Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor H. Faerber am 02. September 2016
7902 Leser · 2 Kommentare

Die Kanzlerin direkt

Muslime und Asylsuchende bevorzugt ?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

gerade hat die Deutsche Botschaft In Manila einen Antrag für ein Schengen Visum abgelehnt. Die Antragstellerin ist Mitglied einer protestantischen Gemeinde und überzeugte Christin. Sie hält sogar Predigten.Sie wollte in Deutschland Gemeinden besuchen und touristisch Deutschand kennenlernen.

Der Botschaft lagen vor:
- Ihre konkreten Flugdaten für Hin und Rückflug
- Eine vollständige Kostenübernahmeerklärung
- ein Schreiben Ihres Arbeitgebers, dass sie nach ihrem Sonderurlaub für diese Reise wieder beschäftigt wird.

Trotzdem wurde Ihr Antrag auf ein Schengen Visum abgelehnt.
Der Klageweg gegen diese Entscheidung dauert ein Jahr ohne ihre Teilnahme. Die Deutsche Botschaft in Manila antwortet nicht auf Anfragen, wie pragmatisch eine Lösung herbeigeführt werden kann .

Im Gegensatz dazu kommen Hunderttausende von Muslims und Asylsuchende ohne alles nach Deutschland. Zweierlei Mass ?

Damit ich nicht fehlverstanden werde: Ich unterstütze aktiv in unserer Kirchengemeinde die Integration von Asylsuchenden und Muslims.

Aber das zweierlei Mass lässt mich an der Politik endgültig zweifeln.

Vielen Dank.

,

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor Gisbert Bastek
    am 04. September 2016
    1.

    Die CDU / SPD machten sich schon als Schleuser strafbar!
    Auszugsweise nach § 96 Abs. 1 AufenthG… Unter Begriff des „Einschleusens" versteht man bewusste Fördern der unerlaubten Einreise eines Ausländers in die Bundesrepublik. Der Helfer …(ANGELA MERKEL)… wird hier als Schleuser bezeichnet. Strafbar ist Schleusen nach § 96 Abs. 1 AufenthG nur dann, wenn sich Täter die Schleusung entweder gegen Entgelt vornimmt, oder wiederholt bzw. zugunsten mehrerer …(HUNDERT TAUSEND) … Ausländer handelt. Der klassische Fall des Einschleusens ist der Transport von nicht einreiseberechtigten Personen über die Grenze ;Daher muss man verstehen, das auch eine " Christin " kein Visum bekommt

  2. Autor Günter Färber
    am 01. Oktober 2016
    2.

    Ich weiß nicht wovor wir Angst haben, wenn wir einer Antragstellerin mit diesen Voraussetzungen ein Visum verweigern. Kann es sein, dass wir Bürger und somit auch die Politik bzw. die ausführenden Behörden uns der rechten
    Gesinnung in unserem Land beugen? Meinem Erachten nach sollten Sie, sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sich diesen Fall genauer anschauen und ggf. eingreifen um auch Ihrer bisherigen Politik weiter gerecht zu werden. Lassen Sie sich bitte nicht treiben von extremen Positionen egal aus welchem Lager sie kommen.
    Vielen Dank für Ihr Interesse

  3. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.