Sehr geehrte Frau Büchner,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundesregierung geht konsequent gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vor. Das deutsche Recht schützt die Opfer und bestraft die Täter.
Aktuell hat der Deutsche Bundestag dazu das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen. Es ist zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten.
Erstmals gelten in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution. Alle Prostitutionsstätten brauchen nun eine Erlaubnis und müssen verbindliche Mindeststandards einhalten. Das verbessert die Arbeitsbedingungen vor Ort. Bei Gesetzesverstößen müssen die Betreiber mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und sich gesundheitlich beraten zu lassen.
Ein Kernelement des Prostituiertenschutzgesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Der Erlaubnispflicht unterliegen nicht nur Bordelle, sondern alle bekannten Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution, vom Escortservice über Wohnungsprostitution bis zur Straßenprostitution. Betreiberinnen und Betreiber müssen sich in einem Erlaubnisverfahrens einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Die Einführung verbindlicher Mindeststandards für Prostitutionsstätten verbessert die Arbeitsbedingungen vor Ort. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Die Pflicht zur regelmäßigen Anmeldung und gesundheitlichen Beratung stellt sicher, dass Prostituierte verlässliche Informationen über ihre Rechte und die gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsangebote erhalten. Der bessere Zugang zu Informationen über Rechte und die Unterstützungsangebote sind zentrale Elemente für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten.
Auch bisher war Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft beziehungsweise zur sexuellen Ausbeutung strafbar. Nun wird u. a. eine Strafbarkeit für Kunden sexueller Dienstleistungen eingeführt. Jemand, der die Zwangslage eines Opfers des Menschenhandels ausnutzt, um sexuelle Handlungen vorzunehmen, macht sich künftig strafbar.
Weitere Informationen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/03...
http://www.kok-gegen-menschenhandel.de/startseite.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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