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Beantwortet
Autor Wolfgang Seitz am 29. Juli 2016
10662 Leser · 0 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Ihre Forderung zur Verschärfung des Waffenrechts

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, könnten Sie mich bitte aufklären, wie ein Verbot des legalen Onlinehandel mit Waffen uns vor Terrorismus schützt?

Beim legalen Kauf von Waffen im Internet werden die Erlaubnisse des Käufers und des Verkäufers von den Behörden kontrolliert. Es läuft nicht anders als bei einem Fachhändler ab.

Der Attentäter in München hatte dagegen im Internet eine illegale Waffe gekauft. Es war also schon verboten.
Warum sollte man die Verbote ausweiten, wenn sich an die Jetzigen Verbote nicht gehalten werden.

Es müssen Maßnahmen gegen die illegalen Waffen beschlossen werden und nicht gegen die legalen Waffen.

Laut BKA sind nur bei 1,1% aller Straftaten mit Waffen legale Waffen involviert.
Bei allen Straftaten werden nur 0,00008% der Straftaten mit legale Waffen ausgeführt.
Der allgemeine Schusswaffenmissbrauch geht jährlich zurück. Im Jahre 2000 waren es 19419 und im Jahre 2014 nur noch 9585 Delikte mit Schusswaffen.

Wie begründen Sie die Verhältnismäßigkeit bei weitere Waffenrechtsbeschränkung?

Ich bitte um eine überlegte und sachliche Antwort auf meine Frage.

Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Seitz.

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 05. August 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Seitz,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wegen der veränderten Sicherheitslage sind in Deutschland und Europa viele Gesetze verschärft worden. Das deutsche Waffenrecht gehört bereits zu den strengsten weltweit. Als nächster Schritt ist die Umsetzung der neuen EU-Waffenrichtlinie geplant, die einen weiteren Gewinn an Sicherheit bringen wird.

Bei der Änderung der sogenannten EU-Feuerwaffenrichtlinie setzt sich die Bundesregierung für Regelungen ein, die deutlich mehr Sicherheit versprechen. Wenn das Europäische Parlament und der Ministerrat die Richtlinie verabschiedet haben, müssen die Mitgliedstaaten die neuen Vorgaben der Richtlinie anschließend in nationale Vorschriften umsetzen. In mehreren Punkten entspricht das deutsche Waffenrecht bereits den vorgesehenen Neuregelungen des europäischen Rechts. Das gilt beispielsweise für die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition sowie die periodische Überprüfung, ob die Voraussetzungen für die Erlaubnis weiter vorliegen.
Einzelheiten des Richtlinienentwurfs des Ministerrats vom 10. Juni 2016 finden Sie hier:
http://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-9841-2016...

Der Richtlinienentwurf des EU-Ministerrats sieht beispielsweise vor, dass vor der Übergabe von Waffen oder Munition, die im Fernabsatzhandel erworben wurden, ein Händler oder eine Behörde einzuschalten sind. Das soll die Identitäts- und Berechtigungsprüfung erleichtern. Es sind einheitliche Standards zu entwickeln, die den Umbau von Schreckschusswaffen in „scharfe“ Schusswaffen verhindern.

Der Entwurf sieht auch eine Anzeigepflicht für Schreckschusswaffen und deaktivierte Waffen vor. Sogenannte Salutwaffen, also ursprünglich scharfe Schusswaffen, die so modifiziert wurden, dass aus ihnen nur Schreckschussmunition verschossen werden kann, sollen der Kategorie der Ursprungswaffe zugeordnet werden. Sie blieben dann in vielen Fällen erlaubnis- und registrierungspflichtig und können nicht mehr ohne behördliche Erlaubnis gehandelt werden.

Weitere Informationen zum Gesetzgebungsverfahren, zur Beschlussfassung im Rat der Europäischen Union sowie Informationen des Bundesinnenministeriums in der Regierungspressekonferenz am 25. Juli 2016:

http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/decision-mak...

http://www.consilium.europa.eu/de/council-eu/decision-mak...

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Mitschrift/Pres...

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung