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Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
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Soziales
Neubewertung der Grundsteuer
Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
wie aus der Presse zu entnehmen ist soll bis 2020 die Grundsteuer neu gestaltet werden.
Damit einhergehend sollen die Grundstücke neu bewertet werden damit die Grundsteuer angepasst werden kann.
Seit 1997 ist die Vermögenssteuer ausgesetzt, weil die Bewertung der Immobilien nicht Rechtens war.
(Quelle Wikipedia)
"Böckenförde schrieb weiter in seinem Votum, dass die Ungleichheit in der Gesellschaft „ein gewisses Maß nicht überschreiten darf, sonst geht sie über in Unfreiheit“. Der Ausgleich der gesellschaftlich begründeten Ungleichheiten sei eine der Kernaufgaben des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Die Sicherung unbegrenzter Eigentumsakkumulation sei nicht Inhalt des Grundgesetzes, und wenn die Ungleichheit sich „ungezügelt potenzieren“ kann, gerate die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt in Gefahr"
https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer_(Deutsc...
Da die Grundsteuer auf die Mieten umgelegt wird, trifft es wieder "Otto Normalverbraucher"
Nun meine Frage dazu:
Warum nutzen Sie nicht die Neubewertung der Grundstücke gleichzeitig zur Neubewertung der Immobilien und erheben die Vermögenssteuer wieder, die seither ausgesetzt wurde?
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am 06. Oktober 2016
1.
am 06. Oktober 2016
2.
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