Sehr geehrter Herr Buhne,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Verbrechen, die Ausländer begehen, werden genauso verfolgt wie die Straftaten aller anderen Bürger. Denn selbstverständlich ist es eine zentrale Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität schützen.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.
Die Bundesregierung hat auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und in anderen Städten bereits reagiert und gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen. Bei Straftätern waren die Hürden für Ausweisungsverfügungen bislang zu hoch. Kriminelle Ausländer können jetzt schneller ausgewiesen werden.
Das Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden. "Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat", so Bundesinnenminister de Maizière.
Auch die Bundeskanzlerin hat mehrfach ihre Empörung über sexuelle Attacken ausgedrückt. Derartige Taten verlangen nach einer harten Antwort des Rechtsstaats. Es muss alles daran gesetzt werden, die Schuldigen so schnell und so vollständig wie möglich zu ermitteln und ohne Ansehen ihrer Herkunft oder ihres Hintergrundes zu bestrafen.
Menschen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen unser Land zügig verlassen. Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Maßnahmen, die die tatsächliche Ausreise sicherstellen. Auch bei den Ländern gibt es eine große Bereitschaft, diejenigen abzuschieben, die ausreisepflichtig sind.
Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Abschiebungen 2015 verdoppelt. Auch die Zahl der freiwilligen Rückreisen ist fast zweimal so hoch. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese Zahlen weiter zu steigern.
Weiter Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01...
Weitere Informationen zu Flucht und Asyl:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Kommentare (17)Schließen
am 10. Mai 2016
1.
am 10. Mai 2016
2.
am 11. Mai 2016
3.
am 12. Mai 2016
4.
am 12. Mai 2016
5.
am 18. Mai 2016
6.
Kommentar zu Kommentar 6 am 19. Mai 2016
7.
am 23. Mai 2016
8.
am 23. Mai 2016
9.
Kommentar zu Kommentar 3 am 24. Mai 2016
10.
am 06. Juni 2016
11.
Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.