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Beantwortet
Autor Werner Buhne am 10. Mai 2016
12406 Leser · 17 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Das Zusammenrotten zum Missbrauch Deutscher Frauen KOLLEKTIV bestraften!

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wie hilflos ist die deutsche Justiz! Ausländische Horden treffen sich zur freien Jagd auf unsere Mädchen, und dann muss das individuelle Einzelverschulden eines jeden Mitgliedes solcher Riesenbanden wiedas eines Einzeltäters genau nachgewiesen werden - Freispruch sonst für diese widerwärtigen Taten!

Treffen sich deutsche Hooligans (früher sagte man: Halbstarke) zu einer 'artgerechten' Prügelei untereinander, und irgendeiner von ihnen sollte dabei ums Leben kommen (durch unerkannten Herzfehler womöglich), so werden alle Teilnehmenden, völlig unabhängig von dem, was sie selber getan haben, dafür bestraft. Und auchdas Zusammenschließen zu einer "kriminellen Vereinigung" ist bereits strafbar - ohne irgend eine verbrecherische Aktion.

Derartige anderskulturelle aber können sich zusammenrotten zu gewaltigen Horden gleichgepolter Männer, die genau wissen(!), dass sie Frauen mit der kollektiven Macht ihrer Körper zusammentreiben werden, um sich dann an ihnen zu vergehen. Und unser Rechtsstaat guckt letztlich nur blöd und dumm einfach dabei nur zu.

Dabei ist jeder, der teilnimmt an solch einer 'Versammlung' schon ein Mittäter - das wäre doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen -. Und nach dem Gesetz wäre ohnehin jedermann zur Verhinderung solcher Taten verpflichtet: das Sichentfernen von dieser Masse also - anstatt mitzuwirken - wäre da ein Minimum.

Wie erklären Sie es, dass noch keiner unserer gewählten Parlamentarier auf die Idee gekommenen ist, dasjenige zu tun, was ja seine eigentliche Aufgabe ist: die GESETZE ZU SCHAFFEN, die hinreichend sind - in diesem Falle, um unsere Bürger vor solchen Abartigkeiten fremdländischen Hordenverhaltens zu beschützen??? - Eventuell mit zu starkem Stimmungs-Druck durch Ihren Migrationskurs??

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 17. Juni 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Buhne,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Verbrechen, die Ausländer begehen, werden genauso verfolgt wie die Straftaten aller anderen Bürger. Denn selbstverständlich ist es eine zentrale Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität schützen.

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.

Die Bundesregierung hat auf die Ereignisse in der Silvesternacht in Köln und in anderen Städten bereits reagiert und gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen. Bei Straftätern waren die Hürden für Ausweisungsverfügungen bislang zu hoch. Kriminelle Ausländer können jetzt schneller ausgewiesen werden.

Das Gesetz zur erleichterten Ausweisung straffällig gewordener Ausländer sieht vor, dass ausländische Straftäter künftig ausgewiesen werden können, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht. Das gilt bei Straftaten gegen das Leben, gegen die körperliche Unversehrtheit, gegen die sexuelle Selbstbestimmung und bei Angriffen auf Polizisten. Auch Eigentumsdelikte wie Diebstahl können zur Ausweisung führen, wenn sie unter Anwendung von Gewalt oder von Serientätern verübt werden. "Das ist eine harte, aber richtige Antwort des Staates auf diejenigen, die glauben, obwohl sie hier Schutz suchen, Straftaten begehen zu können, ohne dass das Auswirkungen auf ihre Anwesenheit in Deutschland hat", so Bundesinnenminister de Maizière.

Auch die Bundeskanzlerin hat mehrfach ihre Empörung über sexuelle Attacken ausgedrückt. Derartige Taten verlangen nach einer harten Antwort des Rechtsstaats. Es muss alles daran gesetzt werden, die Schuldigen so schnell und so vollständig wie möglich zu ermitteln und ohne Ansehen ihrer Herkunft oder ihres Hintergrundes zu bestrafen.

Menschen, die unter keinem Gesichtspunkt ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen unser Land zügig verlassen. Die Bundesregierung verfolgt eine Reihe von Maßnahmen, die die tatsächliche Ausreise sicherstellen. Auch bei den Ländern gibt es eine große Bereitschaft, diejenigen abzuschieben, die ausreisepflichtig sind.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Abschiebungen 2015 verdoppelt. Auch die Zahl der freiwilligen Rückreisen ist fast zweimal so hoch. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese Zahlen weiter zu steigern.

Weiter Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01...

Weitere Informationen zu Flucht und Asyl:
https://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Themen/Fluech...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (17)Schließen

  1. Autor Werner Buhne
    am 10. Mai 2016
    1.

    In meiner am Vortag abgelehnten Originalversion lautete der letzte Abschnitt bloß: "Ich wundere mich da arg, dass ... ... zu beschützen." Schluss - ohne Fragezeichen und ohne den letzten (bösen!) Satz. Ablehnungsbegründung war: Keine konkrete Fragestellung, "offene Briefe" seien nicht erlaubt. Also muss am Besten wohl irgendwie die persönliche Verantwortung der Kanzlerin 'herausgearbeitet' werden (und dieses auch noch klar und deutlich - sonst droht Ablehnung mit "verworren" oder "polemisch"). - Dass ich mich nicht einfach auf einen simplen Ratschlag zu einer wirklich wichtigen (!) Gesetzesinitiative beschränken durfte, bedauere ich. (Vielleicht arbeitet hier auch nur ein Computerprogramm, das alles, was kein Fragezeichen enthält, vollautomatisch raus schmeißt!)

  2. Autor Bea Schmidt
    am 10. Mai 2016
    2.

    Mitgehangen - mitgefangen.

    Einen interessanten Artikel zu dem Thema kann man hier nachlesen: http://www.welt.de/debatte/kommentare/article155134929/Ju...

    Wenn man schon solche Mittäter nicht wegen ihrer Taten verurteilen kann/will aufgrund von Gesetzen, dann hilft jedoch eine Anklage wegen unterlassener Hilfeleistung. Wer sich so verhält, muss hart bestraft werden, wenn man nicht noch das letzte bisschen Vertrauen der Bevölkerung in die Politik verspielen möchte. Die Regierung ist auf dem besten Wege dazu.

  3. Autor Birgit Schade
    am 11. Mai 2016
    3.

    Gestern Abend Fakt - ARD
    Primitive "Anmache" von Polizistinnen in Asylbewerberunterkünften ist an der Tagesordnung! Keine Einzelfälle, wie berichtet wurde.Da fragt man sich, was der Deutsche Staat dagegen tut!!! Sie werden angegrinst, ihnen werden Zettel mit Ficki-Ficki-Wünschen in die zu kontrollierenden Papiere gelegt, ihnen wird gesagt, Frauen ohne Kopftuch verdienen keinen Respekt. Geht`s eigentlich noch? Die Polizistinnen trauen sich oftmals nicht, dies zu melden oder wenn, dann wird dies sowieso nicht weiter verfolgt, von Konsequenzen ganz zu schweigen. Wie lange wollen wir noch zuschauen, wie sich diese Menschengruppen derart respektlos in Deutschland bewegen? Sind das "Schutzsuchende" ???? Sie wollen uns Ihr Frauenbild aufzwingen. Da braucht man sich wahrlich nicht zu wundern, wenn die AFD, die dies anspricht an Zuspruch gewinnt!

  4. Autor Werner Buhne
    am 12. Mai 2016
    4.

    Hallo Bea, ich lese da "Mittäter", und in Ihrem Beitrag vom 7. 1. schreiben Sie "sexuell belästigen" und am 11. 4. "Belästigung und Grabschen". - Vergewaltigungen und das, was da im Ganzen vorgegangen ist (- ich habe auch den Polizeibericht studiert -), sind keine Belästigungen. Und wer 'grabscht', der bekommt bei uns eine Handtasche um die Ohren gedonnert, und dann ist das erledigt. --- Hier hat sich aber eine 'Jagdgesellschaft' zur Jagd auf deutsche Frauen zusammengerottet. Das sind also allesamt Täter, nicht Mittäter. Ziel war es - kollektiv - die Frauen als hilflose Opfer in ihre Gewalt zu bekommen, um sie zu berauben und sich an ihnen zu vergehen. Wieviele 'klassische' Vergewaltigungen dabei erfolgt sind, können wir gar nicht wissen. Ich würde nämlich hier auch keiner Frau empfehlen sich den Zumutungen einer Strafverfolgungsprozedur zu unterziehen, da sie ja unter eben diesen Umständen die Täter sowieso nicht identifizieren kann. Und diese xenophile Kölner Studentin, die uns immer wieder vorgeführt wird, die war, wie sie jetzt erklärt hat, ja so dick angezogen, dass ihr überhaupt gar nichts passiert ist.

    Es handelt sich hierbei um eine Art von Verbrechen, wie sie in unserer Republik noch niemals auch nur ansatzweise vorgekommen sind. Daher verfügen wir ja auch über die Gesetze gar nicht, die solche Straftaten erfassen. Und genau dieses zu aendern ist meine Forderung.

    Anklagen wegen "unterlassener Hilfeleistung" wären hier auch gar nicht zielführend, denn die Beweislast wäre nur noch schwieriger - und das bei tausend Einzelprozessen.

    Aber sehr wertvoll Ihr Link zum "Welt"-Artikel. Auch wenn Bassam Tibi übertreibt, zu sehr verabsolutiert, und nicht alles richtig ist (z.B.: natürlich ist das da in Syrien " Bürgerkrieg "! Denn so nennen wir nämlich genau so etwas.): -- Sehr wichtig und auch eine Untermauerung für meine Argumentation.

    P.S.:

  5. Autor Werner Buhne
    am 12. Mai 2016
    5.

    P.S.: Ich sehe gerade, ich habe ja selber auch von "Mittätern" gesprochen. Der Sinn ist aber: gemeinschaftliche Täter und nicht Tathelfer. Die Tat aber ist: Das Zusammenrotten zum kollektiven Verbrechen der gemeinschaftlichen Freiheitsberaubung mit der Intention des sexuellen Missbrauchs und anderer Delikte.

  6. Autor Stefan Duscher
    am 18. Mai 2016
    6.

    Schade, dass der Autor das Beitrages die Rechtslage nicht zu kennen scheint, denn sonst wüsste er, dass das StGB und die StPO i.V.m. den LPolG alle Möglichkeiten hergeben, um solchen Übergriffen Herr zu werden.
    Auch ist es plumper Populismus, auf die Herkunft der Täter abzustellen: Egal, ob Kölner Grabscher, NSU, RAF oder Brandstifter in Freital : Es sind Verbrecher; sie sind zu ermitteln und zu bestrafen. Was diese Populisten verfolgen ist eine Zwei-Klassen-Justiz, bei der die Herkunft über das Strafmaß entscheiden soll. Wer sowas fordert hat unser Grundgesetz Art. 1 und Art. 2 GG nicht einmal im Ansatz verstanden. Dass es auch bei den "Patrioten" Verbrecher gibt, beweist Herr Bachmann.

    Stefan Duscher

  7. Autor Werner Buhne
    Kommentar zu Kommentar 6 am 19. Mai 2016
    7.

    Dass das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung in Verbindung mit den Landespolizeigesetzen "alle Möglichkeiten hergeben, um solchen Übergriffen Herr zu werden", hat mit der Realität nun gar nichts mehr zu tun - und mit juristischer Expertise noch weniger! (-- Das muss genügen.)

  8. Autor Stefan Duscher
    am 23. Mai 2016
    8.

    Ach Herr Buhne, haltlose Beschimpfungen sind ein schlechter Ersatz für beweisbare Argumente. Belegen Sie doch Ihre Aussagen mal mit Fakten. Nicht einmal die Polizeigewerkschaft teilt Ihre Meinung.
    Im Übrigen wird man das Gefühl nicht los, das manche Strömungen in unserem Land eine Zweiklassenjustiz möchten, in der die Herkunft des Täters über das Strafmaß bestimmt. Das kommt jedem Geschichtsinteressierten bekannt vor, nicht wahr ? Zwar mag man sich fragen, ob vielleicht manche Strafen zu niedrig ausfallen, hier fiele mir als Paradebeispiel der zig-fach vorbestrafte Lutz Bachmann, der trotz Verstoßes gegen Bewährungsauflagen immer noch auf freiem Fuß ist.
    Herr Buhne, wie schaut es eigentlich mit den angeblich so kriminellen Ausländern oder Flüchtlingen aus ? Wieviele von ihnen sind kriminell und insbesondere wieviele von ihnen haben eine Vorstrafenregister ähnlich dem "Patrioten" Lutz Bachmann ? Ich hoffe auf eine fundierte, faktengetragene Antwort, gern auch diametral.

    MfG

    Stefan Duscher

  9. Autor Stefan Duscher
    am 23. Mai 2016
    9.

    @ Herr Buhne: Mal einen impuls zum Nachdenken: Bis 1989 waren die Bürger der DDR auch Ausländer, viele von ihnen auch keine Christen und teilweise für das Unrechtsregime der SED und Stasi engagiert. Was wäre wohl gewesen, wenn der Westen nach dem Mauerfall diesen Leuten mit den gleichen Vorurteilen entgegen getreten wäre wie heute manche Vorurteilsträger den Flüchtlingen und generell Ausländern entgegen treten ? (Das war eine Frage).

    Mitunter ist es nämlich so, dass gerade in der Stadt mit dem höchsten Ausländeranteil in Deutschland das Zusammenleben der Kulturen sehr gut funktioniert. Warum wohl ?

  10. Autor I. Schramm
    Kommentar zu Kommentar 3 am 24. Mai 2016
    10.

    Warum greift hier nicht der Paragraf zur Beamtenbeleidigung?!

  11. Autor Erhard Jakob
    am 06. Juni 2016
    11.

    Es geht wohl weniger um Religion
    sondern mehr um Geld und Macht.
    .
    Die Armen unter den Armen kommen
    weltweit miteinander gut aus
    .
    Was man von den Geld- und Macht-
    habenden nun wirklich nicht
    sagen kann.
    .
    Sie gieren in ihrem krankhaften Wahn
    nach noch mehr Macht und
    noch mehr Geld.
    .
    Am Ende werden die reichen und mächtigen
    Kriegstreiber die Armen und Ohnmächtigen
    in den Krieg treiben.
    .
    Zum Schluß sitzen wir alle in einem
    Boot und gehen gemeinsam unter.

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