Sehr geehrter Herr Scherfer,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Der Salafismus, den Sie in Ihrer Mail ansprechen, gilt weltweit als die am schnellsten wachsende radikal-islamistische Bewegung. Wenn Gruppen oder Einzelpersonen aus diesem Spektrum unsere Grundwerte in Frage stellen oder die gesellschaftliche Ordnung beseitigen wollen, setzt der Rechtsstaat alle gesetzlichen Maßnahmen ein, um das zu verhindern.
So beobachtet der Verfassungsschutz aufmerksam salafistische Aktivitäten in Deutschland. Einige salafistische Vereine, die gegen die verfassungsmäßige Ordnung und gegen den Gedanken der Völkerverständigung verstoßen, sind bereits vom Bundesinnenminister verboten worden: 2015 der salafistische Verein "Tauhid Germany", 2013 die Vereine "DawaFFM" und "Islamische Audios". Zudem hat der Innenminister die Vereinigung "An-Nussrah" als Teilorganisation von "Millatu Ibrahim" aufgelöst. Durch die Verbote sind wichtige Einschnitte in salafistische Strukturen gelungen.
Die verstärkten Werbe- und Missionierungsaktivitäten von Salafisten bei Flüchtlingen machen Präventions- und Aufklärungsarbeit immer wichtiger: vor allem junge, ungefestigte Menschen gilt es vor dem Abgleiten in die Radikalität zu bewahren. Einige Bundesländer informieren deshalb Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften gezielt durch Informationsschriften und -veranstaltungen über Werbeversuche der Salafisten. Die Bekämpfung des gewaltbereiten Salafismus ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und bedarf eines engen Zusammenwirkens aller Akteure.
Ein wichtiger Baustein ist die "Beratungsstelle Radikalisierung", die seit 2012 im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge tätig ist. Sie ist eine erste Anlaufstelle, um Angehörigen und Freunden von gefährdeten Jugendlichen Fragen zum Thema Islamismus und Radikalisierung zu beantworten. Die Beratungsstelle vermittelt Beratungsangebote vor Ort und bietet eine individuelle persönliche Unterstützung durch Experten an.
Es wäre jedoch falsch, Muslime grundsätzlich unter Generalverdacht zu stellen. Die Mehrheit der Muslime distanziert sich von Gewalt, integriert sich gut und erfolgreich – und beachtet die Regeln, die in Deutschland gelten.
Weitere Informationen:
https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbei...
http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Sicherheit/Extremismusbe...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 21. März 2016
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am 22. März 2016
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am 22. März 2016
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am 08. April 2016
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am 17. April 2016
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