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Abstimmungszeit beendet
Autor Werner Buhne am 25. April 2016
8001 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Bömermann-Entscheidung - Begründung absurd

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
Sie erklärten, Ihre Entscheidung FÜR eine Strafverfolgung des Satirikers Bömermann fuße auf Ihrer Absicht die Unabhängigkeit der Justiz zu bestärken.

Die Strafverfolgung eines Deutschen Bürgers aufgrund des 'Majestätsbeleidigungs-Paragraphen' (103) bedarf einer Genehmigung durch die Regierung (104a). Solche Genehmigung aber bedeutet ein Bekenntnis, dass ein politisches Interesse der BRD besteht (also: zumindest der Regierung), dass eine solche Strafverfolgung tatsächlich stattfinden könne. Dieses entspricht dem Sinn des 104a StGB.

Das Prinzip der Unabhängigkeit der Justiz ist wohl eher eine absolute Selbstverständlichkeit. Es bedarf Ihrer Bestätigung keinesfalls. Im Spezialfalle solcher Majestätsverletzungs-Delikte, allerdings, wird dieses Prinzip ausnahmsweise gezielt durchbrochen. - Das Gegenteil Ihrer Argumentation trifft damit also zu.

Zuvor hatten Sie darüber hinausgehend noch erklärt, diese Satire sei "bewusst verletzend". Und damit hatten Sie zusätzlich noch eine JURISTISCHE Vorverurteilung vorgenommen, denn: Satire ist an für sich ja nur Blödsinn (mit Hintersinn) und NICHT strafbar. Aber " BEWUSST VERLETZEND " beinhaltet demgegenüber, dass der Fall eines Missbrauchs von 'Satire' vorliegen muss - im Sinne einer strafbaren Beleidigung.

Ihre Entscheidung eine Strafverfolgung eines deutschen Komödianten nach StGB 103 zuzulassen entspricht also einer politischen INTERESSENSBEKUNDUNG, und ist somit - insbesondere zusammen mit Ihrer Vorverurteilung - überhaupt nicht geeignet die Unabhängigkeit der Deutschen Justiz von der Politik zu unterstreichen.

Zudem: Welches Ehrerbietungsniveau einem DESPOTISCHEN Staatspräsidenten überhaupt richterlich zugestanden wird, ist eine HOCHBRISANTE PROBLEMATIK für die Außenpolitik. Ausgerechnet hierin soll unsere Justiz jetzt politische Unabhängigkeit demonstrieren??!!

Ich frage Sie deshalb: Haben Sie noch andere Begründungen als diese offensichtlich völlig falsche?

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Werner Buhne
    am 25. April 2016
    1.

    Das bemerkenswerte und hoch erfreuliche Bedauern der Vorverurteilung lag bei Abfassung und Absendung dieses Briefes noch nicht vor. (rechtzeitige Absendung bereits zum Freitag 22.04. wurde auch noch verzögert - weil Passwort vergessen)

    Aber abgesehen davon, dass dieses ja auch gar keine Rücknahme ihres Urteils beinhaltete, aendert es im Prinzip fast nichts. Sie hat damit einen gewissen - hier wohl eher geringen - Beeinflussungsdruck wohl erleichtert.

    Die Zulassung nach 104a StGB bedeutet schlichtweg eine Unterstützung des Erdogan-Strafantrags. - Welcher wiederum bedeutet: Falls, wie angestrebt 185 StGB (Beleidigung) zum Erfolg führt, dann will ich eine wesentlich (!) höhere Strafe erreichen. Denn 103 StGB sagt: Diese Beleidigung ist eine politische (!) Straftat und in diesem Sinne ganz besonders schlimm. Die Zulassung der Regierung sagt dann: Das sehen wir genauso, und diese Strafverfolgung liegt auch im wichtigen Interesse unserer außenpolitischen Beziehungen.

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