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Abstimmungszeit beendet
Autor R. Gläßer am 05. Oktober 2016
8806 Leser · 2 Kommentare

Soziales

Neubewertung der Grundsteuer

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

wie aus der Presse zu entnehmen ist soll bis 2020 die Grundsteuer neu gestaltet werden.
Damit einhergehend sollen die Grundstücke neu bewertet werden damit die Grundsteuer angepasst werden kann.
Seit 1997 ist die Vermögenssteuer ausgesetzt, weil die Bewertung der Immobilien nicht Rechtens war.
(Quelle Wikipedia)
"Böckenförde schrieb weiter in seinem Votum, dass die Ungleichheit in der Gesellschaft „ein gewisses Maß nicht überschreiten darf, sonst geht sie über in Unfreiheit“. Der Ausgleich der gesellschaftlich begründeten Ungleichheiten sei eine der Kernaufgaben des demokratischen und sozialen Rechtsstaats. Die Sicherung unbegrenzter Eigentumsakkumulation sei nicht Inhalt des Grundgesetzes, und wenn die Ungleichheit sich „ungezügelt potenzieren“ kann, gerate die verfassungsmäßige Ordnung insgesamt in Gefahr"
https://de.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensteuer_(Deutsc...
Da die Grundsteuer auf die Mieten umgelegt wird, trifft es wieder "Otto Normalverbraucher"

Nun meine Frage dazu:
Warum nutzen Sie nicht die Neubewertung der Grundstücke gleichzeitig zur Neubewertung der Immobilien und erheben die Vermögenssteuer wieder, die seither ausgesetzt wurde?

Kommentare (2)Schließen

  1. Autor R. Gläßer
    am 06. Oktober 2016
    1.

    Natürlich wäre es auch sinnvoll, die Vermögenssteuern rückwirkend einzufordern, lt. Wikipedia waren es zuletzt ca 4.5 MRD €. Nach Adam Riese und ohne Steigerung also 81 MRD € im ausgesetzten Zeitraum, die sicherlich sozialverträglich genutzt werden könnten. Sei es für die Rentenkasse, die Bildung (Schulen, Arbeitsmaterialien) oder zur Reparatur unserer teilweise sehr maroden Strassen.

  2. Autor Norbert Stamm
    am 06. Oktober 2016
    2.

    Die Neubewertung der Grundstücke und Immobilien soll ja nicht zu durchgängig höheren Grundsteuereinnahmen führen. Es wird also darauf zu achten sein, dass die Hebesätze entsprechend – d.h. nach unten - angepasst werden.

    Wenn realistischere (höhere) Immobilienwerte ermittelt sein werden, fiele das sachliche, vom Bundesverfassungsgericht monierte Hindernis für die gerechte Vermögensteuer weg. Man könnte ja diese neu ermittelte Bewertung dafür zugrunde legen, eventuell unter Erhöhung der Freibeträge. Und dass beim Staat Finanzbedarf besteht, ist angesichts der verrottenden Infrastruktur nur allzu offensichtlich. Auch ich fände es gerecht, für die zwei Jahrzehnte ohne Vermögensteuer eine Nachzahlung einzufordern. Vielleicht nicht auf einen Schlag, sondern indem man auf die nächsten 10 Jahre begrenzt den doppelten Steuersatz erhebt. Auf die Mieter dürfte die Vermögensteuer jedoch nicht abgewälzt werden.

    Aber angesichts der bisherigen Erfahrung bin ich noch sehr skeptisch, ob die Vermögensteuer überhaupt wieder erhoben werden wird. Politiker und Ministerialbeamte in Bund und Ländern gehören vermutlich mehrheitlich zum erlesenen Kreis der Reichen, die davon betroffen sein würden. Also besteht bei ihnen kaum ein Interesse daran.

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