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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Remo Schoettle am 22. September 2016
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Die Kanzlerin direkt

Tchechischer EU -Führeschein

Sehr geehrte Frau Kanzlerin
Mein Anliegen
Können Sie mir Bitte erklären warum im Zeitalter der EU -Gemeinschaft es nicht erlaubt ist mit einem in einem EU Staat erworbenen Führeschein in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen? Mein Sohn hat als Auszubildener aus Kostengründen in Tchechien seinen Autoführerschein gemacht und ist damit seit 10 Jahren unterwegs. Vor einem halben Jahr wollte mein Sohn diesen in einen deutschen umschreiben lassen und dieser Antrag wurde abgelehnt und jetzt muss sich mein Sohn vor Gericht in Heinsberg wegen fahren ohne Führeschein verantworten, weil in seinem Führerschein die deutsche Adresse steht und kein tchechischer Wohnsitz. Was ich nicht ganz verstehen kann, warum akzeptiert jedes andere EU-Land diesen Führeschein , nur Deutschland nicht?
Wir reden die ganze Zeit über EU... was ist das Wert wenn es schon an solchen Kleinigkeiten scheiter. Ein Anwalt ist eingeschaltet aber alle versuche sind bis jetzt gescheitert und vom Gericht abgelehnt worden. Ich bitte Sie dringend um Unterstützung in dieser Angelegenheit
Mit freundlichen Grüßen