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Soziales
Rentenversicherung im Einzelfall außer Kraft setzen
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrte Damen und Herren des Bundespresseamtes,
ich würde mich sehr dafür interessieren ob und wie man die Beiträge der Rentenversicherung stoppen kann.
Sicher ist nicht zu verallgemeinern und dies für alle zu fordern, jedoch sollte wie bei der privaten Krankenversicherung es dem Bürger frei stehen, sich privat um seine Zukunft zu kümmern.
Natürlich liegt in der Vergangenheit der Fall von Daniela Augenstein und weitere Vergleichbare Geschehnisse.
Nun zum Punkt: Ich bin der Meinung das Menschen,die an sich, wären sie arbeitslos Anspruch auf Kindergeld hätten, keine Rentenbeiträge bezahlen sollten, besonders Azubis sollten davon ausgenommen werden.
Was sagen Sie zum meiner Forderung?
Um Ihnen ein Beispiel zu nennen,das meiner Person:
Ich verdiene im ersten Lehrjahr 450 Euro brutto, dass entspricht ca 31,6 % des Mindeslohns (bei 8,90/h bei einer 40h Woche). Jedoch fallen natürlich noch Beiträge an, jedoch muss ich sagen, dass kein anderer Beitrag so hoch ist wie der für die Rentenversicherung mit 42,08€, welches ca 9,58% meines Bruttoverdienstes und 46,23% meiner gesamten SV-rechtlichen Abzüge ausmacht. Für Siee mögen diese 42,08 Euro nicht viel Geld sein, jedoch sind sie für mich und alle anderen Auszubildenen ein großer Teil der Lebensgrundlage.
Ich hoffe Sie können mir helfen,da ich auch für Sie keinen Grund sehe den jungen Geringverdienern das Leben in Berlin noch zusätzlich zu erschweren.
Wie sieht Ihre Stellungnahme in diesem Fall aus?
Ich bitte um schnellstmögliche Antwort, Personalstatus mehr als egal.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Fürstenau
Kommentare (1)Schließen
am 29. September 2016
1.
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