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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Siegfried Stein am 22. Juni 2016
11388 Leser · 12 Kommentare

Kultur, Gesellschaft und Medien

Was nun?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
nach Lesen des unten verlinkten Artikels, frage ich mich, was Sie und Ihre Regierung gegen diese archaischen oder urzeitlichen (Un)Kulturbestrebungen, die sich nunmehr in unserem Lande ausbreiten, zu tun gedenken.

"Genitalverstümmlungen: Der Preis des Multikulturalismus und der schweigende Feminismus"
http://www.rolandtichy.de/meinungen/genitalverstuemmlunge...

Mit freundlichen Grüssen,
Siegfried Stein.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 22. Juli 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Stein,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Deutschland setzt sich für alle Kernthemen der internationalen Menschenrechtspolitik ein, und ganz besonders für Rechte der Frauen. Dies gilt für augenfällige Menschenrechtsverletzungen, wie weibliche Genitalverstümmelung und im Namen der sogenannten „Ehre“ begangene Verbrechen, aber auch für die fortdauernde Benachteiligung von Frauen in zahlreichen Ländern der Welt.

Für das Leben in Deutschland bedeutet das: Alle hier lebenden Menschen, sowohl jene, die hier Schutz und Zuflucht finden als auch die Bürger unseres Landes, müssen sich an die Rechts- und Werteordnung des Grundgesetzes und unserer Gesellschaft halten.

Was das Thema Genitalverstümmelungen angeht, so ist bereits 2013 ein neuer und eigener Straftatbestand für die Verstümmelung weiblicher Genitalien geschaffen worden. Dieser sieht einen – gegenüber der gefährlichen Körperverletzung erhöhten – Strafrahmen von einem Jahr bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor. Damit ist die Straftat der Genitalverstümmelung ein Verbrechen. Außerdem gilt aufgrund der Strafandrohung für Straftaten eine Verjährungsfrist von 20 Jahren.

In besonders schweren Fällen, wenn z.B. das Opfer seine Fortpflanzungsfähigkeit verliert, kommt eine Strafbarkeit wie bei schwerer Körperverletzung in Betracht. Bei einem Opfer unter 18 Jahren müssen sich die Eltern verantworten. Es droht bei Misshandlung von Schutzbefohlenen eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Dies gilt auch für im Ausland begangene Taten, wenn z. B. wenn die Eltern im Inland bleiben und ihre Tochter zur Genitalverstümmelung ins Ausland schicken oder eine solche Reise nicht verhindern.

Seit dem 27. Januar 2015 ist das Sexualstrafrecht weiter verschärft worden. Genitalverstümmelungen im Ausland zum Nachteil von hier lebenden Mädchen und Frauen (sogenannte Ferienbeschneidungen) können leichter erfasst werden: deutsches Strafrecht soll unabhängig vom Recht des Tatorts, der Nationalität des Täters und des Opfers gelten, wenn das Opfer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.

Weitere Informationen:

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__226a.html

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/026/1802601.pdf

Zum Menschenrechtspolitikbericht:

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/034/1803494.pdf

http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/Menschenr...

Zu den Themen Polygamie, Ehemündigkeit, Kindernachzug, religiöse Regeln haben wir bereits auf diesem Forum Stellung genommen:

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/polygamie-bei-i...

http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages/schweinefleisch...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (12)Schließen

  1. Autor Stefan Duscher
    am 25. Juni 2016
    1.

    Sehr geehrter Herr Stein,

    Wer die Seite von Roland Tichy kennt, der weiß auch, wo diese Seite politisch steht. Natürlich sind bewusst durchgeführte Verstümmelungen jeder Art ein Verbrechen, das StGB ist da sehr eindeutig und die Verstümmelungen sind auch nicht zu dulden.

    Was mich aber angesichts der vielen ausländerfeindlichem Beiträge auf dieser Seite interessiert: Geht es Ihnen wirklich um das Wohl der verstümmelten Kinder oder ist dieser Beitrag einer von vielen zur Stimmungsmache gegen Ausländer ? Wo bleibt denn Ihre Kritik, wenn in Frankfurt/Oder eine Mitter nacheinander mehrere ihrer Kinder umbringt und in der Kühltruhe einfriert ? Wo bleibt Ihre Kritik generell an Gewalt gegen Kinder ? Wird eine Tat besser oder schlechter, wenn sie von einem Ausländer verübt wird ?
    Meiner Meinung nach sollte die Tat das Kriterium sein und nicht der kulturelle Hintergrund der Täter oder Opfer.
    Obwohl ich die Grünen nicht sonderlich mag, so hatten diese dennoch vor einigen Jahren einen interesanten Ansatz ausgearbeitet wonach - grob zusammengefasst - jedem zuständigen Jugendamt jedes (!) Baby alle 6 Monate gezeigt werden muss, damit sichergestellt ist, dass das Baby noch lebt und dass es ihm gut geht. Dieser Ansatz wäre ein möglicher Ansatz zur besseren Kontrolle des Kindeswohls.

  2. Autor Stefan Duscher
    am 29. Juni 2016
    2.

    Liebe Frau Blank,

    Ich vertrete hier keine grünen Methodenlehre.

    Denoch ist Ihre Behauptung schlichtweg falsch und Sie bringen immer nur Behauptungen, ohne diese belegen zu können: Bitte legen Sie beweisbar dar, dass Gerichte aufgrund der Kultur / Herkunft der Täter unterschiedliche Strafmaße anwenden. Bitte Beweise, keine Polemik !

    Und was tun Sie eigentlich für unseren Staat ?

  3. Autor Stefan Duscher
    am 29. Juni 2016
    3.

    Liebe Frau Lang,

    Mir fiel doch noch eine Ungleichbehandlung vor Gesetz aufgrund einer Regelungslücke ein: Die verbrecherischen Mauerschützen der DDR konnten wegen eines Rückwirkungsverbotes nicht wegen Mordes belangt werden. Wenn Sie das mit Ungerechtigkeit meinen, dann gebe ich Ihnen Recht.

    Und zum Beitrag oben blieben Sie ha die Antwort auf die Kernfrage wie immer schuldig : Wird die Tat besser oder schlechter, wenn sie von einem Ausländer verübt wird ?

    Und was doch auch komisch ist: Die Themen sind hunderte Jahre alt, bis vor kurzem war es Ihnen doch komplett egal und nun tun Sie,plötzlich so, als sei Ihnen das Thema wichtig.... schon komisch, oder ?

  4. Autor Stefan Duscher
    am 29. Juni 2016
    4.

    Liebe Frau Blank,

    Damt Sie sehen, dass Kindesmisshandlung keineswegs ein vorrangiges Phänomen der bösen Ausländer ist (ja, ist natürlich dann Lügenpresse):

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/augsburg-baby-fast-verh...

  5. Autor Erhard Jakob
    am 30. Juni 2016
    5.

    Niemand in diesem Forum hat behauptet, dass Kindesmisshandlung
    ein vorrangiges Phänomen der bösen Ausländer ist und von
    der >Lügen-Presse< in den Focus gestellt wurde.
    .
    Wir alle wissen, dass es in allen Ländern und Kulturen
    Kindesmisshandlungen gibt - auch in Deutschland.
    .
    Nach einem Mord eines Neugeborenen hat eine mdr-
    Journalistin eine Passantin in Dresden gefragt,
    was sie von solch einer Mutter hält?
    Ihre Antwort:
    "Wie krank muss eine Gesellschaft sein? Wenn eine
    Muttel so verzweifelt ist und keinen anderen
    Ausweg mehr sieht!"

  6. Autor Siegfried Stein
    am 30. Juni 2016
    6.

    Sehr geehrter Herr Duscher,
    eigentlich wollte ich auf Ihren Kommentar nicht antworten, wer die Partei der GRÜNEN und 'Fürsorge für Kinder' in einem Atemzug nennt, sollte vielleicht doch erst einmal das Gutachten von Prof. Franz lesen. GRÜNE und Kinder - das hat doch was. Mir fehlt da immer noch die Glaubwürdigkeit.
    Auch wenn ich Ihre Frage zu Sonderbehandlungen von Migranten (Kulturrabatt) eher als 'keeping busy' sehe, hier nur ein Beispiel u.a.:

    Zitat:
    "[...]Mit scharfen Worten, aber milder Strafe urteilte ein anderer Amtsrichter am Mittwoch über einen Asylbewerber. Der 22-Jährige gab zu, im Januar eine 15-Jährige im Hauptbahnhof gegen ihren Willen geküsst und massiv betatscht zu haben. Die Richter erkannten darin eine sexuelle Nötigung. Doch der Rechtsstaat dürfe nach Vorfällen wie zu Silvester "nicht in eine Spirale abgleiten, in der wir uns vor den Karren bestimmter politischer Gruppierungen spannen lassen". Man könne nicht "dem Pöbel gefällige Urteile sprechen". 20 Monate Haft für den geständigen Täter wurden also zur Bewährung ausgesetzt.[...]"
    Quelle:
    http://www.rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/blaulicht...

    Originalton - Richter in Deutschland.

    Und ja, ich bin der Meinung, dass der Begriff 'Genitalverstümmelung' durchaus weiter gefasst werden sollte - geht schliesslich um wirklich Schutzbedürftige.

    Allerdings gebe ich Ihnen insoweit Recht, wichtig ist, solche Taten zu verhindern - Vorbeugung tut not.

    Was Roland Tichy und seine 'Einblicke' angeht, kann und sollte jeder selber lesen.

  7. Autor Felizitas Stückemann
    am 30. Juni 2016
    7.

    Ja, das Thema ist hunderte Jahre alt. Und unser StGB reicht nicht bis in andere Länder. Aber, aktuell wird es, wenn Menschen aus diesen Kulturen zu uns kommen und sich hier integrieren sollen/müssen.
    Es ist aber hanebüchen, eine irre Kriminelle die ihr baby
    zum Fenster hinausbefördert und in die wohlverdiente
    Klapse kommen wird, mit jenen Völkergruppen zu vergleichen, die ihre Kinder massenweise genital- verstümmeln!
    Das ist mal wieder Männer-Machtausübung, die die
    Frauen nur "ungebraucht" vermitteln wollen, die Frau
    also als Ware ansehen. Analog zu der genannten irren Mutter, müssten diese "irren" Männer folglich auch so behandelt werden.

  8. Autor Felizitas Stückemann
    am 05. Juli 2016
    8.

    Dass sich Herr Stein als Mann mit diesem Beitrag für die
    Persönlichkeitsrechte der Frauen einsetzt und gegen
    die Misshandlungen junger Mädchen durch Genital-Verstümmelung, die of mit Verblutung zum Tode führt,
    einsetzt, ist hoch zu loben ! Diese, für uns Straftaten,
    gibt es massenweise nur in bestimmten Kulturen.
    Vergleiche mit anderen, einzelnen Straftaten, kann man
    daher nicht anwenden.

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