Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Temel Özkök am 08. September 2016
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Die Kanzlerin direkt

Mobilfunkverträge

Ich bin umgezogen (Haus kauf). Nun habe ich Probleme mit meinem Mobilfunkanbieter (Congstar). Dieser Anbieter kann in dem neuen Ort wo ich hingezogen bin keinen Funknetz anbieten (Netz der Telekom aber kein LTE) und ich bin noch ca. 12 Monate (24 Monate Vertag) gebunden.

Nun meine Frage: Warum kann man das gesetzlich nicht vereinbaren/abschaffen das nach einem Umzug bei nicht erbrachter Leistung den Vertrag kündigen kann?

Bei einem Hauskauf richte ich mich ja auch nicht nur danach ob ich in dem Ort Netz habe oder nicht.