Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Stefan Duscher am 11. Mai 2016
10423 Leser · 7 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Einige generelle Fragen

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

Da ich Jura studiere, habe ich folgende Fragen, um deren Beantwortung ich mich freuen würde.

1. Im WÜD ist der Schutz der Diplomaten geregelt. Ich verstehe das aber so, dass dies zwar für Diplomaten und Personen im diplomatischen Dienst gilt, nicht aber für Politiker. Liege ich damit richtig ?

2. I.V.m. Frage 1: Falls ich richtig liege, warum inkludiert man Politiker nicht in diesen Schutz ?

3. Ebenfalls i.V.m. Frage 1: Rein theoretisch: Sie würden das Land XY als Kanzlerin der BRD besuchen und die Polizei des Landes XY würde Ihnen die Festnahme erklären. Wie sind Sie gegen solche Exzesse geschützt ? Die WÜD greift ja hier wohl nicht durch, oder ?

4. I.V.m. mit Frage 3: Es gab ja einmal den Fall, dass der Irak Mitarbeiter der amerikanischen Botschaft festgesetzt hat. Angenommen ein Land XY würde dies mit deutschen Botschaftern tun, wie sähe der Rechtsweg aus und wo wäre der Gerichtsstand, um sich gegen solche Übergriffe zu wehren?

5. Was genau bedeutet die Einbestellung eines Botschafters ? Hat der Einbesteller einen Anspruch auf Erscheinen des Einbestellten ?

Vorab vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Duscher

Kommentare (7)Schließen

  1. Autor Felizitas Stückemann
    am 11. Mai 2016
    1.

    Lieber Herr Duscher,
    bei einem Professor der Jurisprudenz, Völkerrecht o.Ä.
    wären Sie mit den Fragen besser aufgehoben, als bei
    unserer Bundeskanzlerin, die promovierte Physikerin ist.
    Außerdem lassen sich in Nachschlagewerken der Uni-
    Bibliothek auch solche Fragen beantworten. Versuchen
    Sie es einmal dort. Viel Erfolg beim Studium. Grüße

  2. Autor Stefan Duscher
    am 11. Mai 2016
    2.

    Liebe Frau Stückemann,

    Sie haben offenbar den Umfang des Beitrages gar nicht verstanden. By the way: Wenn Sie der Frau Bundeskanzlerin die Kompetenz zur Beantwortung der Fragen absprechen, weil sie Physikerin ist, muss man Ihnen dann auch die Kompetenz zur Antwort absprechen, weil Sie keine Juristin sind ?
    Warum ich das frage ? Weil ich es darf ! Stichwort Demokratie. By the way: Wenn berufliche und politische Laufbahn einer Kausalität bedürften, dann hätte manch insolvente Chemikerin ein Problem :-)

  3. Autor Erhard Jakob
    am 11. Mai 2016
    3.

    Ich schließe mich der Meinung von Felizitas uneingeschränkt an.
    Ganz im Gegenteil. Ich würde eher sagen, dass das eine
    Frage ist, welche die Bundeskanzlerin einem Jura-
    Studenten stellen sollte.
    .
    Er hat Zugang und Zeit und kann bei der
    entsprechenden Fachliteratur
    nachsehen.

  4. Autor Stefan Duscher
    Kommentar zu Kommentar 3 am 12. Mai 2016
    4.

    Lieber Herr Jakob,

    Bitte gehen Sie davon aus, dass eine entsprechende Literaturrecherche erfolgt ist, wie man auch dem Beitrag entnehmen kann. Gerne bin ich aber für Quellenangaben offen, sofern Sie welche liefern können. Gleichwohl hat Ihr vorurteilsbehaftetes Bild vom Studenten nichts mit der Realität zu tun, zumal ich meine zeitlichen Ressourcen neben meinem Beruf besser kenne als Sie. Man wird den Eindruck nicht los, dass die populistischen Themen hier deutlich mehr Anklang finden als jene mit Tiefgang. Dennoch nutze ich mein Rederecht in einer Demokratie, weil ich es nämlich darf.

    Gerne freue ich mich auf Ihre Quellenangaben.... natürlich nur, sofern Sie Zeit haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Stefan Duscher

  5. Autor Werner Buhne
    am 19. Mai 2016
    5.

    Zu 1.: Da irren Sie aber, Felicitas. - Für einen "Professor der Jurisprudenz" wären solche Fragen einfach nur eine Zumutung, denn, teils unsinnig offenbaren sie nur das Fehlen eines minimalen (!) fachlichen Grundverständnisses.

    Die WÜD ist einfach nur diejenige "Übereinkunft" zwischen Staaten, in welcher die Unterzeichnerstaaten sich über die Behandlung ihrer Diplomatischen Vertretungen einigen. Z.B. die Immunität von Botschaftsangehoerigen und weitere Einzelheiten. Andere Zwecke verfolgt sie nicht. "Politiker" - wie sie vom Autor hier angeführt werden - sind z.B. auch die Schatzmeister eines Partei-Ortsverbandes, selbst solche, die gerade abgewählt wurden. Sollen die vielleicht jetzt alle diplomatischen Schutz genießen oder aehnliches! "Politiker" sind natürlich von einer ÜD überhaupt nicht betroffen. -- Man könnte stattdessen auch fragen, ob Tiefgaragen auch unter die Gaststättenverordnungen fallen - und aehnlichen Unsinn.

    Auch der Rest ist nicht diskussionswuerdig. Ich fürchte mit Ihrem gut gemeintem "Viel Erfolg beim Studium." wird das nichts mehr.

  6. Autor Stefan Duscher
    am 19. Mai 2016
    6.

    Sehr geehrter Herr Buhne,

    Sie dürfen gerne diese Meinung vertreten; dennoch stelle ich hier meine Fragen, und wissen Sie warum ? Weil ich es darf ! ( = Demokratie). Sie dürfen es auch gerne "Unsinn" nennen; letztlich legen Sie damit nur Ihre "Form" des Umgangs mit anderen Meinungen dar.

    Mit demokratischen Grüßen

    Stefan Duscher

  7. Autor Erhard Jakob
    am 19. Mai 2016
    7.

    Stefan,
    .
    natürlich kenne ich Ihr *Zeitfenster* nicht. Trotzdem
    möchte ich sagen *schließlich leben wir in einer
    Demokratie* dass Ihre Frage zu fachspezifisch
    ist, dass die Kanzlerin diese beantworten
    kann bzw. wird.
    .
    Zumal das Abstimmungs-Verhältnis dazu
    neigt, dass der Beitrag sowieso nicht
    unter die *Top Drei* kommt.
    .
    Schaumama.

  8. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.