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Abstimmungszeit beendet
Autor Andy Philipp am 26. September 2016
9414 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Bereinigungsgesetze

Hallo, ich habe eine frage zu den bundesbereinigungsgesetz art.4

§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht

Es werden aufgehoben:

1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),

2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),

3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3)

und

4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III

104-4).

So wie ich das lese wird das gesetz zur aufhebung aufgehoben. Ist das korrekt?

Und eine kurze frage noch:
Wie kann die BRD als nicht rechtsnachfolger des Deutschen reiches Rechtsverträge über die Landesgebiete völkerrechtlich rechtmässig abschliessen?

Besten dank
Andy Philipp

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Norbert Stamm
    am 26. September 2016
    1.

    So ist das wohl - nicht nur doppelte. sondern vierfache Verneinung des Besatzungsrechts, also seine verstärkte Bejahung und Bestätigung. Sihe auch Josef Foschepoth: [http://www.sueddeutsche.de/politik/deutsch-amerikanische-...]

    Aber ganz klar ist das "Deutsche Reich" perdu, und die Ostgebiete dazu! Die Bundesrepublik hat wohl das Gebiet der ehemaligen DDR samt Bevölkerung unter deren Einverständnis aufgenommen. Mit weiteren Gebieten hat sie nichts zu schaffen und kann keinerlei Anspruch erheben. Dort mögen vielleicht noch ein paar Deutsche leben; aber die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung dort ist eindeutig nicht deutsch.

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