Sehr geehrte Frau Kubica,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Kein Mensch verlässt freiwillig seine Heimat. Gewalt und Terror haben in den letzten Jahren viele Syrerinnen und Syrer aus ihrem Heimatland vertrieben. Die meisten Flüchtlinge fanden in den umliegenden Ländern wie Jordanien, Libanon oder der Türkei Zuflucht. Etliche haben sich auf den Weg nach Westeuropa gemacht. Viele der Menschen, die heute bei uns sind, hatten in ihrer Heimat vor dem Krieg ein gutes Leben. Wie in den Presseberichten zu dem Fall, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, zu lesen ist, konnte der vielfache Familienvater in Syrien mit seinem Beruf seine große Familie ernähren. Jetzt kann er es nicht mehr. So geht es derzeit vielen der Menschen, die zu uns geflüchtet sind.
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt, wie Asylsuchende versorgt werden. Das, was sie für das tägliche Leben brauchen, erhalten sie als Sachleistungen, solange sie in der Erstaufnahme-Einrichtung oder in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind. Wenn Asylbewerber nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnen, können die Grundleistungen auch ausgezahlt werden. Alleinstehende Asylbewerber erhalten dann bis zu 354 Euro monatlich für Essen, Unterkunft und andere Grundbedürfnisse.
Wer als Asylsuchender anerkannt ist und weiterhin auf staatliche Hilfe angewiesen ist, erhält nicht mehr Geld als deutsche Bedürftige. Geregelt sind die Ansprüche in den Sozialgesetzbüchern. So bekommt ein Alleinstehender nach geltendem Recht 404 Euro pro Monat. Bei Paaren, die bedürftig sind und zusammenleben, erhält jeder eine Unterstützung von 364 Euro monatlich. Für Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren sind derzeit jeweils 306 Euro vorgesehen, für Kinder von 6 bis unter 14 Jahren sind es 270 Euro und für Kinder unter sechs Jahren 237 Euro.
Leistungen für Bedürftige:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/Sozialhilf...,
Leistungen für Asylbewerber:
http://www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Neustart-in-Deutschlan....
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir konkrete Einzelfälle nicht bewerten können. Die Behörden vor Ort entscheiden im Rahmen des geltenden Rechts, was einer Familie an Leistungen bewilligt wird.
Die Flüchtlingsbewegung ist eine große Herausforderung. Die Bundesregierung arbeitet - national, in Europa und international - erfolgreich daran, die Zahl der Flüchtlinge zu verringern. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren den Bundeshaushalt saniert. Jetzt nutzt sie die Spielräume, um Länder und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen. Die Flüchtlingshilfe geht nicht zu Lasten der deutschen Bevölkerung.
Bitte betrachten Sie Flüchtlinge und Migranten nicht nur als Kostenfaktor. Jeder Flüchtling hat das Recht, dass wir seine Gründe, zu uns zu kommen, in einem ordentlichen Verfahren prüfen. Wir haben auch eine humanitäre Verpflichtung zu helfen. Hinzu kommt: Erfolgreiche Integration ist langfristig eine Bereicherung für unser Land.
Sonderseite zur Flüchtlings- und Integrationspolitik:
https://www.deutschland-kann-das.de/Webs/DEKD/DE/Home/hom.... Bundeskanzlerin Merkel zur Flüchtlingspolitik:
https://www.deutschland-kann-das.de/Content/DE/Artikel/20...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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