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Die Kanzlerin direkt
Bereinigungsgesetze
Hallo, ich habe eine frage zu den bundesbereinigungsgesetz art.4
§ 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften über die Bereinigung von Besatzungsrecht
Es werden aufgehoben:
1. das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 437; BGBl. III 104-1),
2. das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (BGBl. I S. 446; BGBl. III 104-2),
3. das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23. Juli 1958 (BGBl. I S. 540; BGBl. III 104-3)
und
4. das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19. Dezember 1960 (BGBl. I S. 1015; BGBl. III
104-4).
So wie ich das lese wird das gesetz zur aufhebung aufgehoben. Ist das korrekt?
Und eine kurze frage noch:
Wie kann die BRD als nicht rechtsnachfolger des Deutschen reiches Rechtsverträge über die Landesgebiete völkerrechtlich rechtmässig abschliessen?
Besten dank
Andy Philipp
Kommentare (1)Schließen
am 26. September 2016
1.
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