Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Werner Buhne am 12. Juli 2016
9601 Leser · 17 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Sexual-Strafrecht-Reform: OHNE BESSERE JUSTIZ NUR FLOP --- (Video-Evidenzen im Fall Lohfink)

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
die offensichtliche Überforderung der Justiz im Sexualstrafrecht wird exemplarisch offenbart im derzeitigen Justizskandal Lohfink.

Millionenfach konnte jedeskind(!)--und heute noch--Video-Clips sehen, die---bei miserabler Qualität---interpretationsbedingt(!!) Gruppenvergewaltigung oder, wie die Berliner Staatsanwaltschaft entschied, "einvernehmlichen Sex" zeigen. Das Votum der Berlin-Staatsanwaltschaft war allerdings so apodiktisch, dass es den 'Tätern' einen goldenen Freispruch bescherte und dem 'Opfer'(!)--: Strafbefehl über 24.000Euro.

Meine Analyse---nach hundertfachen Abspielungen(!!)---zeigt jedoch dieses: Mag es durchaus zugestanden werden, dass der Hormon-Zustand des zumindest(!) stark alkoholisierten 'Opfers' nichtnegativ verändert wurde, so ist doch die juristisch-relevante(!!) Frage der eigentlichen Genese recht zweifelhaft---anbetrachts einer "Einvernehmlichen" insbesondere, deren akustische Beiträge nur aus häufigem "Hör-Auf" bestehen.

Auch Nutzung weiterer 16Minuten---aus 12Stunden---nicht-oeffentlichen 'Beweis'materials---ausschließlich aus der Hand der 'Täter'(!!)---lässt wohl alles andere als wahrhaftige Aufklärung erwarten. Bereits diese bekannten 96 Sekunden verschweigen die StGB177-relevanten Zeiträume konsequent:

Gezeigt wird aber, wie das 'Opfer' eindeutig verwehrt, dass 'Täter'2 auch zweimal 'mitmacht': 'einwechselnd' normal einmal, zum anderen zusätzlich(!) oral. Ihr dabei überhaupt verfügbarer Bewegungsspielraum wird komplett zurAbwehr genutzt, im 'normal'-Falle ganzkörperlich, durch Kopfbewegungen im Fall-'oral'. Nach deutlichen "Hör-Auf" aber erfolgten abrupte Szenen-Schnitte. Im Fall1 wurde der Widerstand zuvor gebrochen, im Fall2 wird im Nachfolge-Clip die soeben noch verwehrte Praxis am wehrunfähigen, passiven 'Opfer' vollzogen.

Wie es da noch Beweismaterial geben soll, das eine Fallschverdaechtigung-Verurteilung desOpfers erzwingt??---welches seinerseits Erinnerungslosigkeit angab.

Eine Berliner "Koryphaee", welche trotz extremer Alkoholsymptome " KO-Tropfen" vollständig ausschließt--: Lüge? Oder nur Total-Scharlatanerie??-----Retrograde Amnesie ist hier jedenfalls selbst bei Unglaubwürdigkeit unwiderlegbar.

Was sagenSie zu meinem Ergänzungs-Vorschlag zur Sexualstrafrechts-Reform: Alle StGB174ff-Fälle durch hochspezialisierte (überlokale) Extra-Gerichte und -Ermittlungs-Behörden abarbeiten!!?

Kommentare (17)Schließen

  1. Autor Stefan Duscher
    am 12. Juli 2016
    1.

    Man könnte natürlich auch den Verdacht hegen, dass besagter Dame der Medienrummel nicht ganz unlieb ist. Das mal am Rande ....

    Der Rest ist doch die Aufregung nicht wert: Wenn mindestens eine Instanz in Revision geht, werden ja etwaige Verfahrensfehler geprüft.

    Ich frage mich, ob man bei einer "0815-Hausfrau" genausoviel Wirbel machen würde.... und nein, ich befürworte KEINESFALLS sexuelle Gewalt.

  2. Autor Werner Buhne
    am 13. Juli 2016
    2.

    Nach noch weiteren Studien komme ich sogar zu folgendem Ergebnis: Die drei "Hör-Auf" auf dem 28 Sekunden-Clip zeigen dem Ton der Aussage und dem Klang der Stimme nach, dass sie das Ganze(!) nicht gewollt hat. Die Berliner Staatsanwältin und Richterin haben sich ja für die Anmaßung entschieden, die Bedeutung dieser Abwehr-Äußerungen leichtfertig hinwegzuinterpretieren: Sie beinhalteten lediglich den Wunsch bestimmte sexuelle Praktiken zu beenden, ansonsten aber bedeute das fragliche Geschehen - welches Denise Peikert, FAZonline, so bewertet: "Es verbietet sich so etwas als Sex zu bezeichnen." - "einvernehmlichen Sex".

    Wie ich ja im Beitrag deutlich gemacht habe, handelt es sich in zwei Fällen ja nicht einfach um " Praktiken", sondern darum, dass ein anderer, weiterer Mann in der Art von StGB 177 Abs. 2 und 3 in das Geschehen eingreift. Dazu muss auch folgendes berücksichtigt werden: Der erste Mann, war ihr neuer 'Liebhaber', mit dem sie bereits am Vortage intim war, diesen zweiten aber kannte sie erst seit Stunden. Ein 23 Sekunden-Clip, der vorangeht (Beweis: ein halbgeleertes Glas Orangensaft (mit oder ohne Drogenzusatz?) unverändert hinsichtlich Inhalt und Position) zeigt auch, dass sie diesem sehr zugetan ist - vielleicht drogeninduziert verstärkt. Aber diese Art von persönlicher Zuneigung steht geradewegs im Gegensatz zu den Szenen mit den beiden Männern, die darauf folgen!!!

    Ein "Hör-Auf" ist ja denkbar unbestimmt - nur die beiden Berliner Justiz-Frauen wollen sicher wissen, worauf es einzugrenzen ist - dabei wären bei deren Interpretationen ja eher unmissverständliche Äußerungen zu erwarten, wie: 'Lass das!' oder 'Nicht!', und dieses wohl in bestimmterem Ton. - In Wahrheit wissen wir ja nicht wieviele "Nein" und dann "Hör-Auf" schon vorausgegangen sind - in solchem Falle kann frau ja nur noch versuchen weitere Steigerungen zu verhindern. Es ist durchaus zutreffend, dass sich das erste "Hör-Auf" auf einen Griff an die Kehle bezieht [300-Wort-Grenze, Fortsetzung]

  3. Autor Werner Buhne
    am 13. Juli 2016
    3.

    [Fortsetzung]. Es ist durchaus zutreffend, dass sich das erste "Hör-Auf" auf einen Griff an die Kehle bezieht und auch befolgt wird. Worauf sich dann das bald folgende zweite bezieht, ist überhaupt nicht ersichtlich. Und das dritte gequälte, hilflose bezieht sich auf das Eingreifen (und damit auch auf jene bestimmte Praxis) dieses anderen Mannes.

    Wie eingangs gesagt: Insgesamt komme ich zu dem Ergebnis, dass mit diesen "Hör-Auf"s mit Sicherheit mehr gemeint ist, als die Berliner Beamtinnen zuordnen wollen. Und diese absolut willkürliche (!) Zuordnung (und das bedeutet hier: Bedeutungs-Einengung) ist Grundlage für eine (in ihrer Signalwirkung verheerende) Täter-Opfer-Umkehr und einen Strafbefehl über 24000 Euro.

  4. Autor Werner Buhne
    Kommentar zu Kommentar 1 am 14. Juli 2016
    4.

    Es hat ja gar keinen Prozess gegeben, Stefan. Aber das weiß fast niemand, weil die Journalisten das auch nicht kapiert haben. Die Staatsanwaltschaft hat gar keine Anklage erhoben, sondern nur Strafbefehle ausgestellt:
    Einmal 1350 Euro wegen der Veröffentlichung der Videos, auf denen bereits über eine Million Menschen gesehen haben - und man bekommt die aus dem Netz gar nicht heraus - wie zwei Kerle sich an der (Zitat Lohfink:) "besoffenen" G.-L. Lohfink vergehen. (Und genaueres kann man ja aus meinen dezenten Beschreibungen entnehmen.) Die Titel lauten z. B.: "Gina-Lisa Lohfink. F.... sie Bruder." (Ich glaube, beide sind Moslems.)
    Und den anderen Strafbefehl über 24.000 Euro, weil sie zur Polizei gegangen ist und gesagt hat: Ich habe überhaupt keine Erinnerung an diese Nacht; und ich hatte auch das Gefühl, dass ich Ko-Tropfen bekommen, denn das hatte ich bereits früher schon zweimal erlebt. Aber ich habe dann diese Videos gesehen, und ich weiß nicht, ob so etwas nicht Vergewaltigung ist. ((Ist es aber nach 177,2 und 3, eigentlich sogar schwere - wie ich festgestellt habe - so ist nun mal das Gesetz. Nur die endgültigen Beweise fehlen hier - wegen der Filmschnitte. Aber die Berliner Staatsanwaltschaft scheint das nicht zu wissen.))
    Der Prozess, der jetzt geführt wird, ist nicht wegen Vergewaltigung, sondern weil die Lohfink die Strafe nicht bezahlt: "Eher gehe ich ins Gefängnis." [Fortsetzung]

  5. Autor Erhard Jakob
    am 14. Juli 2016
    5.

    Das hat was mit dem
    *Rechtsempfinden*
    zu tun!
    .
    Die Richter sind der Rechtsauffassung, was dort passiert ist,
    kann man nicht mit dem § *Vergewaltigung* bestrafen.
    Ich war nicht dabei und weiß deshalb auch nicht,
    ob hier der *Vergewaltingsparagraph*
    zur Ansetzung kommen muss?
    Oder nicht?
    .
    Frau Lohfink sagt *Ja!* und die Richter sagen *Nein!*
    Nun, hat sie den Rechtsstreit verloren und
    muss die Kosten tragen.
    .
    Sie sagt zu sich selbst: *Das war eine Vergewaltung
    und ich bezahle das Unrechtsurteil nicht!* Ich weiß
    nicht, ob das Urteil IM NAMEN DES VOLKES auf
    Recht und Wahrheit basiert? Oder nicht?

  6. Autor Werner Buhne
    Kommentar zu Kommentar 1 am 14. Juli 2016
    6.

    Mit der PR wäre das höchstens etwas, wenn man von Leuten wie Donald Trump vergewaltigt wird, oder aehnlich. Aber von zwei solchen Kerlen - und dann noch, wenn man sich selber mit denen einlässt: Nein!! Vergewaltigung ist ein hartes Wort - und jetzt muss sie irgendwie die unschuldige Jungfrau spielen: Das passt auch nicht gerade zu ihrem H
    Geschäftsmodell. - Aber ich glaube schon, dass sie traumatisiert ist, denn zu dem Neben-'Täter' hatte sie wohl 'Gefühle' entwickelt - und dann sieht sie auf dem Video, wie der seinem Kumpel Platz macht in Begleitung der Gewaltanwendung ruft: "F.... die Hure!"

    Wären nicht die Videos im Netz, hätte auch mit Sicherheit niemand etwas davon erfahren, und die hätten das schon unter sich ausgemacht. Das Ganze ist aber jetzt ein Skandal der Deutschen Justiz erster Größenordnung. Zum ersten Mal gibt es einen Video-Beweis - mit solchem Ergebnis: Viele Frauen/Mädchen sehen dieses Zeug im Netz, sind schockiert, und wissen jetzt: laut Staatsanwaltschaft ist ein solcher Umgang mit Frauen "einvernehmlicher Sex", und das Opfer, das aufmuckt, wird noch bestraft. Bei einer " 0815-Hausfrau" wäre die Empörung noch größer.

  7. Autor Holger Körner
    am 14. Juli 2016
    7.

    Ich bin maßlos entsetzt darüber, daß es hier eine Diskussion über einen Tathergang und eine "Gerichtsposse" gibt!
    Was hier das wirklich Wichtige ist und offenbar gar nicht gesehen wird ist, DAS eine solche Tat überhaupt vorgekommen IST!
    Begangen, oder versucht begegangen zu werden von durch Religion, Testosteron und Frauenverachtung geprägten Männern. WAS SOLL DAS? Werden hier die Augen verschlossen, vor tausendfachen Übergriffen durch moslemische, oder aus diesem Kulturkreis stammenden Menschen? Diese gehäuften Fällen treten doch erst seit Beginn der Zuwanderung auf - schauen Sie doch mal hin!

  8. Autor Werner Buhne
    Kommentar zu Kommentar 5 am 18. Juli 2016
    8.

    Erhard, das triff ja so alles gar nicht zu - habe ich doch durch meine (eingehende) Analyse und Darstellung alles dargelegt. Bitte meinen Text und die zusätzlichen 4 Kommentare gründlich (!!) lesen. (Sehr kompakt, viel schwierige Information enthalten.) -- Und noch einmal: Es hat überhaupt gar keine Gerichtsverhandlung gegeben!! Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige sozusagen niedergeschlagen, und stattdessen einen Strafbefehl (mit Bestätigung der Richterin natürlich über 24.000 Euro an das 'Opfer' verschickt.

  9. Autor Werner Buhne
    Kommentar zu Kommentar 7 am 18. Juli 2016
    9.

    Holger, im Prinzip ist das schon das Problem, das wir heute in unserem Lande haben, und ein wirklich gewaltiges. Aber im obigen Falle geht es doch um etwas anderes. Dies ist ein Vorfall schon vom Juni 2012, und dass die Täter 'Migrationshintergrund' haben, ist hier eher eine Nuance. Hier ist wirklich der Vorfall nicht sehr bedeutend, sondern das, was die Berliner Justiz daraus gemacht hat. - Andererseits hat das Verhalten der Justiz gerade jetzt, wegen dem von Ihnen angesprochenen Problem, eine besondere kritische Bedeutung.

  10. Autor Erhard Jakob
    am 18. Juli 2016
    10.

    Werner,
    seien Die bitte nicht päpstlicher, wie der Papst.
    *Mit Bestätigung der Richterin* heißt doch
    "URTEIL IM NAMEN DES VOLKES".
    .
    Hierbei muss es nicht unbedingt eine *Öffentliche Verhandlung*
    geben. Wenn die Richterin ohne Verhandlung so entschieden
    hat, ist das Urteil erstmal rechtens.
    .
    Wie es so kommen konnte, weiß ich nicht? Offenbar wollte
    das vermeintliche Opfer die vermeintlichen Täter
    wegen Vergewaltigung anzeigen.
    .
    Die vermeintlichen Täter haben offenbar eine Gegen-Klage
    wegen Verleumdung und Rufschädigung eingereicht
    und so ist der Strafbefehl entstanden.
    .
    Ich war nicht dabei und deshalb kann
    ich mich dazu nicht äussern.
    .
    Nur soviel.
    .
    Nach allem, was ich bisher über die Medien
    darüber erfahren habe. Hätte ich als
    Richter anders entschieden.

  11. Autor Werner Buhne
    Kommentar zu Kommentar 10 am 29. Juli 2016
    11.

    Nein, Erhard, auch so ist es ja noch nicht richtig, sondern so wie ich ja eigentlich schon beschrieben habe. (Glaub' ich zumindest - antwortet hier spontan, ad hoc.) - (Und: Die 'Lügen-Presse' ist zu dumm, die verstehen es selber nicht.)

    Also noch einmal: Kein Prozess wegen Vergewaltigung (!), sondern nur(!) Entscheidung der Staatsanwältin, dass nur "einvernehmlicher Sex" stattgefunden habe, und dass das Opfer wissentlich(!) "falsche Verdächtigungen" begangen habe. Aber aufgrund dieser neuen Anklage (durch die Staatsanwaltschaft selbst) auch kein Prozess, sondern jetzt nur ein "vereinfachtes Verfahren": Strafbefehl über 24.000 Euro gegen Frau Lohfink (ohne Verhandlung, ohne Kenntnis der Betroffenen überhaupt). Da Frau Lohfink aber (natürlich) nicht bezahlen wird, muss nun die ganze Sache im oeffentlichen(!!) Gerichtsprozess überhaupt erst einmal aufgerollt werden. Das mutmaßliche Vergewaltigungsopfer ist jetzt aber die Angeklagte.

  12. Autor Werner Buhne
    am 29. Juli 2016
    12.

    Das Abstimmungsverhalten zu diesem Beitrag zeigt ein recht überraschendes Ergebnis. (54 Nein bei 705 Lesern/68 Ja) -- Oder vielleicht auch doch nicht so überraschend: wenn ich die vielen - und dabei überwiegenden - Kommentare im Netz berücksichtigte, welche mit allergrößter Vehemenz darauf bestehen: "Das war keine Vergewaltigung!!" Und es wird dabei auf das Vorleben der Frau Lohfink rekurriert, bzw. auf das einträgliche Geschäftsmodell dieser gelernten Arzthelferin - welches der BGH-Richter Thomas Fischer als "Vorzeigen von Silikonbrüsten" titulierte.

    Hier in diesem Forum hatte ich aber schon etwas anderes erwartet!- Aber ich werde den Verdacht nicht los, dass von vielen das Ganze 'missverstanden' wird als eine Art Abstimmung darüber: darf man eine Frau Lohfink einfach 'vergewaltigen' oder nicht.

    Mir geht es nicht um den Begriff - oder den Inbegriff - von "Vergewaltigung" selbst, sondern hier(!) nur darum, was (durch den Gesetzgeber) verboten ist nach StGB 177, und darum, was ein mutmaßlich verantwortungsloser(!) Teil der Berliner Justiz daraus macht.

    Den Anti-Lohfink-Akteuren hier muss aber auch unbedingt gesagt werden: Was hier jetzt neu ist an dieser Stelle, das ist, dass ich nun einmal eine wirkliche, eine aufwendige Analyse dieser 96 Sekunden veröffentlichten Videomaterials unternommen habe. (Ein anderes längeres besteht nur aus mehrfach wiederholten irreführend zusammengestellten Zusammenschnitten dieser Originale, teilweise sogar in irreführender Zeitlupe.) Solch aufwendige aber sachlich notwendige vielstündige Arbeit (alleine mit diesem Material) hat die Berliner Staatsanwaltschaft bestimmt nicht vorgenommen. - Nötig gewesen wäre eine gründliche Auswertung durch die Spezialisten der Bildauswertung bei der Kriminal-Polizei gewesen -- bevor man überhaupt nur auf die Idee kommen darf, einen solchen Strafbefehl gegen ein mutmaßliches ((und eigentlich auch sehr evidentes)) 'Vergewaltigungs'-Opfer zu verschicken!!!

    Das Ganze ist ein Justizskandal allerersten [Fortsetzung]

  13. Autor Werner Buhne
    am 29. Juli 2016
    13.

    [Fortsetzung] Das Ganze ist ein Justizskandal allerersten Grades. Die gerechte Vorgehensweise jetzt wäre eine Strafanzeige wegen Strafvereitelung gegen den 'Gutachter', bzw. wegen Rechtsbeugung gegen die Beamten. (Werden ihre Anwälte aber kaum wagen, denn so funktioniert unser 'Rechts'-system nämlich nicht.)

  14. Autor Werner Buhne
    am 11. August 2016
    14.

    Gestern war wieder ein Prozesstag. Was sich da gezeigt hat (nach online: "Spiegel" und "Welt"), das unterstreicht anscheinend all das, was ich hier beschrieben und argumentiert habe: Bei diesem Mega-Justizskandal gehören wohl die Berliner Staatsanwältin und Richterin hinter Gitter gebracht. Sie stehen klar begünstigend und strafvereitelnd auf der Seite mutmaßlicher Schwerkrimineller - und gegen das Opfer.

    Frau Lohfink war lediglich zur Polizei gegangen und hatte angegeben: Ich habe selber fast keine Erinnerungen an diese Nacht - und ich fuehlte mich wie nach der Einnahme von Ko-Tropfen -, jetzt habe ich aber diese Video-Clips gesehen - und ich bin von dem, was ich da sehe, entsetzt. Ich weiß auch nicht ob das, was darauf zu sehen ist, schon Vergewaltigung ist, oder nicht - aber das sollen die Ermittlungsbehörden einmal aufklären. Für diese Initiative wurde Frau Lohfink - ohne Prozess - zu 24.000 € Geldstrafe verurteilt (wahlweise 30 Tage Haft).

    Dabei ist bereits das 'Vor- und Umfeld' in dieser Angelegenheit geradezu kriminalitaetstypisch: Der Haupt-Tatverdaechtige ist mehrfach vorbestraft. Laut Alice Schwarzer (schon vor der Abfassung meines obigen Beitrages) wurde bereits eine exakt gleichgerichtete Strafanzeige durch eine ganz andere Frau gegen diesen Mann abgewiesen - von genau der selben Richterin. Und dann: Der Straftatbestand der unerlaubten Veröffentlichung der Videos - und das bedeutet: die millionenfache intime Entblößung einer Frau, mit dem Ziel damit viel Geld zu verdienen - war ja gerichtlich bereits festgestellt worden, wurde allerdings nur mit einer Mini-Strafe geahndet. - Dieses bedeutet aber, dass bereits der ganze Hintergrund dieser 'Sex-Affäre' eine kriminelle Vorgehensweise dieser Männer war, mit dem Ziel der Hintergehung bzw. Benutzung(!) des Opfers gegen dessen Willen. [Fortsetzung.]

  15. Autor Werner Buhne
    am 11. August 2016
    15.

    [Fortsetzung] Wie man es da so einfach fertig bringen kann, all diese kriminellen Momente einfach herauszuschneiden - darüber hinaus dann noch das gesamte ohnehin von den Tatverdächtigen kontrollierte Videomaterial zu Gunsten dieser Täter einfach zurechtzuinterpretieren - und diese Männer dann als 'ehrenwerte Gesellschaft' dastehen zu lassen - so etwas ist schon nicht mehr nur erklärungsbeduerftig, sondern eine solche Quasi-Paktiererei mit der Kriminalitätsszene in Berlin, so etwas schreit einfach nach strafrechtlichen Massnahmen. (Strafvereitelung/Rechtsbeugung.)

    Die Video-Clips sind sehr schwer zu erkennen und zu bewerten. Deshalb wäre es unbedingt (!!!) erforderlich gewesen, dass eine sachliche Bildauswertung angefordert würde, bevor eine solche skandalöse Justizentscheidung getätigt wurde. (Eine Video-Bildfolge besteht aus nichts anderem als aus 25 Einzelphotos pro Sekunde - diese sind die eigentlichen Beweise. - Ich habe mir die Clips stundenlang - insgesamt betrachtet zwischen 200 oder 300 mal - angesehen, bin wahrscheinlich jetzt der einzige Mensch auf der Welt, der in der Lage ist sie adäquat zu beurteilen, vergl. meine Ergebnisse oben.)

    Ich kann auch heute noch nicht mit hundertprozentiger Sicherheit feststellen, dass Frau Lohfink auf dem Video auch geschlagen wird. Berliner Richterin und Staatsanwältin aber behaupten einfach kurzerhand das Gegenteil und streiten darüber mit den Anwälten . - Die Justiz müsste aber allen Spuren(!!!) bereits nachgehen, die auf Straftaten/Verbrechen hindeuten. - Ebenso: Es ist - und diesmal eindeutig - zu erkennen, dass die Frau sich reflexartig mit der Hand gegen die genitale Penetration zu schützen versucht. Die Richterin sieht hier aber nur - beziehungsweise lügt: - "eine Hand auf dem Oberschenkel". [Fortsetzung]

  16. Autor Werner Buhne
    am 11. August 2016
    16.

    [Fortsetzung] Und: Während Herr Camillo Pinto zusätzlich zu dem 'normal' weitermachendem F. auf ihren beiden Oberarmen kniend, wie die Richterin es sagt: "versucht, Frau Lohfink den ... in den Mund zu bringen." glaubt sie dann anschließend feststellen zu müssen: "Sie macht den Mund freiwillig auf." Diese Szene ist nun recht klar zu erkennen - und so etwas ist nun absolut verlogen: soll die Frau Richterin doch einmal versuchen mit geschlossenem Mund "Hör auf" zu sagen! - Schließlich ist hier eine Anmerkung des Anwaltes ziemlich aussagekräftig: "Das ist bezeichnend für diesen Prozess."

    Nein - das Ganze ist ein Justiz-Problem erster Größenordnung. Mit "Nein heißt nein" hat dies eigentlich überhaupt nichts zu tun, hier wird schlichtweg durch die Justiz in unserer Hauptstadt unsere gültige, längst existierende Rechtsordnung mit Füssen getreten - das Recht wird brutal und willkürlich gebrochenen. - Dieses ist das Problem. - Um die Rolle einer Frau Gina-Lisa Lohfink speziell kann es hier gar nicht gehen.

    Und darüber hinaus ist es schlichtweg auch ein gesellschaftlicher Skandal. Man braucht nur diese Online-Leserbriefe zu lesen (und auch die obigen Ablehnungs-Stimmen zu betrachten). - Massen von Menschen fühlen sich nun berufen ohne rechte Kenntnis der Sache oder der juristischen Zusammenhänge einen Shitstorm zu entfachen gegen diese Frau Lohfink. ((In Wahrheit ist an ihren veröffentlichten Aussagen - allerdings bei intelligenter Betrachtung (!!) und Sachverstand - überhaupt nichts unglaubwürdig oder widersprüchlich.)) Sie pochen meist dabei - merkwürdigerweise - auf die anscheinend sakrosankte Entscheidung dieser Berliner Justiz, obwohl ja jederman weiß, dass Gerichte häufig irren, und dass die Urteile unterer Instanzen haufenweise durch die höheren in ihr Gegenteil gekehrt werden müssen. Und dabei hat ja hier in der Vergewaltigungsfrage noch nicht einmal eine Gerichtsverhandlung stattgefunden, sondern die Ermittlungsbehörden, d. h. diese Staatsanwältin, hat überhaupt gar keine Anklage erhoben. [Fortsetzung]

  17. Autor Werner Buhne
    am 11. August 2016
    17.

    [Fortsetzung] Das Schlimme aber ist, dass geradezu triebhaft immer darauf abgestellt wird, dass keine Vergewaltigung stattgefunden habe. - Und das, obwohl dieses Videomaterial einerseits überhaupt nur ganz schwer zu entschlüsseln ist, es andererseits aber eindeutig zeigt, dass zwei Männer hier mit einer nahezu bewusstlosen Frau treiben, was und wie sie es wollen, und sie kann sich dabei überhaupt nicht wehren.

    Und diese Offenbarung einer pervertierten, erbärmlichen schwächlich-krankem Sexual-Un-Moral findet einen Nährboden jetzt in diesem Vorgehen/Verhalten dieser Berliner Justiz.

  18. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.