Sehr geehrter Herr Wuttke,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es ist Aufgabe des Staates, seine Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten zu schützen. Mögliche Straftaten durch Ausländer unterliegen der Strafverfolgung ebenso wie die Straftaten aller anderen Bürger. Denn vor dem deutschen Grundgesetz sind alle Menschen gleich. Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Zu den Fakten, die Sie nennen, möchten wir – auf Grundlage der aktuellen Daten des Bundeskriminalamtes (BKA) – zunächst folgendes feststellen:
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Im ersten Quartal 2016 ging die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten von Flüchtlingen zurück. Wurden im Januar noch 25.657 Delikte von Migranten registriert, waren es im März mit 20.915 Taten bereits 18 Prozent weniger.
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Die Entwicklung der durch Zuwanderer begangenen Straftaten weicht weiterhin deutlich von der Entwicklung der Zuwanderungszahlen ab: während die Zahl der Flüchtlinge in 2015 äußerst dynamisch anstieg, nahm die Entwicklung der Kriminalität nicht im gleichen Ausmaß zu.
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Die weit überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden begeht keine Straftaten. Tatverdächtige aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan und Irak waren im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtzahl der registrierten Zuwanderer trotz steigendem Anteil insgesamt unterrepräsentiert.
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Bei Straftaten, die durch Zuwanderer begangen wurden, hatten Rohheitsdelikte - also Diebstahl, Raub oder (schwere) Körperverletzung - einen Anteil von rund 18 Prozent. Der Anteil von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung lag unter einem Prozent. Bei rund zwei Drittel aller registrierten Straftaten gegen das Leben, die von Zuwanderern begangen wurden, hatten Täter und Opfer dieselbe Nationalität.
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Die Fälle, in denen Zuwanderer Geschädigte einer Straftat wurden, haben bis Oktober 2015 kontinuierlich zugenommen; erst zum Jahresende hin war ein Rückgang festzustellen. Diese Entwicklung ist durchgängig in fast allen Deliktsbereichen festzustellen.
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Vor allem in Sammelunterkünften/Erstaufnahmeeinrichtungen war ein starker Anstieg von sogenannten Rohheitsdelikten (insbesondere Diebstahl: 16 Prozent) zu beobachten: Sie hatten einen Anteil von rund 50 Prozent an den Straftaten in den Unterkünften. Registrierte Fälle, die im Zusammenhang mit Straftaten gegen das Leben stehen, lagen im Jahresverlauf konstant weit unter einem Prozent.
Weitere Informationen:
https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLa...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kurzmeldun...
Deutschland gehört weiterhin zu den sichersten Ländern der Welt. Polizei sowie Justiz- und Sicherheitsbehörden leisten hervorragende Arbeit. Das empfindet auch die große Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger so, wie der Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland bestätigt:
https://www.gut-leben-in-deutschland.de/static/LB/bericht...
Dennoch prüft die Bundesregierung ständig, wie die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern ist. So stellen die Bundesländer gerade bei Polizei und Justiz zusätzliches Personal ein, um Straftaten noch entschlossener zu ahnden und besser aufzuklären. Im Laufe dieser Legislaturperiode haben die Sicherheitsbehörden des Bundes bereits 4.600 neue Stellen erhalten, 3.250 davon allein für die Bundespolizei. Diesen Kurs setzt die Bundesregierung fort.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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