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Beantwortet
Autor Franz Haslinger am 13. Juni 2016
12485 Leser · 4 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Die Verhältnismäßigkeit von Aussagen zum Islam

Sehr geehrte Frau Merkel,

Das Statement, dass der "Islam zu Deutschland gehöre", hat meines Erachtens eventuell nicht die richtige Verhältnismäßigkeit.

Dies möchte ich mit folgendem "Gedankenstom"-Text verdeutlichen:

--------------
"Der Islam gehört zu Deutschland". (Wie sinnvoll ist der Satz?)

Der Satz ist ähnlich mit "Das Tätowieren gehört zu Deutschland".
Denn: historisch gehört der Islam so wenig zu Deutschland wie das Tätowieren.
Deutschland ist ein freies Land (Frei für Deutsche, und nicht "frei" im Sinne... Frei für Illegale Einwanderung).

Der in Deutschland rechtens lebende Bürger, geniesst Freiheit. Dies beinhält auch die Freiheit des Deutschen Bürgers "sich zu Tätowieren", oder "dem Islam beizutreten".
Aber zu behaupten, dass "der Islam zu Deutschland gehöre", ist einfach ein Satz der nicht die richtige Balance hat.
Was stark zu Deutschland gehört ist (unter anderem!) die Christliche Tradition und nicht der Islam.

Ich schäme mich für Deutschland, wenn es den Bürgern in einer unverhältnismäßigen Weise verbreitet, dass der Islam zu Deutschland gehöre.
Nein, in der Weise... gehört er nicht zu Deutschland. Statt dessen ist es die Freiheit (der Bürger), die zu Deutschland gehört. Das ist das höhere Gut.
Es ist [...] Unverantwortlichkeit, oder geziehlte Manipulation... wenn in einem selektiven Wahn von political correctness.... nebensächliche Tatsachen hervorgehoben werden; und den Bürgern untergerieben werden.
--------------

Um es nochmal zu wiederholen: es geht um die Verhältnismäßigkeit.

Über eine baldige Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Franz Haslinger

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. Juli 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Haslinger,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Deutschland ist ein weltoffenes und tolerantes Land. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bilden dafür eine wichtige Basis, denn sie ermöglichen ein vielfältiges religiöses und kulturelles Leben. Religionsfreiheit und religiöse Toleranz sind tragende Säulen unserer demokratischen Gesellschaft.

Das deutsche Grundgesetz sichert die Religionsfreiheit für jede Religion gleichermaßen. Artikel 4 Absatz 1 des Grundgesetzes bestimmt: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. In Deutschland gilt die grundgesetzlich garantierte Freiheit der Religionsausübung selbstverständlich auch Muslime.

Die Bundeskanzlerin hat sich mehrfach und ausführlich zu den Muslimen geäußert, die in Deutschland leben und in ihrer großen Mehrheit für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten sowie Gewalt ablehnen. In Deutschland sind alle Menschen willkommen, die die Gesetze achten, hier leben und die Sprache erlernen. Das gilt unabhängig von ihrer Religion.

Selbstverständlich muss jede Form von islamistischer Gewalt entschlossen bekämpft werden. Es gibt keine Rechtfertigung, im Namen einer Religion Gewalt anzuwenden. Es ist wichtig, den Dialog zwischen den Religionen zu verstärken. Dazu bedarf es einer breiten gesellschaftlichen Debatte.

Selbstverständlich ist auch, dass alle Menschen in Deutschland, sowohl jene, die hier Schutz und Zuflucht finden als auch die Bürger unseres Landes sich an die Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes und unserer Gesellschaft halten müssen.

Die allermeisten Muslime in Deutschland sind rechtschaffene, verfassungstreue Bürger. Muslimisches Leben in Deutschland ist eine Tatsache, mit der sich die gesamte Gesellschaft auseinandersetzen muss. Aufgabe der Bundesregierung ist es, ein friedliches Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger auf der Basis der Rechte und Pflichten unserer demokratischen Ordnung zu gewährleisten. Die Praxis zeigt, dass die große Mehrzahl der Muslime hier ihre Religion nach dem Grundgesetz ausübt. Wo das nicht der Fall ist, entscheiden die Sicherheitsbehörden, ob Beobachtungen notwendig sind.

Die Bundesregierung begrüßt alle Bemühungen, Muslime besser zu integrieren. Das ist auch das Ziel der Deutschen Islamkonferenz www.deutsche-islam-konferenz.de, die seit 2006 erfolgreich tagt und in der verschiedene islamische Verbände vertreten sind. Dabei sind nur solche Organisationen beteiligt, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zweifelsfrei anerkennen und beachten.

Weitere Informationen:

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2015/01...

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2015/06/201...

http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Interview/2015/0...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (4)Schließen

  1. Autor Erhard Jakob
    am 16. Juni 2016
    1.

    Die Worte: *Der Islam gehört zu Deutschland* bzw.
    *Der Islam gehört nicht zu Deutschland* sind doch
    nur Worte und Worte sind Schall und Rauch!
    .
    Im Grundgesetz steht sinngemäß, dass jeder nach
    seiner eigenen Fasson glücklich werden soll.
    Das gilt auch für die Religion.
    .
    Trotzdem muss man es nicht hinnehmen, dass
    Menschen sich in aller Öffentlichkeit
    vermummen.
    .
    Auch muss man nicht genehmigen, dass Moschen
    und andere Bauwerke errichtet werden. Es gilt,
    dass sich Gäste bzw. Einwanderer sich den
    Riten und Gebräuchen der Gastländer
    anpassen.
    .
    Das gilt natürlich auch für Deutsche, welche in
    anderen Ländern heimisch werden wollen.

  2. Autor Holger Körner
    am 14. Juli 2016
    2.

    Sehr geehrte Frau Steffens,
    ich stimme Ihnen zu - wir sind hier nicht im Kindergarten. Deshalb wundere ich mich doch über Ihre wohl erwachsen gemeinten Aussagen?! Das "Wesen" eines erwachsen Menschen wird doch, im eben Wesentlchen durch eine Erziehung,, seine klndlichen Erfahrungen und sein Umfeld in Kndheit und Jugend geprägt. So differenziert sich das Wesen enes moslemisch aufgewachsen Menschen doch sehr von dem eines christlichen, oder buddistschen, oder dem Glauben der Naturvölker. So sieht der Islam gar nicht die Integrationsfähigeit seiner Anhänger vor - im Gegenteil beeinhaltet er die Tötung der Ungläubigen, die Viel-Ehe, die Kinder-Ehe, etc.. Und DAS ist es, was mit unseren Werten unvereinbar, sogar Verfassungswidrig ist. Somit steht der Islam ausserhalb des Rechts auf Religonsfreiheit! Ja, unser Volk will die Religionsfreiheit. Aber nicht auf kosten der Freiheit, der Gleichberechtigung der Frau und der sozialen Gerechtigkeit. Schon gar nicht weil eine mittelalterliche Religion das so will.

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