Sehr geehrter Herr Buhne,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Das deutsche Grundgesetz sichert die Religionsfreiheit für jede Religion gleichermaßen. Der erste Absatz im Artikel 4 des Grundgesetzes bestimmt: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
Die Bundeskanzlerin hat bereits im Januar 2015 betont, dass wir alles dafür tun, damit Integration gelingt. Gleichzeitig hat sie gesagt, dass uns alle, die sich zu den deutschen Gesetzen bekennen, die hier leben, die die Sprache sprechen, genauso herzlich willkommen sind wie alle anderen – und zwar unabhängig von der Religion.
Wörtlich sagte Angela Merkel damals nach einem Gespräch mit den türkischen Ministerpräsidenten: „Unser früherer Bundespräsident Christian Wulff hat gesagt, der Islam gehört zu Deutschland. Und dieser Meinung bin ich auch". Weiter sagte sie, dass sie die „Bundeskanzlerin aller Deutschen“ sei: „Das schließt alle, die hier dauerhaft leben, mit ein, egal welchen Ursprungs und welcher Herkunft sie sind." Die Bundeskanzlerin hob aber auch hervor, dass es gleichzeitig notwendig sei, den Dialog zwischen den Religionen zu verstärken. Es gebe „viel Unkenntnis“.
Die Bundesregierung begrüßt alle Bemühungen, Muslime besser zu integrieren. Das ist auch das Ziel der Deutschen Islamkonferenz (DIK), die seit 2006 erfolgreich tagt. Dort sind verschiedene islamische Verbände vertreten. Es wurden und werden nur solche Organisationen beteiligt, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zweifelsfrei anerkennen und beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 13. Mai 2016
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am 24. Mai 2016
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am 04. Juni 2016
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am 05. Juni 2016
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