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Die Kanzlerin direkt
Eine Verschärfung des Sexualstrafrechts ist dringend nötig
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
als Deutsche, aber besonders als Frau und Lehrerin bin ich schockiert, was für einen Rechtsstaat wir unseren Kindern in der Zukunft übergeben wollen, vor allem in Bezug auf unser momentan geltendes Sexualstrafrecht.
Ich habe gerade im Internet den Fall einer gewissen Frau Lohfink gelesen, deren Ruf zwar zweifelhaft sein mag, die es aber wie jeder andere Bundesbürger verdient hat, vom Staat beschützt zu werden. Einer Frau, die sogar durch ein Video eine Vergewaltigung nachweisen kann, nicht zu helfen und sogar noch zu einer Geldstrafe zu verurteilen, finde ich skandalös für ein modernes Deutschland. Was müssen Vergewaltigungsopfer denn tun, um dann noch Gerechtigkeit zu erhalten? Ja, sie hat sich nicht offensiv gewehrt, aber sollte sie tatsächlich unter Einfluss bestimmter Stoffe stehen, ist dies wohl kaum möglich. Daher sollte ein einfaches "Nein" oder "Hör auf" (wie in Frau Lohfinks Fall) ausreichend sein, um einen Sexualakt als Vergewaltigung zu werten. Wenn wir solch eine "Nein heißt nein"-Klausel nicht in unserem Sexualstraftrecht verankern, werden Vergewaltigungsopfer zukünftig nur noch mehr Angst haben, zur Polizei zu gehen, vor allem wenn solche Fälle wie der von Frau Lohfink öffentlich werden.
Ich möchte daher Sie, Frau Merkel, fragen, warum es einen solchen Paragrafen nicht bereits in unserem Strafrecht gibt, und warum die deutsche Legislative in dieser Hinsicht so lange zögert. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
E. Mischke
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am 16. Juni 2016
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am 16. Juni 2016
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am 18. Juni 2016
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