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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Franziska Groth am 13. April 2016
8419 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

mir als deutschem Bürger und Wähler kommt es so vor, als würden Sie die inneren Werte (das Grundgesetz, §5) wenig interessieren. Aber gerade diese Werte sind es, die uns stolz machen und weshalb wir unser Land lieben.

Sicherlich muss man als Regierung diplomatischer agieren als der Normalbürger, dennoch stimmen Sie mir sicherlich zu wenn ich sage "Unsere Werte müssen auch von unserer Regierung nach außen geschützt werden."

Herr Böhmermanns Satirebeitrag darf nicht strafrechtlich verfolgt werden, da dies der Anfang vom Ende wäre. Stattdessen sollten Hern Erdogan hier freundlich aber bestimmt die Grenzen gezeigt werden.

Frau Dr.Merkel, was ist aus Ihrer Sicht die Basis eines Landes: Eine innere Stabilität, auf die das Volk vertraut, und für die es sich einsetzt, oder eine äußere Stabilität, die vorallem fremdgeleitet ist?

Mit freundlichen Grüßen,

Franziska Groth

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 13. April 2016
    1.

    Franziska,
    dass sehe ich aber ganz anders!
    .
    Hier wurde eine Strafanzeige gestellt, von wem auch immer!
    Diese Strafanzeige muss nach geltendem Recht und Gesetz
    bearbeitet werden. Das ist Sache der Justiz also der Judika-
    tive. Hier hat sich die Exekutive (BK) oder die Legislative
    (MdL`s und MdB´s nicht einzumischen.
    .
    Das ist die Arbeit von Gerichten bzw. Richtern. Sie entscheiden,
    ob das Verfahren eröffnet wird oder nicht? Sie entscheiden
    auch, ob Böhmermann sich einer Straftat schuldig
    gemacht hat oder nicht?
    .
    Hier darf sich ein Bundeskanzlerin nicht einmischen. Natürlich
    auch kein anderer Politiker oder Politikerin. Genauso wenig,
    darf ein Politiker eine ärztliche Diagnose stellen.
    Das ist Sache eines Arztes.

  2. Autor Bea Schmidt
    am 17. April 2016
    2.

    Man muss nicht mit der Politik Herrn Erdogans einverstanden sein, bin ich auch absolut nicht!! Dennoch ist es ein Unding, solche ordinären Zoten von sich zu geben, und dies auch noch von einer mit GEZ-Geldern bezahlten öffentlich Person. Was hier als "Schmähkritik" verkauft wird, ist in meinen Augen schlimmste Beleidigung und und unterste Schublade der Gossensprache. Ich war schockiert, als ich das gelesen habe... Ich würde in so einem Fall auch Rechtsmittel wegen Beleidigung in Anspruch nehmen. Ich habe das Gefühl, die Grenzen des guten Geschmacks reißen immer mehr ein, und das unter: "eine Zensur findet nicht statt".

    Wenn ein erwachsener Mann sich auf solch eine Weise mit solchen Worten produzieren und sich solcher Vulgärheiten bedienen muss, so sollte er sich überlegen, ob er nicht in seiner pubertären Phase stecken geblieben ist und ggf. einen Therapeuten aufsuchen. Eine Person, die sich so gebärdet, sollte in öffentlich-rechtlichen Medien nichts zu suchen haben. Mich ärgert jeder Euro, den ich dafür bezahlen muss.

    Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden Worte.
    Achte auf Deine Worte, denn sie werden Handlungen.
    Achte auf Deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheiten.
    Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden Dein Charakter.
    Achte auf Deinen Charakter, denn er wird Dein Schicksal.

  3. Autor Erhard Jakob
    am 19. April 2016
    3.

    Hier geht es doch gar nicht um das Gedicht und schon gar nicht
    um Satire! Hier geht es darum, ob sich ein Menschen in seiner
    Ehre und Würde verletzt fühlte? Oder nicht?
    .
    Erdogan hat diese Frage für sich mit Ja* beantwortet und Strafanzeige
    >nicht wegen Verdacht auf Verstoß gegen § 103 StGB (Majestäts-beleidigung) sondern wegen Verdacht auf die §§ Beleidigung,
    Verleumdung, Rufschädigung und falsche Verdächtigung
    einer Straftat und vorallem wegen Verdacht auf Verstoß
    gegen Art. 5 Abs. 2 GG, gestellt.
    .
    Das ist Sache der Justiz (Dritte Gewalt) und geht der Ersten
    (Bundeskanzlerin), Zweiten (Sahra Wagenknecht)
    und "Vierte" (BILD) Gewalt gar nichts an.
    .
    Unabhängige und unpartiische Gerichte müssen
    jetzt ihre Arbeit machen - basta!

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