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Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor C. Büchner am 27. Juni 2016
11588 Leser · 8 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Prostitutionsgesetz - Zwangsprostitution/Sexsklaverei

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

meine Frage lautet: Warum fördert die Bundesregierung Menschen- und Kinderhandel durch das derzeit geltende Prostitutionsgesetz? Warum werden Freier nicht bestraft?

Als ehemalige Zwangsprostitutierte und Sexsklavin in Berlin in den Jahren 2013 - 2015 kann ich nur eines sagen: Die angebliche freie und selbstbestimmte Sexarbeit gibt es nicht. Es ist das Milieu. Damals wie heute.

Und ich versuche seit fast einem Jahr Gehör bei Behörden, Hilfevereinen etc. zu finden, doch da es auch um öffentliche Personen geht, wird mir nicht geglaubt.

Warum wird EU-Recht in diesem Zusammenhang mit Prostitution in Deutschland nicht umgesetzt, obwohl es immer wieder Petitionen von Bürgern dazu gibt?

Warum wird auf die Betreiber und Lobbyisten gehört, die von diesem System profitieren und nicht auf diejenigen, die der Bundesregierung sagen könnten, wie es wirklich hinter den Kulissen aussieht und auch mit Zahlen belegen können, das die Bundesregierung durch die derzeit angewendeten Konstrukte der organisierten Kriminalität nur ein Minus-Geschäft macht, weil fast alle Huren eben nicht selbständig sind, sondern die Masche mit ergänzendem H4 angewendet wird.

Durch das Prostitutionsgesetz und die Anwendung diverser Tricks durch das Milieu fördert und finanziert die Bundesregierung die organisierte Kriminalität.. Und macht es Geschädigten übelst schwer, da auszusteigen und Hilfe von Behörden oder Hilfevereinen zu bekommen.

Vielen Dank für eine Beantwortung.

Mit freundlichen Grüssen
Constanze Büchner

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 29. Juli 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau Büchner,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Die Bundesregierung geht konsequent gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vor. Das deutsche Recht schützt die Opfer und bestraft die Täter.

Aktuell hat der Deutsche Bundestag dazu das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz) beschlossen. Es ist zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten.

Erstmals gelten in Deutschland rechtliche Rahmenbedingungen für die legale Prostitution. Alle Prostitutionsstätten brauchen nun eine Erlaubnis und müssen verbindliche Mindeststandards einhalten. Das verbessert die Arbeitsbedingungen vor Ort. Bei Gesetzesverstößen müssen die Betreiber mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Prostituierte sind verpflichtet, ihre Tätigkeit anzumelden und sich gesundheitlich beraten zu lassen.

Ein Kernelement des Prostituiertenschutzgesetzes ist die Einführung einer Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe. Der Erlaubnispflicht unterliegen nicht nur Bordelle, sondern alle bekannten Erscheinungsformen gewerblicher Prostitution, vom Escortservice über Wohnungsprostitution bis zur Straßenprostitution. Betreiberinnen und Betreiber müssen sich in einem Erlaubnisverfahrens einer persönlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen. Die Einführung verbindlicher Mindeststandards für Prostitutionsstätten verbessert die Arbeitsbedingungen vor Ort. Wer gegen das Gesetz verstößt, muss mit empfindlichen Sanktionen rechnen.

Die Pflicht zur regelmäßigen Anmeldung und gesundheitlichen Beratung stellt sicher, dass Prostituierte verlässliche Informationen über ihre Rechte und die gesundheitlichen und sozialen Unterstützungsangebote erhalten. Der bessere Zugang zu Informationen über Rechte und die Unterstützungsangebote sind zentrale Elemente für die Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten.

Auch bisher war Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft beziehungsweise zur sexuellen Ausbeutung strafbar. Nun wird u. a. eine Strafbarkeit für Kunden sexueller Dienstleistungen eingeführt. Jemand, der die Zwangslage eines Opfers des Menschenhandels ausnutzt, um sexuelle Handlungen vorzunehmen, macht sich künftig strafbar.

Weitere Informationen:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/03...
http://www.kok-gegen-menschenhandel.de/startseite.html

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (8)Schließen

  1. Autor Chris Stamitz
    am 04. Juli 2016
    1.

    Prostitution bleibt für mich sittenwdrig, egal was taktisch entschieden wird.

  2. Autor Stefan Duscher
    am 10. Juli 2016
    2.

    Die Frage der Sittenwidrigkeit der Prostitution muss endlich vom BVerfG abschließend geklärt werden. Warum der Gesetzgeber hier diese Lücken nicht schließt ist unerklärlich. Dabei geht es gar nicht um JA oder NEIN, sondern einfach darum, endlich EINE VERLÄSSLICHE Linie zu fahren.

  3. Autor Anneliese Weber
    am 13. Juli 2016
    3.

    Prostitution sollte verboten werden!

  4. Autor Erhard Jakob
    am 16. Juli 2016
    4.

    Anneliese,
    in der DDR war Prostitution verboten!
    .
    Es war auch gar nicht notwenig, weil jede
    Frau auch einer >anständigen< Arbeit
    nach gehen konnte.
    .
    Natürlich gab es in der DDR auch
    *Schwarzarbeiter*.

  5. Autor Erhard Jakob
    am 18. Juli 2016
    5.

    Prostitution ist ein Teil der kapitalistischen Gesellschaftordnung.
    Wenn man die Prostitution verbieten will. Müsste man die
    Wurzel, das heißt, den Kapitalismus verbieten.
    Und das geht nicht.

  6. Autor Constanze Büchner
    am 19. Juli 2016
    6.

    Vielen herzlichen Dank für alle Stimmen und alle Kommentare!

    Im Prinzip ist es in der Praxis so: z.B. zahlen die Huren an die Betreiber zwischen 40 und 50 % von dem, was der Freier der Hure zahlt. Zusätzlich noch Rollengeld (Putzmittel, Küchenrollenverbrauch etc.), Geld für die Werbung und für Internet.

    In dieser Zeit ist mir keine Hure begegnet, die wirklich selbständig gewesen wäre. Da müsste diese nämlich allein schon für die Krankenversicherung 650 Euro im Monat bezahlen, falls überhaupt eine Krankenkasse diese Frauen und Männer versichert, wenn diese angeben, was sie wirklich tun. Im Regelfall (bitte mal den Selbstversuch machen), landet man dann beim monatlichen Höchstsatz.

    Durch ergänzendes H4 wird die Wohnung gezahlt, die Krankenversicherung etc. pp. und die Frauen, wo einen Zuhälter haben, die drücken dann alles vom Fickgeld an diesen ab.

    Als Prostitution noch verboten war, musste der Zuhälter für Klamotten, Zimmer, Essen etc. sorgen, also vom Fickgeld was übrig lassen.

    Jetzt zahlt der Staat fröhlich mit. Und lässt sich von Betreibern und Lobbyisten beraten, die natürlich eigenes Interesse daran haben, das diese Masche weiterhin funktioniert.

    Auch die Medien (Zeitschriften, Interviews) und Vermieter verdienen kräftig daran mit. Jedes Bordell und auch Private Wohnungsbordelle zahlen Schutzgeld. Und in jedem Bordell gibt es mindestens eine Zwangsprostituierte.

    Auch !!! mit Steuernummer. Denn die Anmeldung erledigen dem Milieu zugetane Steuerberater. Und stellen auch die monatlichen Meldungen an die Finanzämter aus. Als Zwangsprostitutiuierte (egal ob Deutsche oder Ausländer) muss man dann nur noch immer brav unterschreiben. Was bleibt einem auch übrig, bei dem ständigen Druck.

    Der schwarze Peter sitzt dann immer bei der Hure/Stricher und die Zuhälter sind aussen vor. Das Prostitutionsgesetz arbeitet dem Milieu in die Hand.

  7. Autor Constanze Büchner
    am 19. Juli 2016
    7.

    Noch eine Erklärung für Freier: Nicht immer ist es für einen Freier ersichtlich, ob es sich um eine Zwangsprostitutierte handelt. Denn in der Regel muss man sehr gut schauspielern, immer lieb und nett sein und die geile Hure spielen, denn für schlechten Sex oder schlechte Laune will keiner Geld ausgeben.

    Dadurch das Prostitution jetzt legal ist, haben viele Freier kein schlechtes Gewissen mehr, also sagen sich, das ist eine Dienstleistung wie jede andere, warum soll ICH dann bestraft werden?

    Es gibt Freier, die wissen sehr wohl zu unterscheiden und nutzen das auch entsprechend aus die Notlage. Und um diese geht es meiner Meinung nach. Und um Freier, die von der Hure/Stricher, um diese Notlage wissen, aber nicht helfen, weil z.b. dann Stress mit der eigenen Partnernin droht, wenn sie sich als Freier outen müssten.

    Vermutliche Zwangsprostituierte kann man bei Anzeigen schon gut herausfiltern: Alles wo steht 24/7 Stunden verfügbar, jeden Tag/Woche, auch am Wochenende, tabulos, fast tabulos, GV ohne Gummi, schlucken

    Hier wäre ich übrigens auch für Kondompflicht mal generell in Gesamt-DE. Auch beim blasen. Klar gefällt den Freiern nicht, schützt aber die Frauen/Männer vor vielen möglichen sexuell übertragbaren Krankheiten.

    Empfohlenes Experiment: Schauen Sie sich um auf der Straße und stellen Sie sich vor, Sie müssten jedem der da vorbeiläuft sexuell gefällig sein. Jederzeit. Tag und Nacht. Ohne Tabus = alles mit sich machen lassen

  8. Autor Erhard Jakob
    am 24. Juli 2016
    8.

    Constanze,
    was Sie in den Kommentaren 6 und 7 Schreiben,
    ist der ganz normale Kapitalismus. Nicht nur
    in Deutschland sondern in der
    ganzen Welt.

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