Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Frank Walter am 28. Juni 2016
8284 Leser · 3 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Cannabis Legalisierung

Guten Tag, sehr geehrte Frau Merkel.

Wann wird Cannabis in Deutschland als Genussmittel legalisiert?

Ich empfinde sehr starke Frustration aufgrund der derzeitigen Kriminalisierung und Diskriminierung von Cannabiskonsumenten.
Ich halte die derzeitige Gesetzteslage schlicht und ergreifend ungerecht, da Genussmittel wie Alkohol vollkommen legal sind (und zu Todesfällen führen können).

Ich fühle mich als ob meine Freiheit als Individuum vom deutschen Staat in der Hinsicht stark eingeschränkt wird.

Es gibt KEINE festen Fakten welche gegen eine komplette Legalisierung (wie in Californien oder Colorado) sprechen würden.
Alle von den Politikern genutzten Argumente gegen die Legalisierung, sind komplett an den Haaren herbeigezogen (keine Quellen, keine Experten, keine Fakten).

Wir sollten aufhören unsere Steuergelder und Arbeitskraft, mit der Strafverfolgung von Cannabiskonsumenten, zu verschwenden.

Ich bitte sie Stellung zu dieser ungerechten, und ungerechtfertigen, Gesetztgebung zu nehmen!

Mit freundlichen grüßen, Frank Walter.

Kommentare (3)Schließen

  1. Autor Stefan Duscher
    am 28. Juni 2016
    1.

    @ Frank Walter

    Dass es keine Studien zu Cannabis gibt, ist schlichtweg falsch. Es ist belegt, dass Cannabis bei Dauerkonsum zu Psychosen führen kann und es ist belegt, dass bei vielen Abhängigen harter Drogen der Einstieg über Cannabis erfolgte.
    Auch das Argument "Andere Drogen wie Alkohol sind ja auch legal" hinkt, denn es wir nicht besser, wenn man Schlechtes mit Schlechtem vergleicht. Schauen Sie sich die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss an, bei denen Menschen zu Schaden kommen.
    Wenn man eine ernstgemeinte Drogenpolitik betreiben will, dann darf Cannabis nicht legalisiert werden, vielmehr müssen den Gesellschaftsdrogen Alkohol und Tabak reglementiert werden.
    Und ehe nun die angeblich medizinischen Vorteile von Cannabis angeführt werden: Will mir hier jemand erzählen, dass alle Cannabis-Raucher dieses nur wegen Rheuma rauchen ?

  2. Autor Erhard Jakob
    am 28. Juni 2016
    2.

    An dieser Stelle möcht ich mich voll und ganz der
    Meinung von Stefan Duscher anschließen.
    .
    Die Politiker haben sich hier vorallem der Meinung
    von Fachleuten (Ärzten) angeschlossen.
    .
    Auch ich bin der Meinung, dass wir schon genug
    Gifte (Alkohol, Nikotin und so weiter), mit denen
    sich die Menschen umbringen können.
    .
    Aus medizinischer Sicht und unter ärztlicher
    Kontrolle ist Cannabis auch nichts
    einzuwenden.
    .
    Ich spreche mich zu mindest nicht für eine
    Freigabe von Cannabis und anderen
    Rauschgiften aus.

  3. Autor Stefan Heisel
    am 10. Januar 2017
    3.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte darauf hinweisen dass der Weg vom Cannabis zu härteren Drogen eine Folge des Cannabisverbots ist, womit man Cannabis zu einer Einstiegsdroge deklariert.
    Als Beispiel:
    Ein Konsument gibt einem Beschaffer Geld mit um Cannabis zu besorgen.
    Dieser kommt an Cannabis nicht ran und sagt dem Konsumenten: "Es tut mir leid, ich habe kein Cannabis bekommen, habe dein Geld nicht mehr, kann dir aber was anderes geben." wie z.B. Extasy. Cannabis als Einstiegsdroge hat also der Gesetzgeber zu verantworten. Es gilt solche Szenarien zu vermeiden und die Konsumenten zu schützen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan Heisel

  4. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.