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Abstimmungszeit beendet
Autor Birgit Jörg am 24. September 2016
7682 Leser · 2 Kommentare

Familienpolitik

Gleichberechtigung bei der Verteilung der Rentenpunkte für Mütter

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

mich würde interessieren, wo die Gleichberechtigung bei der Verteilung der Rentenpunkte für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, ist?

Kindergeld wird seltsamerweise, der GLEICHBERECHTIGUNG wegen, an alle Eltern gezahlt, ob sie einen Monatsverdienst von 10.000 oder 100.000 Euro haben....

Warum erhalte ich als Mutter von drei Kindern, alle vor 1992 geboren, drei Rentenpunkte weniger als die, die Kinder nach 1992 geboren haben? Ist das "Gleichberechtigung"?

Ich bin 1962 geboren, habe auch mit drei Kindern immer arbeiten müssen und werde voraussichtlich von der Rentenregelung "für besonders langjährige Versicherte" mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen können. Der Clou dabei.....meine voraussichtliche Altersrente wird bei 954 Euro liegen......für 45 Jahre Arbeit.....äh.....was bekommt jemand, der in seinem Leben gar nicht gearbeitet hat????

Ich habe dem Staat zu keiner Zeit auf der Tasche gelegen, aber was habe ich davon? Ist das wirklich gerecht, wenn ich für die vielen Jahre Arbeit, die mir mit drei kleinen Kinder sicher nicht immer leicht gefallen ist, gerade mal soviel Rente bekomme, das ich nicht verhungern muss? Ziehen Sie davon Miete und Lebenshaltungskosten ab.....wenn das überhaupt möglich ist....was bleibt mir da? "DIE ALTERSARMUT"!

Ich finde es so maßlos ungerecht und würde mich über eine für mich plausible Antwort sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus

Freundliche Grüße
Birgit Jörg

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  1. Autor Birgit Jörg
    am 17. Oktober 2016
    1.

    Nachtrag:
    Habe gestern festgestellt, dass die Rentenberechnung auf einer Lebensarbeitszeit bis zum Alter von 67 Jahren basiert.
    Dieses würde also für mich heißen, dass meine Altersrente, wenn ich wirklich von der “Rente für besonders langjährige Mitarbeiter ->45 Jahre Arbeit-< profitieren möchte, noch um einiges geringer ausfallen wird.
    Ich war mein Leben lang sparsam, weil es mit drei Kindern gar nicht anders ging, und dachte wenn ich mal in die Rente komme, geht es mir vielleicht etwas besser.....aber wenn ich daran denke, kommen mir wirklich die Tränen.
    Mit welcher Berechtigung erhalten Beamte aus “unserem Rententopf“ Pansionen, wenn sie dort nichts einzahlen? Entschuldigung, aber ich habe in der Schule aufgepasst. Bin einem Sparbuch, auf dass ich nichts einzahlen, kann ich auch nichts abheben...... So ist das nun mal im Leben das sollten auch unsere Politiker vielleicht mal überdenken.

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