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Abstimmungszeit beendet
Autor M. Hohn-Bergerhoff am 27. Juni 2016
14141 Leser · 10 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Völkermord an Deutschen

Sie haben mit § 21 SGB XII als Gesetz erklärt, dass erwerbsfähige Deutsche keine Sozialhilfe bekommen können!

Wann stoppen Sie nun den dadurch erst praktizierbar gemachten

Völkermord an Deutschen

durch die Hartz IV Verwaltung?

Und bitte erzählen Sie mir nicht, dass dieser tödliche Versuch nicht tatgäglich durch untaugliche Mitarbeiter und Aufsichtspersonen genehmigt von Rechtsstellen und genau zur Duldung vom BMAS instruierten Sozialrichtern nicht praktiziert wird. Ich habe eine Opferliste und keine Angst mehr, diese und sämtliche Täter und Mitwisser offenzulegen, die nicht nur passiv zuschauen, sondern sogar durch aktive Lügen gezielt ein Fortdauern des Leids und eine gesellschaftliche Demontage der Grund- und Menschenrechtskämper in der BRD vorantreiben.

Kommentare (10)Schließen

  1. Autor Stefan Duscher
    am 27. Juni 2016
    1.

    Ich frage mich, ob der Verfasser weiß, was Völkermord bedeutet.

    Und dieser Beitrag blendet komplett aus, dass das SGB XII nicht nur aus Par. 21 besteht. Selbstverständlich besteht für jeden Deutschen (teilweise jeden Europäer, da streiten sich EuGH und BVerfG) ein Anspruch auf eine Grundsicherung.

    Was mich wundert: Wenn in Deutschland wirklich Völkermord gegen Menschenrechtskämpfer betrieben wird und der Verfasser so unglücklich im bösen Deutschland ist, warum wandert er nicht aus ?

  2. Autor Michael Hohn-Bergerhoff
    am 27. Juni 2016
    2.

    Ab wieviel (politisch motivierten) Toten beginnt für Sie Völkermord. Sie haben Recht, Ausländer könnten Sozialhilfe auch über § 23 SGB XII bekommen, sind demnach wg. Ihrer Herkunft trotz Art. 3 GG besser gestellt bezüglich Sozialhilfe, die Deutschen, die zu den Erwerbsfähigen zählen, nicht gewährt werden kann.

    Wer das Werkzeug Totalsanktion (speziell bei U25) oder Willkürtotalversagung nach § 66 SGB I nicht begriffen hat sollte beten, niemals zwischen diese Räder zu kommen.

    Fragen Sie sich nicht, warum man Deutsche, die für Grund- und Menschenrechte eintreten aus diesem Lande vertreiben will, so wie auch Sie es vorschlagen?

    Den Anspruch mag es in der Theorie so unveräußerlich geben, die Praxis läßt belegen, welcher Willkür Betroffene ausgesetzt sind, denen monatelang sämtliche Existenzsicherung - auch unter den Augen von Richtern - entzogen wurde, um gefügig und unterwürfig zu machen.

    Die Vertreibung von bestimmten bestimmbaren Minderheiten fällt übrigens unter § 7 VStGB.

  3. Autor Stefan Duscher
    am 29. Juni 2016
    3.

    Wo genau ist Ihr Problem ? Niemand bekommt in Deutschland pauschal mehr Sozialhilfe, nur weil er Ausländer ist. Auch hat sich das BVerfG zum Sozialhilfe für Ausländer ausgiebig geäußert und entsprechend entschieden.

    Auch kann ich nicht erkennen, wo mein Beitrag zur Verteibung aufruft. Bitte zitieren Sie mich korrekt und behaupten Sie keine Dinge, die ich nicht gesagt habe. Gleichwohl steht es Ihnen frei, getreu dem Motto der selbsternannten Patrioten und Volk-sein-woller: "Wem Deutschland nicht passt, darf Deutschland verlassen !". Schon komisch : Minderheiten will man behandeln wie Dreck, da wirft man auch gern mal Grundrechte über Bord. Gott sei Dank, wird es solches rückwärts gerichtetes Gedankengut in keine Regierung in Deutschland schaffen.

  4. Autor Michael Hohn-Bergerhoff
    am 29. Juni 2016
    4.

    Es geht nicht um "mehr Sozialhilfe" sondern um "überhaupt Sozialhilfe" für den unveräußerlichen existentiellen minimalen Menschenrechtsanspruch, dessen Erhalt auch bei Armut durch das SGB II gerade nicht gewährleistet ist. Speziell in Optionskommunen gibt es keine Garantie, dass man ausreichend versorgt ist.

    Die Bundesregierung hat in vielen Ausschüssen erklärt, dass erwerbsfähige vollständig ohne Leistung gelassen werden sollen, wenn sie keinen absoluten Gerhorsam an den Tag legen. Wenn dass nicht erklärter Wille wäre, würde die Aufsicht in Ministerien nicht die Augen verschließen dürfen, wenn die Politiker Kenntnis haben.

    Der Verstoß auch einer größeren Gruppe gegen Verfassungsgrundsätze ist doch kein Argument, dass Deutschland schlecht ist. Art. 11 GG bedeutet aber auch, dass an jedem Ort der BRD existentielles Menschenrecht tatsächlich erlangbar sein muss.

    Orte mit Willkürverwaltung müssen also vom "Staat" in die Schranken verwiesen werden.

    Wieviel Geld würden Sie mir für Auswandern zur Verfügung stellen, um meinen hier in der BRD geltenden Grundrechtsgewährleistungsanspruch im Ausland nutzbar werden zu lassen?

  5. Autor Erhard Jakob
    am 19. Juli 2016
    5.

    Völkermord hat doch nicht mit Sozialhilfe oder Hartz 4 zu tun!
    .
    Allerdings sollte das ganze System auf den Prüfstand. Wer
    nicht seinen Unterhalt durch Arbeit verdienen will, der
    sollte auch kein Hartz 4 oder Sozialhilfe kriegen.
    .
    Wer keine Arbeit findet, der sollte für 8,50 €/h vom Staat
    angeboteten Arbeit annehmen dürfen bzw. müssen.
    .
    Wenn er bessere Arebit findet, kann er natürlich
    bessere Arbeit machen.

  6. Autor Erhard Jakob
    am 19. Juli 2016
    6.

    *Müssiggang ist aller Laster Anfang!*
    .
    Wer keine geregelte Arbeit hat, hat genügend Zeit sich Dämlichkeiten auszudenken und durchzuführen. Das hört und sieht man Tag
    für Tag. Zuletzt in Würzburg.

  7. Autor Michael Hohn-Bergerhoff
    am 20. Juli 2016
    7.

    Sehr geehrter Herr Jakob, zu solchen Nulllösungen hat sich nicht einmal ein großer Kriegstreiber getraut, alle Achtung, dass Sie sich hier so positionieren. Ein wenig Geschichtsunterricht, wie gnädig man mit "arbeitsscheuem Gesindel" früher umging, findet sich etwas weiter unten. Aber Sie haben Recht, im Weggucken sind Deutsche echt klasse, hauptsache es trifft nie die eigene Familie? Warum ist Hartz IV zu bekommen ein größeres Verbrechen und muss heimlich gelebt werden, als HIV zu haben? Richtig, weil es eine Gesinnung des Neids und der Mißgunst sogar für das nackte Existenzminimum gibt.

    Das Grundgesetz garantiert eine Überlebenssicherung, der Gesetzgeber benannte den Bedarf in § 27a SGB XII zudem sehr deutlich.

    Selbst 1941 gab es mehr Menschlichkeit als in Ihrem Kommentar, obwohl man dieser Bevölkerungsgruppe offiziell nach dem Leben trachtete:

    § 17 Arbeitslosen-Hilfe für arbeitslose Juden

    RGBl 1941 I Seite 861 / 862

    http://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=...

  8. Autor Michael Hohn-Bergerhoff
    am 20. Juli 2016
    8.

    Kindergarten mit Vollbespassung für Erwachsene! Da könnte man glatt meinen, wir sollten gleich auch noch über Entmündigung und gesetzliche Zwangsbetreuung von Arbeitslosen debattieren, denn von der Verwertungsgesellschaft so nicht mehr gebraucht zu werden, ist ein Fehler desjenigen, der sich nicht als williges Schlachtvieh misshandeln und unterwerfen lässt und ist sicherlich auch mit entsprechender "Therapie" heilbar.

    Sie sind also für die Wiedereinführung der Todesstrafe wg. grundsätzlich eigener Schuld an Arbeitslosigkeit, weil die humaner ist als "sich langweilen"?

    Das Milgram Experiment läßt grüßen.

  9. Autor Christian Adrion
    Kommentar zu Kommentar 3 am 21. Juli 2016
    9.

    Das stimmt nicht! Und Sie wissen dass selber.
    Die Zuwendungen für einen Asylanten liegen nach unserer Presse nachweisbar bei 50.000 € pro Jahr. Der Fall Würzburg brachte es ans Licht. Warum bekommt ein Mann, der noch nie gearbeitet hat sovile finanzielle Zuwendung?

  10. Autor Michael Hohn-Bergerhoff
    am 21. Juli 2016
    10.

    Ich weiß sehr wohl, wie vielen Menschen die Existenzgrundlage versagt wird und es geht hier nur um die passiven Leistungen (sogar für Deutsche). Da ein Mensch durchschnittlich wohl 800 Euro im Monat bekommen würde (ca. 10.000) im Jahr stellt sich doch die Frage, wer die weiteren 40.000 einsackt?

    Arme sind "Industrieware" und wenn sie unbequem werden durch Aushungern zu entsorgen. Ärzte werden wg. Verhungernlassen strafrechtlich belangt, Jobcenter und Sozialgerichte, die durch Unterlassen indirekt Verhungern anordnen sollen trotz Art. 79 GG und Art. 1 GG staatstreu handeln?

    https://www.change.org/p/gestorben-wird-zuhause-ja-zum-st...

    https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2016...

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