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Abstimmungszeit beendet
Autor Joachim König am 13. Juli 2016
7087 Leser · 2 Kommentare

Außenpolitik

Entscheidung über den Status der Krim

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, Sie haben das Bild (Image) der Deutschen in der Welt so stark positiv verändert. Dafür bin ich sehr dankbar. Es ist mir auch klar, dass es in der Außenpolitik immer eine Gratwanderung ist, sich international zu positionieren, um friedlichen Umgang untereinander zu gewährleisten. Nun zu meiner Frage.

Da hinsichtlich der Situation auf der Krim immer wieder der Verweis auf das Völkerrecht auftaucht, muss doch die Frage erlaubt sein, ob dieses sogenannte Recht überhaupt noch zeitgemäß ist. Wollen heute denn nicht alle Völker das Gleiche? Ich rede ausdrücklich nicht von den Herrschern, sondern vom Volk!

Betrachten wir die Situation in Schottland und Nordirland jetzt nach dem "Brexit". Die Regierungen sind bereit, einen Volksentscheid zu akzeptieren, der so weitreichende Folgen hat. Das Referendum auf der Krim wurde international nicht akzeptiert und man kann das verstehen. Es darf bezweifelt werden, dass es hier so ganz demokratisch zugegangen ist. Meine Frage: Könnte nicht ein neues Referendum, dessen Durchführung von internationalen Kontrollören überwacht oder gar durchgeführt würde, eine weitere Verschärfung des Konfliktes bereinigen, indem ganz einfach das dort lebende Volk ganz demokratisch befragt werden würde.

Konflikte zu bereinigen muss doch das Ziel in diesen schlimmen Zeiten der fliehenden Menschen sein. Könnte diese Initiative nicht wieder gerade von Ihnen kommen, auf die Internationale Machthaber inzwischen gerne hören.

Würde mich freuen, von Ihnen zu hören und weiterhin viel Erfolg - Joachim König.

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Christian Adrion
    am 15. Juli 2016
    1.

    Die Volksabstimmung auf der Krim war beispielgebend. Ander wie im Kosovo, wo der Westen nicht mal eine Volksabstimmung durchführte und urserbisches Land stahl. Ohne jedes Mandart.

  2. Autor Joachim König
    am 18. Juli 2016
    2.

    In wieweit werden solche Volksabstimmungen von den UN-Mitgliedsstatten akzeptiert? Es ist immerhin sehr lobenswert, dass "London" die Abstimmung der Schotten über ihre nationale Zugehörigkeit zugelassen hat. Nach dem sog. "Völkerrecht" hätte die Regierung Großbritanniens diese Abstimmung verbieten können, ohne Einmischung von außen befürchten zu müssen. In dieser Hinsicht ist der europäische Einigungs-Gedanke sicher hilfreich gewesen. Einem EU-Mitgliedsaspiranten "Ukraine" stünde es gut an, dies ebenfalls zuzulassen Statt dessen gab es von der Zentralregierung in Kiev eher Bestrebungen, die russische Sprache auf der Krim verbieten zu wollen. Dort leben aber Menschen, die dort geboren sind und deren Muttersprache das ist. Auch hier bei uns gibt es Beispiele, wie Konflikte zur Zufriednheit aller beigelegt werden können. Auf Grund der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 (Beteiligung der saarländischen Bürger lag bei 96,6 Prozent) wurde das Saarland am 1. Januar 1957 in die damalige Bundesrepublik Deutschland eingegliedert. Zwischen den Erzfeinden Frankreich und Deutschland gibt es seither eine tiefe Freundschaft.

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