Sehr geehrter Herr Rommel,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Verbrechen, die Ausländer begehen, werden genauso verfolgt wie die Straftaten aller anderen Bürger. Denn selbstverständlich muss der Staat seine Bürgerinnen und Bürger vor Kriminalität schützen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang - auch im Hinblick auf die Strafverfolgung -, dass vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Polizei und Justiz machen deshalb auch keine Unterschiede bei Tatverdächtigen oder Tätern. Das garantiert unser Grundgesetz.
Bei Straftätern waren die Hürden für Ausweisungen bislang zu hoch. Nach den Ereignissen der Kölner Silvesternacht hat die Bundesregierung diese Hürden gesenkt. Mit dem Gesetz zur erleichterten Ausweisung können ausländische Straftäter ausgewiesen werden, wenn sie zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden - unabhängig davon, ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt ist oder nicht.
Auch die Bundeskanzlerin hat mehrfach ihre Empörung über sexuelle Attacken ausgedrückt. Derartige Taten verlangen nach einer harten Antwort des Rechtsstaats. Es muss alles daran gesetzt werden, die Schuldigen so schnell und so vollständig wie möglich zu ermitteln und ohne Ansehen ihrer Herkunft oder ihres Hintergrundes zu bestrafen.
Klar ist, dass sich jene, die hier Schutz und Zuflucht finden, ebenso wie die Bürger unseres Landes an die Rechts- und insbesondere auch an die Werteordnung des Grundgesetzes und unserer Gesellschaft halten müssen. Nur so kann Integration gelingen.
Dafür soll auch das neue Integrationsgesetz sorgen. Darin sind Ansprüche, aber auch Pflichten von Asylsuchenden und Geduldeten geregelt. Nach dem Prinzip des "Förderns und Forderns" sieht es Angebote und Pflichten für Flüchtlinge bei der Integration vor.
Am 11. August 2016 hat Bundesinnenminister de Maizière Maßnahmen für mehr Sicherheit in Deutschland vorgestellt. Er schlug einen Maßnahmenkatalog mit drei Bausteinen vor, der noch in dieser Legislaturperiode bearbeitet werden soll:
- Personal, Ausstattung und Aufstellung der Sicherheitsbehörden,
- Prävention und Integration und
- Entschlossenheit und Härte gegen Straftäter und Gefährder.
Im Laufe dieser Legislaturperiode können mehr als 4.600 neue Stellen für die Sicherheitsbehörden des Bundes verzeichnet werden – allein für die Bundespolizei 3.250. Dieser Kurs wird konsequent fortgesetzt. "Deswegen prüfen wir derzeit, wo wir angesichts der Lage weitere Mittel und weiteres Personal bei der Bundespolizei, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesamt für Verfassungsschutz brauchen.", so der Minister.
Zum Thema Prävention und Integration hob de Maizière das neue Integrationsgesetz hervor, eine "entscheidende Zäsur in der Integrationspolitik unseres Landes". Gute Integrationspolitik sei auch gute Sicherheitspolitik. Neben dem frühzeitigen Spracherwerb sollte auch die soziale Betreuung von Flüchtlingen ausgebaut werden.
Um Härte und Entschlossenheit gegen Gefährder, Straftäter und Förderer von Radikalisierung geht es beim dritten Baustein der Vorschläge des Ministers. So soll für Ausländer, die straffällig geworden sind oder von denen eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausgeht, das Aufenthaltsrecht weiter verschärft werden. Weitere Informationen:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Infodienst/2016...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/01...
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2016/08...
https://www.deutschland-kann-das.de/
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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