Sehr geehrter Herr Kaufmann,
vielen Dank für Ihre Frage an die Bundeskanzlerin, die wir in ihrem Auftrag beantworten.
Bei der Änderung der sogenannten EU-Feuerwaffenrichtlinie setzt sich die Bundesregierung für Regelungen ein, die tatsächlich mehr Sicherheit versprechen. Weil im Rat der Europäischen Union (Ministerrat) und im Europäischen Parlament die Mehrheit über die Änderung der EU-Richtlinie entscheidet, müssen wir bei den Verhandlungen auch auf die Wünsche anderer Mitgliedstaaten eingehen.
Europäisches Parlament, Ministerrat und Europäische Kommission werden im weiteren Verfahren nach einem Kompromiss suchen, dem alle Seiten zustimmen können. Er soll voraussichtlich im Herbst dieses Jahres von Rat und Parlament verabschiedet werden. Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorgaben der Richtlinie anschließend in nationale Vorschriften umsetzen, bevor sie für Waffenbesitzer gelten.
In mehreren Punkten entspricht das deutsche Waffenrecht bereits den vorgesehenen Regelungen des europäischen Rechts. Das gilt beispielsweise für die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sowie die periodische Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Erlaubnis weiter vorliegen.
Welcher Änderungsbedarf in Deutschland insgesamt besteht, lässt sich aber erst beurteilen, wenn das Verfahren auf europäischer Ebene abgeschlossen ist.
Details zum Verfahren ergeben sich aus der sogenannten Allgemeinen Ausrichtung auf Grundlage des angefügten PDF-Dokuments des Ministerrats, das er am 10. Juni 2016 beschlossen hat. Im weiteren Verfahren müssen dann bestimmte Vorschriften weiter präzisiert werden.
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9841-2016...
Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren und zur Beschlussfassung im Rat der Europäischen Union:
http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/decision-mak...
http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/decision-mak...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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