Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Franz J. Huber am 18. April 2016
8808 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Böhmermann

Ich gratuliere zu Ihrer Entscheidung. Es kann nicht sein, dass ein Satiriker jemand ungestraft schwer beleidigen kann, während ein "Normalbürger" dafür verurteilt würde. Das hat absolut nichts mit Kunst zu tun. Wir sind schon zu sehr eine entgrenzte Gesellschaft.
Kann Freiheit grenzenlos sein?
Mit freundlichen Grüßen
F. J. Huber

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 13. Mai 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Huber,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Der Fall Böhmermann hat in Deutschland eine Grundsatzdebatte über die Pressefreiheit und ihre Grenzen ausgelöst.

Bundeskanzlerin Merkel hat dazu in ihrem Video-Podcast vom 7. Mai 2016 klar Stellung genommen: „Ich glaube, die Pressefreiheit ist ein sehr, sehr wichtiges Gut. Sie ist Teil unserer grundgesetzlichen Vorgaben, unseres grundgesetzliches Rahmens. Die Pressefreiheit ist die Voraussetzung dafür, dass Bürgerinnen und Bürger auch transparent Informationen bekommen können, sich über unterschiedliche Meinungen ein Bild machen können. Und deshalb ist die Presse- und Meinungsfreiheit eben unverzichtbar. … Wenn über die Frage ‚Wo sind die Grenzen der Pressefreiheit?‘ debattiert werden kann, dann findet das nicht im politischen Raum statt, sondern dann entscheiden das Gerichte. Dafür haben wir ein Rechtssystem; und die Gerichte sind unabhängig. Aber ansonsten gilt es, die Pressefreiheit zu schützen und sie als einen wirklich wichtigen Eckpfeiler unseres demokratischen Zusammenlebens zu achten.“

https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Mediathek/Ein...

In einem Rechtsstaat sind die Freiheit der Meinung, der Kunst und der Presse elementar. Eine freie Presse, eine vielfältige Medienlandschaft, eine kritische, informierte Öffentlichkeit und ein lebendiger Diskurs sind die stärksten Garanten für eine Demokratie und gegen staatliche Willkür. Die Pressefreiheit ist als Grundpfeiler unserer demokratischen Ordnung unverzichtbar und im Grundgesetz festgeschrieben.

Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes lautet: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“ Sollte Kunst strafrechtliche Grenzen überschreiten, so bewerten das die zuständigen Gerichte.

http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlag...

Am 8. April 2016 hat die Republik Türkei ein Strafverlangen gegen den ZDF-Moderator Böhmermann wegen eines Beitrages über Präsident Erdogan gestellt. Die Bundesregierung hat das Ersuchen entsprechend der Staatspraxis geprüft und die Entscheidung getroffen, die Ermächtigung zu erteilen. Damit ist es Sache der Gerichte, Persönlichkeitsrechte und Belange der Presse- und Kunstfreiheit gegeneinander abzuwägen. Erklärung der Bundeskanzlerin vom 15. April 2016:

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pres...

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Sigrid Rumpf
    am 18. April 2016
    1.

    Eine klare Ansage an Herrn Erdogan, dass Kunst und Satire bei uns der Freiheit unterliegen wäre sehr wichtig gewesen, schon wegen der inhaftierten türkischen Journalisten! Einem Staatsmann wie Erdogan muss auch endlich mitgeteilt werden, dass bei uns auch die Philosophie - dazu gehören die Religionen - in die Freiheit gehören!

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