Liebe Besucherinnen und Besucher,

seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

Wir danken Ihnen für Ihre rege Teilnahme auf www.direktzurkanzlerin.de.

Ihr Moderationsteam

Beantwortet
Autor Reiner Schmidt am 10. Oktober 2016
8164 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Schadensersatz durch Asylbegehrende

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

ich würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Im Mai diesen Jahres hatte ich einen Verkehrsunfall mit einem Asylbegehrenden als Verursacher.
Dieser ist mittellos, arbeitslos und ohne Beruf.
Auf dem Sachschaden von über 2000 Euro bleibe ich, wie auch viele andere Deutsche bei ähnlichen Fällen sitzen.

Wann endlich regeln Sie diesen Missstand und versichern Asylbegehrende?

Mit freundlichen Grüßen

Reiner Schmidt

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 14. November 2016
Angela Merkel

Sehr geehrter Herr Schmidt ,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

Wenn man als Geschädigter auf einem Schaden sitzen bleibt, der durch Dritte verursacht ist, ist das ärgerlich. In einer Auswertung für den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat das Statistische Bundesamt ermittelt, dass rund 15 Prozent der Haushalte in Deutschland auf die wichtige private Haftpflichtversicherung verzichten.

Um im Schadensfall dann nicht leer auszugehen, empfehlen Experten, für die eigene Haftpflichtversicherung auch eine sogenannte Forderungsausfalldeckung zu vereinbaren. Sie ist für diese Fälle gedacht. Soweit es sich um Schäden an Fahrzeugen handelt, kann man sich durch eine Vollkaskoversicherung absichern.

Die Landes- und Kommunalbehörden können über die Verpflichtungen des Asylbewerberleistungsgesetzes hinaus unter Umständen entsprechende Haftpflichtversicherungen für Asylbewerber abschließen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor Doris Kubica
    am 15. Oktober 2016
    1.

    An diesen Zustand werden wir uns wohl leider gewöhnen müssen, nämlich dass die ins Land gekommenen Menschen mittellos, arm und ohne Beruf sind. So kann man nichts von ihnen fordern, und es lebt sich angenehm ohne jedwede Verpflichtung. Die Deutschen zahlen doch alles. Wozu also die Aufregung?

  2. Um einen Kommentar schreiben zu können, müssen Sie angemeldet sein.