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Abstimmungszeit beendet
Autor Chris Stamitz am 04. Juli 2016
8467 Leser · 6 Kommentare

Gesundheit

HIV Tests bei Hochrisikoeinreise

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin.

mich würde interessieren wieso bei Einreisen und Visa aus Hochrisikostaaten ein HIV-Test nicht obligatrisch ist für die Visaerteilung. Wir können uns nicht leisten der Verbreitung von so gefährlichen Viruserkrankungen nach Deutschland Vorschub zu leisten, indem wir auf medizinische Untersuchung bei der Einreise aus Staaten mit Hochrisiko, d.h. mehr als 5% infizierten Personen in der Bevölkerung verzichten.

Kommentare (6)Schließen

  1. Autor Stefan Duscher
    am 05. Juli 2016
    1.

    Der Vorschlag ist mit dem GG und der EuKMR nicht vereinbar. Der guten Ordnung halber noch der Hinweis auf das AGG.
    Ich verstehe auch nicht, warum der Verfasser nicht den Weg der Petition wählt zumal ihm doch klar sein muss, dass es sich hier um einen Grundrechtseingriff handelt.

  2. Autor Chris Stamitz
    Kommentar zu Kommentar 1 am 06. Juli 2016
    2.

    Beachten Sie, dass staatsfremde Einreisende aus Drittstaaten keine Grundrechträger sind. Ich sehe keine verfassungsrechtliche Grundlage, die eine Seuchenbekämpfung in diesem Fall ausschliesst. Das wäre ja auch widersinnig. Wie man weiss ist die Erteilung von Visa an verschiedene Auflagen geknüpft, darunter können auch medizinische Atteste fallen. Ich denke, dass es sich hierbei um eine rein administrative Frage handelt, allerdings von hohem Wert zur Abwehr von Seuchenrisiken.

  3. Autor Stefan Duscher
    am 10. Juli 2016
    3.

    Sehr geehrter Herr Schlosser,

    Ist Ihre Frage wirklich ernst gemeint ? Ich erlaube mir die Frage, denn Sie würden damit per se zugeben, den Inhalt von Art 1 und 2 GG nicht zu kennen.

  4. Autor Chris Stamitz
    am 12. Juli 2016
    4.

    Vielen Dank Herr Duscher,

    sie verweisen auf die Kernnormen des Grundgesetzes als Einwände: Es wird aus Art 2 Absatz 2 deutlich, dass das Grundgesetz ausdrücklich den Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit fördert. Als solche gilt auch der Schutz der Bevölkerung vor den Trägern von Seuchen.

    Ich denke, dass man das bisherige Verzichten auf Handeln zur Beschränkung der Ausbreitung gut dadurch erklären kann, dass entsprechende Infektionen in den 80er Jahren zu einer Stigmatisierung von Infizierten führten. In gesellschaftlich potenziell diskriminierten Risikogruppen wie LGBT Gemeinschaften u.a. hat es damals signifikant hohe Erkrankungsfälle gegeben, auch mit vielen prominenten Opfern. Die Idee war damals durch Verhaltensempfehlungen die Ausbreitung von Infektionen zu bremsen.

    Lassen Sie mich aus Wikipedia zitieren: "In einzelnen Staaten, wie zum Beispiel Swasiland, Botswana oder Lesotho sind etwa ein Viertel der 15- bis 49-Jährigen mit dem HI-Virus infiziert. ...In Russland hat sich die Zahl der HIV-Infizierten innerhalb von fünf Jahren verdoppelt, rund 1,2 Millionen Russen sind mit dem Virus infiziert. Dies entspricht in etwa einem Prozent der Einwohner."

    Wenn ein Mensch auf einem Land nach Deutschland einreist, in dem 25% der Einwohner infiziert sind, dann muss der Betreffende über seine Infektion mindestens in Kenntnis gesetzt sein. Ob man eine Einreise von Infizierten verweigern soll, ist eine politische Entscheidung. Wenn aber Einreisende aus bestimmten Ländern z.B. mit einer 25% Wahrscheinlichkeit Träger einer lethalen viralen Infektion sind, dann erleichtert dies gruppenbezogene Vorbehalte ihnen gegenüber respektive ermöglicht eine unkontrollierte Ausbreitung der Epidemie in Deutschland. Das Grundgesetz stellt deshalb den Schutz der öffentlichen Grsundheit so hoch.

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