Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor N. Dunkel am 03. März 2016
13571 Leser · 6 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Schweinefleischverbot und Schwimmverbot/Religion

Sehr geehrte Frau Merkel,

heute wird wieder darüber gesprochen, ob in deutschen Kits ein Schweinefleischverbot durchgesetzt wird, anderswo wird darüber diskutiert, ob muslimischen Schülerinnen zugemutet werden kann, am Schwimmunterricht teilzunehmen.
Ich bin NICHT fremdenfeindlich, aber warum beschäftigt man sich überhaupt mit solchen Fragen? Wir sind ein christliches Land und kein muslimisches. Wenn ich z. B. in ein muslimisches Land fahre, weiß ich, wie ich mich in diesem Land zu verhalten habe und passe mich an die dortigen Sitten und Bräuche und den Glauben an, aber wieso müssen wir uns in unserem Land verstellen bzw. unsere Werte und unseren Glauben verändern?
Auch spielt in diesem Zusammenhang früher oder später die Gleichberechtigung von Mann und Frau, für die LANGE gekämpft wurde, eine Rolle, da die in anderen Religionen auch nicht selbstverständlich ist. Wird das der nächste Punkt über den diskutiert wird?
Ist uns denn unser Glaube und unsere Religion so wenig wert, dass wir ihn einfach einschränken können???
Warum kann man sich nicht, wie wir es auch in anderen Ländern müssen, sich an unsere Religion, Sitten, Bräuche etc. anpassen ?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 08. April 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Dunkel,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Jede Gesellschaft ist auf ein gemeinsames Fundament grundlegender Werte und Normen angewiesen, das sich in Deutschland wesentlich aus christlichen Wurzeln speist. Nicht zufällig beginnt der erste Satz unserer Grundgesetz-Präambel mit den Worten: "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen." Die Politik trägt eine Mitverantwortung dafür, dass uns allen bewusst bleibt, wie wichtig die gemeinsamen Werte und Normen für unser Zusammenleben sind.

Deutschland ist ein weltoffenes und tolerantes Land ist. Demokratie und Weltoffenheit bilden dafür eine wichtige Basis, denn sie ermöglichen ein vielfältiges religiöses und kulturelles Leben. Religionsfreiheit und religiöse Toleranz sind tragende Pfeiler unserer demokratischen Gesellschaft. Die Ausübung der Religionsfreiheit ist in der Bundesrepublik ein verfassungsrechtlicher Grundsatz. Dieser gilt für das Judentum, den Islam und andere Religionsgemeinschaften gleichermaßen.

Für die Bundesregierung ist Integrationspolitik eine Schlüsselaufgabe. In Deutschland sind alle Menschen willkommen, die die Gesetze achteten, hier leben und die Sprache kennen. Das gilt unabhängig von ihrer Religion.

Basis aller Integration sind die Rechtsordnung des Grundgesetzes und die Werte, auf denen es beruht. Das setzt klare Maßstäbe für das Zusammenleben in Deutschland, an die sich sowohl Migranten als auch „Einheimische“ halten müssen, damit das Zusammenleben gelingt. So garantiert das Grundgesetz die Freiheit zu persönlicher Entfaltung, die Gewissens- und Glaubensfreiheit und regelt die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

Im Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ist festgeschrieben, dass die Freiheit des Glaubens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses unverletzlich sind. Artikel 4 lässt zum einen freiheitlicher Entfaltung und Selbstgestaltung Raum: Jeder darf selbst entscheiden, wie er seinen religiösen Überzeugungen Ausdruck verleiht, solange er nicht gegen Rechte anderer verstößt. Zum anderen ist in Artikel 4 festgelegt, dass der Staat sowohl religiös als auch weltanschaulich neutral ist.

Das Recht auf Glaubensfreiheit beinhaltet auch, dass kein Anspruch im öffentlichen Raum existiert, vor religiösen Einflüssen der Umwelt abgeschirmt zu werden. So ist zwar die Glaubensfreiheit vorbehaltlos gewährt, sie kann jedoch auch beschränkt werden. Das gilt beispielsweise für das staatliche Bestimmungsrecht im Schulwesen, das in Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes verankert ist: Einer Schülerin muslimischen Glaubens ist die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht in einer Badebekleidung zumutbar, die muslimischen Bekleidungsvorschriften entspricht, zum Beispiel das Tragen eines sogenannten Burkinis. Die einzelne Schülerin kann nur in besonderen Ausnahmefällen die Befreiung von einer Unterrichtsveranstaltung verlangen.

Dazu das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitt...

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor ines schreiber
    am 03. März 2016
    1.

    Klasse Beitrag !

  2. Autor I. Schramm
    am 04. März 2016
    2.

    Stimme Ihnen zu!!

  3. Autor Johannes Wollbold
    am 30. März 2016
    3.

    anpassen heißt nicht, eigene überzeugungen zu vergewaltigen. in unserer wg wird bei parties auch vergan gekocht - damit die veganer nicht hungern müssen.

  4. Autor Sigrid Rumpf
    am 31. März 2016
    4.

    Genau so ist es! Danke für die klaren Worte!

  5. Autor Volker Alsheimer
    am 01. April 2016
    5.

    Ob wir ein christliches Land sind oder das nur behaupten, sollte man vielleicht einmal überprüfen. Diese Behauptung wird leider gerne und oft ins Feld geführt. Dabei wäre zunächst einmal festzuhalten, daß in unserem Lande Kirche und Staat getrennt sind, und das aus gutem Grunde. Außerdem weiß ich in der tat nicht, wieviele Buddhisten, Hindustan, Atheisten etc. in diesem Lande leben. Sicher bin ich mir allerdings in einem Punkte schon, Christus wäre bestimmt nicht auf die Idee gekommen, Grenzen zu schließen. Ein Aberwitz, sich als Christ zu bezeichnen und solches zu fordern, am besten noch auf Flüchtlinge zu schießen...hatten wir doch schon, zwitschert mir da ein Vogel ins Ohr. Mit dem behaupteten christlichen Abendland scheint es also nicht so weit her zu sein, wie manch einer gerne glauben machen möchte. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

  6. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.