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seit 2006 beantwortete das Bundespresseamt Ihre Fragen auf dieser Plattform im Auftrag der deutschen Bundeskanzlerin. Im Zuge einer Neustrukturierung entwickelt das Bundespresseamt sein originäres Angebot weiter im Sinne eines Bürgerservices mit Dialogmöglichkeiten. Auf dieser Plattform wurden am Montag, den 30. April 2018, die letzten drei Fragen beantwortet. Neue Beiträge und Kommentare werden nicht mehr veröffentlicht.

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Beantwortet
Autor I. von Platen am 03. November 2016
9876 Leser · 1 Kommentar

Die Kanzlerin direkt

Äußerungen des Papstes

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

es hat mich gefreut heute zu lesen, dass sich auch der Papst einer realistischen Sichtweise der sog. Flüchtlingskrise angeschlossen hat:
http://diepresse.com/home/Panorama/Religion/5111192/Papst...
("Die Regierenden sollten nur so viele Flüchtlinge aufnehmen, wie sie integrieren könnten").
Er hat seine Haltung spät geändert, aber war mutig genug, frühere Äußerungen zu korrigieren.

Frage:
ist es angesichts der Zustände in Deutschland (steigende Kriminalität, Spitzenwerte bei Wohnungseinbrüchen, sich häufende sexuelle Übergriffe, allgemeines Gefühl der Unsicherheit, überall herumlungernde arabisch sprechende Gruppen junger Männer ....) nicht längst überfällig, drastische Maßnahmen zu ergreifen, um den weiteren Zustrom illegaler Einwanderer inkl. geplanter Familienzusammenführungen endlich zu stoppen und diejenigen konsequent abzuschieben, die keinen Anspruch darauf haben, hier zu leben und von den hiesigen Steuerzahlern unterhalten zu werden?

Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 02. Dezember 2016
Angela Merkel

Sehr geehrte Frau von Platen,

vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.

In der Tat, Papst Franziskus hat sich mehrfach zur Lage der Flüchtlinge geäußert. Im Zusammenhang mit den Worten, die Sie zitieren, hat er aber auch erklärt, dass Europa die Migranten nicht fürchten dürfe, denn: „Europa ist gemacht aus Migration.“

Nun aber zu den „Zuständen“ in Deutschland, die Sie beschreiben. Die aktuellen Daten des Bundeskriminalamtes sagen dazu folgendes aus:

  1. Im ersten Quartal 2016 ging die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten von Flüchtlingen zurück. Wurden im Januar noch 25.657 Delikte von Migranten registriert, waren es im März mit 20.915 Taten 18 Prozent weniger.

  2. Die Entwicklung der Straftaten durch Zuwanderer weicht weiterhin deutlich von der Entwicklung der Zuwanderungszahlen ab: Während die Zahl der Flüchtlinge 2015 dynamisch anstieg, nahm die Entwicklung der Kriminalität nicht in gleichem Ausmaß zu.

  3. Die weit überwiegende Mehrheit der Asylsuchenden begeht keine Straftaten. Tatverdächtige aus den Hauptherkunftsländern Syrien, Afghanistan und Irak waren – im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Gesamtzahl der registrierten Zuwanderer und trotz steigenden Anteils – insgesamt unterrepräsentiert.

https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLa...
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kurzmeldun...

Deutschland gehört weiterhin zu den sichersten Ländern der Welt. Polizei sowie Justiz- und Sicherheitsbehörden leisten hervorragende Arbeit. Das empfindet auch die große Mehrheit der Bevölkerung so, wie der Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland bestätigt:
https://www.gut-leben-in-deutschland.de/static/LB/bericht...

Dennoch prüft die Bundesregierung ständig, wie sich die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter verbessern lässt. So stellen die Bundesländer gerade bei Polizei und Justiz zusätzliches Personal ein, um Straftaten noch entschlossener zu ahnden und besser aufzuklären. Im Laufe dieser Legislaturperiode haben die Sicherheitsbehörden des Bundes bereits 4.600 neue Stellen erhalten, 3.250 davon allein für die Bundespolizei.

Diesen Kurs setzt die Bundesregierung fort, zum Beispiel mit einer Gesetzesinitiative zur Strafverschärfung bei Wohnungseinbrüchen. Danach sollen Einbruchdiebstähle künftig härter bestraft werden: mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten und einer Höchststrafe von zehn Jahren. Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums soll noch vor Weihnachten vorliegen.

Mit dem Asylpaket I vom 24. Oktober 2015 und dem Asylpaket II vom 17. März 2016 gelten inzwischen gesetzliche Verschärfungen bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht: Personen, die abgeschoben werden sollen, dürfen den Termin ihrer Abschiebung nicht mehr genannt bekommen. Ärztliche Atteste, die eine Abschiebung aus vermeintlichen gesundheitlichen Gründen verhindern, werden besser kontrolliert.
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2016/0...

Die Bundesregierung setzt sich zudem weiter für die freiwillige Ausreise ein. Inzwischen entscheidet sich bereits eine steigende Zahl von Migranten, das Bund-Länder-Programms für eine freiwillige Rückkehr in Anspruch zu nehmen. 2016 waren es bisher über 50.000.

Fest steht aber auch: Wo freiwillige Rückkehr nicht funktioniert, nutzt die Bundesregierung das Instrument der Abschiebung. Denn wer in Deutschland keine Bleibeperspektive hat, muss unser Land wieder verlassen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung