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Die Kanzlerin direkt
Sexual-Strafrecht-Reform: OHNE BESSERE JUSTIZ NUR FLOP --- (Video-Evidenzen im Fall Lohfink)
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
die offensichtliche Überforderung der Justiz im Sexualstrafrecht wird exemplarisch offenbart im derzeitigen Justizskandal Lohfink.
Millionenfach konnte jedeskind(!)--und heute noch--Video-Clips sehen, die---bei miserabler Qualität---interpretationsbedingt(!!) Gruppenvergewaltigung oder, wie die Berliner Staatsanwaltschaft entschied, "einvernehmlichen Sex" zeigen. Das Votum der Berlin-Staatsanwaltschaft war allerdings so apodiktisch, dass es den 'Tätern' einen goldenen Freispruch bescherte und dem 'Opfer'(!)--: Strafbefehl über 24.000Euro.
Meine Analyse---nach hundertfachen Abspielungen(!!)---zeigt jedoch dieses: Mag es durchaus zugestanden werden, dass der Hormon-Zustand des zumindest(!) stark alkoholisierten 'Opfers' nichtnegativ verändert wurde, so ist doch die juristisch-relevante(!!) Frage der eigentlichen Genese recht zweifelhaft---anbetrachts einer "Einvernehmlichen" insbesondere, deren akustische Beiträge nur aus häufigem "Hör-Auf" bestehen.
Auch Nutzung weiterer 16Minuten---aus 12Stunden---nicht-oeffentlichen 'Beweis'materials---ausschließlich aus der Hand der 'Täter'(!!)---lässt wohl alles andere als wahrhaftige Aufklärung erwarten. Bereits diese bekannten 96 Sekunden verschweigen die StGB177-relevanten Zeiträume konsequent:
Gezeigt wird aber, wie das 'Opfer' eindeutig verwehrt, dass 'Täter'2 auch zweimal 'mitmacht': 'einwechselnd' normal einmal, zum anderen zusätzlich(!) oral. Ihr dabei überhaupt verfügbarer Bewegungsspielraum wird komplett zurAbwehr genutzt, im 'normal'-Falle ganzkörperlich, durch Kopfbewegungen im Fall-'oral'. Nach deutlichen "Hör-Auf" aber erfolgten abrupte Szenen-Schnitte. Im Fall1 wurde der Widerstand zuvor gebrochen, im Fall2 wird im Nachfolge-Clip die soeben noch verwehrte Praxis am wehrunfähigen, passiven 'Opfer' vollzogen.
Wie es da noch Beweismaterial geben soll, das eine Fallschverdaechtigung-Verurteilung desOpfers erzwingt??---welches seinerseits Erinnerungslosigkeit angab.
Eine Berliner "Koryphaee", welche trotz extremer Alkoholsymptome " KO-Tropfen" vollständig ausschließt--: Lüge? Oder nur Total-Scharlatanerie??-----Retrograde Amnesie ist hier jedenfalls selbst bei Unglaubwürdigkeit unwiderlegbar.
Was sagenSie zu meinem Ergänzungs-Vorschlag zur Sexualstrafrechts-Reform: Alle StGB174ff-Fälle durch hochspezialisierte (überlokale) Extra-Gerichte und -Ermittlungs-Behörden abarbeiten!!?
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am 13. Juli 2016
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