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Ihr Moderationsteam

Abstimmungszeit beendet
Autor Anne Schumacher am 21. November 2016
7057 Leser · 1 Kommentar

Soziales

2 Frauenmorde mit Vergewaltigung in Freiburg und Endingen

Sehr geehrte Frau Merkel,

wie ich in unserer Tageszeitung lesen musste, dürfen genaue Genanalysen der Polizei nicht mitgeteilt werden. Dies kann (und will) ich nicht verstehen. Heute können genaue DNA-Analysen gemacht werden....dann sollten diese mmn auch zur Aufklärung von Verbrechen genutzt werden können. In den Niederlanden wurde das betreffende Gesetz anscheinend bereits aktualisiert. Könnte über solch eine Gesetzesänderung in Deutschland nicht auch nachgedacht werden? Darüber würde ich mich sehr freuen,

Vielen Dank und lieben Gruß,

Anne Schumacher (Mutter einer Tochter, Diplombiologin (mit Nebenfach Humangenetik) wohnhaft in der Nähe Freiburgs und Endingens, )

Kommentare (1)Schließen

  1. Autor bbb rrr
    am 23. November 2016
    1.

    Man könnte also Augenfarbe und Hautfarbe feststellen

    man darf es aber in Deutschland nicht.
    Was spricht den da dagegen?
    Natürlich muss man bei DNA Funden auch Verunreinigungen
    durch Dritte um Auge behalten.
    Aber die Information der Augen und Hautfarbe würde den
    Ermittlern unheimlich helfen und somit Kriminalität bekämpfen.
    Gar nicht verständlich das man das nicht darf.
    Einen ganz dicken Pluspunkte von mir.

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