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Familienpolitik
Gleichberechtigung bei der Verteilung der Rentenpunkte für Mütter
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
mich würde interessieren, wo die Gleichberechtigung bei der Verteilung der Rentenpunkte für Mütter, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, ist?
Kindergeld wird seltsamerweise, der GLEICHBERECHTIGUNG wegen, an alle Eltern gezahlt, ob sie einen Monatsverdienst von 10.000 oder 100.000 Euro haben....
Warum erhalte ich als Mutter von drei Kindern, alle vor 1992 geboren, drei Rentenpunkte weniger als die, die Kinder nach 1992 geboren haben? Ist das "Gleichberechtigung"?
Ich bin 1962 geboren, habe auch mit drei Kindern immer arbeiten müssen und werde voraussichtlich von der Rentenregelung "für besonders langjährige Versicherte" mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente gehen können. Der Clou dabei.....meine voraussichtliche Altersrente wird bei 954 Euro liegen......für 45 Jahre Arbeit.....äh.....was bekommt jemand, der in seinem Leben gar nicht gearbeitet hat????
Ich habe dem Staat zu keiner Zeit auf der Tasche gelegen, aber was habe ich davon? Ist das wirklich gerecht, wenn ich für die vielen Jahre Arbeit, die mir mit drei kleinen Kinder sicher nicht immer leicht gefallen ist, gerade mal soviel Rente bekomme, das ich nicht verhungern muss? Ziehen Sie davon Miete und Lebenshaltungskosten ab.....wenn das überhaupt möglich ist....was bleibt mir da? "DIE ALTERSARMUT"!
Ich finde es so maßlos ungerecht und würde mich über eine für mich plausible Antwort sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus
Freundliche Grüße
Birgit Jörg
Kommentare (2)Schließen
am 17. Oktober 2016
1.
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