt wird. Es muss schon ein besonderes Rechtsempfinden vorliegen, dass man die Entscheidung und die Umsetzung des GMK von 2003/2004 als rechtlich einwandfrei argumentiert, und dafür auch noch höchstrichterliche Bestätigung erhält. Da die hier angesprochenen Damen und Herren bei der Verteidigung von Eigeninteressen aber auch Standhaftigkeit zeigen, sollten wir sie eventuell doch bewundern?

  22. Autor Ingrid Wulff
    am 19. März 2016
    22.

    DER SPIEGEL 12/2016 vom 19.03.2016

    Deutschland erlebt das, was der Soziologe Theodor Geiger im Jahr 1930 als „Panik im Mittelstand“ bezeichnet hat. Wer die Gesellschaft dieser Tage unter das Röntgengerät legt, entdeckt jenes Phänomen, dass Geiger „Angst vor Mindereinschätzung“ nannte. Es beschreibt eine diffuse Perspektivlosigkeit, die fehlende Aussicht auf eine bessere Zukunft, kurz: das Gefühl, unter seinen Möglichkeiten zu bleiben. Das bedeutet nicht, dass die Anhänger der AfD in prekären Verhältnissen leben. In der SPIEGEL-Umfrage bewerteten die meisten ihre eigene wirtschaftliche Lage sogar als gut. Aber sie spüren eine Diskrepanz zwischen dem Versprechen, wonach in der modernen Welt die Möglichkeiten grenzenlos sind, und dem Gefühl, selbst permanent an Grenzen zu stoßen.

    Das ist genau der Punkt. Wer erst anlockt, die Bürger zu privater eigen finanzierter Altersvorsorge animiert und ihnen dann das ersparte Vermögen enteignet, der ist nicht mehr wählbar.

    Wer Oppositionsparteien belächelt, sitzt bald selber dort.

  23. Autor Dietmar Hruschka
    am 19. März 2016
    23.

    Wenn der Kleine Mann eine Lobby hätte, wäre es niemals zu diesem unsäglichen Gesetz gekommen und wenn es Konzerne betroffen hätte, wären Heerscharen von renommierten Anwaltskanzleien dagegen Sturm gelaufen und - jede Wette - diese Regelung wäre gekippt wurden. Ohne großes Aufsehen !
    Dietmar Hruschka

  24. Autor Erhard Jakob
    am 20. März 2016
    24.

    Wenn ein Gesetz verabschiedet wird, dann wird es immer welche
    geben, die sich benachteiligt fühlen. Das ist im Volk nun mal so.
    .
    Die Benachteiligten haben das Recht und die Möglichkeit,
    über eine Petition, um eine Gesetzesänderung, zu bitten,
    bzw. diese anzustreben. Wenn sich eine Mehrheit un-
    serer Volksvertreter für eine Gesetzesänderung aus-
    spricht. Dann wird auch eine Gesetzesänderung
    erfolgen. Das ist nun mal Demokratie.

  25. Autor Ursula Petry
    am 20. März 2016
    25.

    Damit leisten auch alle Rentner und Rentnerinnen mit "Minirenten" 2% Beitragspunkte der Kassenbeiträge indirekt in den Staatshaushalt!. Das ist sehr ausgewogen und sozial?

  26. Autor Konrad Stieger
    am 20. März 2016
    26.

    Was ist es doch schön, daß wir die Grauhaarigen noch mal richtig abzocken können, müssen sich unsere Politiker wohl gedacht haben, als sie das GMG
    beschlossen haben. Oder warum verlieren meine Frau und ich bei unserer Altersvorsorge 60% von unseren Ersparnissen? Wegen Dummheit?
    Natürlich nicht, sondern weil es uns wirtschaftlich zumutbar ist.

    Man erinnere sich: Frau Kraft wollte die Gehälter der höheren Beamten
    und Richter nicht anheben.
    Zum Glück für diese rechtschaffenden Menschen konnten sie sich selber mit einem passenden Urteil helfen und bekamen ihre Erhöhung.
    In den Kreisen hätte ich auch keine wirtschaftlich starke Gruppe vermutet
    die darauf verzichten könnte.
    Sie brauchen das Geld halt selber. Wann ist noch die nächste Bundestagswahl? 2017?
    Wen soll ich noch wählen? Garantiert keine Altpartei mehr!!!

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