Liebe Besucherinnen und Besucher,
seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.
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Ihr Moderationsteam
Status der Beiträge
- Abstimmung läuft
- Abstimmung beendet
- Beantwortet
- Zur Beantwortung weitergeleitet
- Abstimmung beendet und archiviert
Die Kanzlerin direkt
Deutsche Sprache - Deutsche Kultur
Sehr geehrte Frau Bundeskanzler.
Es geht um deutschsprachige Musik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der überwiegend englischsprachige Musik sendet.. Dabei bleibt unsere Muttersprache auf der Strecke. Wie sollen die Neubürger aus anderen Ländern die deutsche Sprache lernen und verstehen, wenn unser Rundfunk auf beiden Ohren auf den Ruf nach deutschsprachiger Musik, taub ist. Wo sind eigentlich unsere Volksvertreter, die in Ihrem Kabinett sitzen? Sind Diese auch taub um sich für den Willen der abgezockten Rundfunkhörerschaft einzusetzen?
Musik wird überwiegend nicht in unserer Muttersprache gesendet, sondern zu 80 Prozent in englischer Sprache. Das höchste Kulturgut, über das ein Volk verfügt, ist seine Muttersprache. Nimmt man diesem Volk seine Muttersprache, nimmt man auch seine Identität. In dieser Phase befinden wir uns leider in den letzten Jahren. Nicht nur Theater, Oper usw. gehören zum Kulturgut unseres Volkes, auch die tägliche Musik im Radio ist Bestandteil dieser Kultur.
Artikel 5 (1) des Grundgesetzes 2. und 3. Satz sagt: „“Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt“.
Es geht doch darum, dass keine politische Einflussnahme auf die Berichterstattung erfolgen darf.
Gustav Heinemann sagte einst:
Die Grundlage der Demokratie ist die Volkssouveränität und nicht die Herrschaftsgewalt eines obrigkeitlichen Staates.
Nicht der Bürger steht im Gehorsamsverhältnis zur Regierung, sondern die Regierung ist dem Bürger im Rahmen der Gesetze verantwortlich für ihr Handeln.
Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, dass sie demokratische Rechte missachtet.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Detlef Heimann
Kommentare (2)Schließen
am 19. Oktober 2016
1.
am 17. November 2016
2.
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