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Status der Beiträge
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Die Kanzlerin direkt
Eignungsprüfung des Wählers
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
bekanntlich muss jeder, der einen Führerschein oder Angelschein oder gar eine Erlaubnis nach GewO erlangen möchte, die Eignung hierzu nachweisen, weil der Gesetzgeber erkennt, dass bei Nichteignung auch eine Gefahr ausgehen kann. Lediglich beim Wählen und bei der Fortpflanzung bedarf es von keinerlei weiterer Eignung, sprich auch die denkbar ungeeigneten Personengruppen nehmen am Verfahren / Vorgang teil. Ich halte das für fatal, da gezielt Parteien am demokratischen Rand nach solchen Wählern gieren und mit dumpfen Parolen deren Unwissenheit und Wankelmütigkeit ausnützen. Auch hat es nichts mit konstruktivem Meinungsbildungsprozess zu tun: Ehe nun das Argument der Verfassungsunverträglichkeit ins Feld geführt wird: Natürlich wäre eine Eignungsprüfung, sofern diese nur Fakten und keine Gesinnung prüft, sehrwohl vereinbar. Ich fände es daher gut, wenn zukünftig bei Wahlen auf Bundesebene zur Gültigkeit der Stimmabgabe der Wähler zwei Fragen des politischen Lebens gefragt werden; wer zum Beispiel nicht beantworten kann, wie der derzeitige Bundespräsident oder Kanzler heisst, der hat von Politik keine Ahnung. Ich möchte daher anregen, zukünftig bei Bundestagswahlen dem Stimmzettel zwei Multiple-Choice-Aufgaben voranzustellen, deren Ergebnis darüber bestimmt, ob die Stimme zählt. Einem Führerscheinanwärter, der die Verkehrsschilder nicht kennt, wird man den Führerschein ebenfalls versagen. Dies kollidiert nach dem Prinzip der "Schranken" und "Schranken-Schranken" auch nicht mit den Grundrechten oder anderen Artikeln des Grundgesetzes. Es ist schwer vermittelbar, wieso die Stimme eines Querulanten genausoviel zählt wie die Stimme eines Wählers, der sich täglich mit dem politischen Geschehen auseinandersetzt.
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