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Abstimmungszeit beendet
Autor Werner Buhne am 27. Juni 2016
7708 Leser · 5 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

IN DUBIO PRO JUSTIZ-WILLKÜR?? - Der Fall Lofink.

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
ein merkwürdiger Vergewaltigungs-Prozess erschüttert die Republik-Justiz - da, wo sie längst schon auch erschüttert werden müsste. Selbst wenn hier fraglich ist--angesichts der Inszenierungs-Meisterschaft einer Frau Lofink--wer das grössere Opfer wird, die reiche Frau Lohfink oder die 'arme' Berliner Justiz: Dieser Justiz-Fall verrät eine Instinktlosigkeit, vielleicht INSTINKT-PERVERSION, unserer deutschen Justiz.

Die festgestellten Tatsachen: Frau wird durch zumindest Alkohol in ohnmachtartigen(!) Zustand gesetzt--Eintages-Freund plus zweiter Mann 'vergnügen' sich in rüder Manier--dies handyfilmenderweise(!)--verkaufen Video an Millionen-Netz-Kundschaft--geforderter Preis dabei Einhundert-Tausend.-----Die 'Gerechtigkeit': Sie wird wegen Vergewaltigungs-Beschuldigung zu Zweidrittel des Strafmaßes des Video-Verbrechers verurteilt(!) und Männermassen erniedrigen in Netzkommentaren ihre Person.

Juristische Grundlage dieser kriminalisierenden Verurteilung ist: Ein Gutachter-'Genie' hat handy-video-betrachtend(!) die Verhaltensdifferenz zwischen Aethanol-Intoxikation und Zusatz aehnlicher psychotroper Drogen strafrechtssicher(!!) analysiert--(oder das Gericht hat nicht kapiert, dass günstigstenfalls derartigerweise Applikation nachweisbar wäre, das Nicht(!)vorhandensein von überhundert möglichen Drogen aber nicht.)----Und: Toxikologisches Gutachten findet keinen Nachweis einer Mini-Menge einer ohnehin körpereigenen Substanz (Gamma-Hydroxy-Butansaeure)----Und: Das Gericht entscheidet: Dass das zahlreiche "Nein"/"Hoer-Auf" der Frau ausschließlich(!) dem Filmen bestimmt war--Das vergewaltigungsartige Tun an der nahezu Bewusstlosen, das war ihr eigenerWille!!

Die enorme Agnostizitaet auf diesem medizinischen Gebiet wird hinweg-ignoriert, und die prinzipielle Fallibilitaet auf dem juristischen.

Solche Justiz-Intelligenz, -Ignoranz und -Selbstherrlichkeit erwirkt nun: Eine Geldstrafe--quasi eine Anfangs-Investition in eine Werbekampagne des G.-L.-Lohfink-Unternehmens---diesmal als Volksaufstand gegen die Rücksichtslosigkeit unserer Justiz.

[DieFrage:] Sehen Sie das Problem?

Dieses Problem ist nicht nur die Reform eines krüppelhaften Sexualstrafrechtes--jetzt wird thematisiert: die gerechtigkeitsfremde Entartung unserer Justiz. Was der Justiz-Hyper-Skandal "Mollath" nicht zu bewirken vermochte, kommt nun doch noch in Bewegung.

Kommentare (5)Schließen

  1. Autor Stefan Duscher
    am 27. Juni 2016
    1.

    Sicherlich ist Vergewaltigung ein ernstes Thema und es findet ja auch gerade diesbezüglich eine Überarbeitung des Strafrechts statt. Dennoch drängen sich mir zwei Fragen auf:

    - Ich finde den zeitlichen Zusammenhang suspekt
    - Es erscheint sehr merkwürdig, dass Täter (die ja bekanntlich nicht erwischt werden wollen), ihre Tat filmen und dann auch noch in der breiten Masse publizieren. Irgendwie passt das nicht.
    - Wieso ergreifen soviele Leute Partei für Frau Lohfink, ohne dass die vermeintlichen Täter ihre Einlassungen dazu abgegeben haben ?

    Juristisch kann Frau Lohfink in Berufung gehen, was sie ja wohl auch wird.

  2. Autor Erhard Jakob
    am 27. Juni 2016
    2.

    *Eines Mannes Wort ist keines Mannes Wort.*
    Wir lesen hierzu nur die Schilderung des
    Falles von einer Seite. Somit können
    wir uns hierzu keine objektive
    Meinung bilden!

  3. Autor Werner Buhne
    Kommentar zu Kommentar 1 am 29. Juni 2016
    3.

    Antwort zu Nr. 1
    Das Filmen ist ja die eigentliche Tat. Ihre erste Preisforderung für diese Clips waren einhunderttausend Euro. Die Strafen für die Veröffentlichung 1350.

    Ich habe hunderte von Internet-Kommentaren gelesen. Die meisten machten die Lohfink verächtlich.Und die Medien sind auch nicht sehr rücksichtsvoll.

    Die 'Täter' haben ja ihre "Einlassungen" abgegeben". Dafür wurden sie freigesprochen. Aber über 1 Million haben den Videoclip (das Beweismittel) gesehen. Und viele, besonders Frauen, sind einfach entsetzt. Da empfehle ich FAZ (Netz), 12.06., Denise Peikert: Laber nich rum ---

  4. Autor Erhard Jakob
    am 15. Juli 2016
    4.

    Ich hätte hier als Richter anders entschieden.
    .
    Aus meiner Sicht liegt hier die Hauptschuld nicht bei der Frau,
    welche wohl in einen der Täter verliebt war. Er hat ihre
    Liebe bzw. die Frau den Säuen zum Fraß vor-
    geworfen. Das ist bei der Entscheidung
    viel zu wenig zum Ausdruck
    gebracht worden.

  5. Autor J. Psl
    am 25. August 2016
    5.

    Nun sind sie alle wieder da die ihren Moralsenf dazu geben müssen.Und die Liebe und das ausnutzen usw.Das Leute wie Gina nur ihren nutzen daraus ziehen wollen wird wieder negiert.Das es überhaupt immer wieder solche speziellen Damen sind die meinen die öffenlichkeit aufwühlen zu müssen und die Justiz die diesen Leuten auch noch die Plattform liefert um sich dabei ins Rampenlicht zu drücken sieht keiner.

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