Sehr geehrter Herr Schmidt ,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Wenn man als Geschädigter auf einem Schaden sitzen bleibt, der durch Dritte verursacht ist, ist das ärgerlich. In einer Auswertung für den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft hat das Statistische Bundesamt ermittelt, dass rund 15 Prozent der Haushalte in Deutschland auf die wichtige private Haftpflichtversicherung verzichten.
Um im Schadensfall dann nicht leer auszugehen, empfehlen Experten, für die eigene Haftpflichtversicherung auch eine sogenannte Forderungsausfalldeckung zu vereinbaren. Sie ist für diese Fälle gedacht. Soweit es sich um Schäden an Fahrzeugen handelt, kann man sich durch eine Vollkaskoversicherung absichern.
Die Landes- und Kommunalbehörden können über die Verpflichtungen des Asylbewerberleistungsgesetzes hinaus unter Umständen entsprechende Haftpflichtversicherungen für Asylbewerber abschließen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen dazu vor, ob von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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am 15. Oktober 2016
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